Was mein ihr dazu? Aggressiver Kater

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Onyx1883

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19. Juli 2018
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Hallo zusammen ich bi neu hier.😊

Mich wĂŒrde eure Meinung interessieren.
Angeblich ist mein einter Kater, astriert, 2 jahre, freigÀnger. Habe noch zwei kater.

Meine Nachbarin hat mir heute dieses sms geschickt :
Sali Nadine
Gestern auf dem Heimweg mit Shila war Nupsi wenige Meter hinter uns. Ohne Vorwarnung schoss Gizmo aus dem GebĂŒsch und griff unsere Katze massiv an. Eine Frau kam aus dem Haus gerannt:"Scho wider dĂ€!"
Gizmo terrorisiert andere Katzen. Wenn er weiterhin ungehindert sein Unwesen treibt...
Das zu Deiner Information, mehr werde ich dazu nicht sagen. Gruss R

Vor ca 6 Monaten hat eine andere schon ein tam tam abgelassen. Habe mich bdim tierschutz, katzrnhilfe, tier im recht und bei det Polizei informiert.

Immer die gleiche Antwort. Es sind Katzen. Tier im recht hat mir noch ein mail geschickt. Wenn es jemand interessiert.
Was zu sagen ist die vorher hat mit todschlag gedroht.

Ich wĂ€te froh um ein paar Meinungen oder RatschlĂ€ge. 😕

Liebs grĂŒessli Nadine, Raven, Gizmo, Loki
 
A

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Hi nadine,

das ist eine wirklich schwierige Situation.

Dein Kater dĂŒrfte seinen Freigang brauchen, ist aber anscheinend sehr dominant und verkloppt seine Feinde.

FĂŒr den anderen Katzenhalter ist das nicht schön, da ja sein Kater verkloppt wird und eventuell da auch regelmĂ€ĂŸig Tierarztkosten aufkommen um Bissverletzungen zu versorgen.

Du solltest mit dem Besitzer des anderen Katers reden um zu sehen, ob ihr da etwas machen könnt um die Situation zu entspannen.

z.B. könntet ihr vereinbaren, dass Gizmo nur nachts raus darf und der andere Kater nur tagsĂŒber.

Oder du könntest anbieten Tierarztkosten des anderen Katers, die aufgrund von Bissverletzungen entstanden sind, zur hÀlfte zu bezahlen.

Wenn Gizmo in fremde Wohnungen geht könnte eine Chip-gesteuerte Katzenklappe helfen.

Einfach ignorieren wĂŒrde ich das nicht da sich dann der Ärger des anderen Katzenbesitzers aufstaut. Miteinander reden und den Ärger des anderen Katzenbesitzers ernst nehmen könnte helfen.

October
 
Danke deine Antwort.

Meine katzen sind nachts immer drinen. Meine katzen klappe ist zeit gesteuert.
Da er drausen sehr scheu ist glaub ich nicht das er ei fach reingeht. Interessant ist das ich keine probleme habe mit den beiden andere kater mit ihm.

Was dazu zu sagen ist das R. Meinen schwarzen Kater gefĂŒttert hat und ihn reinlĂ€sst. Hat ihn auch schon vor einem bösen roten kater gerettet und nach Hause getragen... 🙈
Ach ja und laut ihrer Meinung bin ich böse da ich arbeite und meine armen Katzen durch den Tag nur TK Futter haben.
 
Meine katzen sind nachts immer drinen. Meine katzen klappe ist zeit gesteuert.

Das ist schon mal gut weil es dadurch möglich wÀre sie zeitlich zu trennen.

Da er drausen sehr scheu ist glaub ich nicht das er ei fach reingeht. Interessant ist das ich keine probleme habe mit den beiden andere kater mit ihm.

Was meinst du mit "draußen sehr scheu"?

Scheu gegenĂŒber Menschen? Das bedeutet nicht, dass er gegenĂŒber anderen Katzen scheu ist oder sich nicht traut, deren Revier zu betreten, wenn keine Menschen da sind.


Was dazu zu sagen ist das R. Meinen schwarzen Kater gefĂŒttert hat und ihn reinlĂ€sst. Hat ihn auch schon vor einem bösen roten kater gerettet und nach Hause getragen... 🙈
Ach ja und laut ihrer Meinung bin ich böse da ich arbeite und meine armen Katzen durch den Tag nur TK Futter haben.

Oben schreibst du, Gizmo sei scheu- hier schreibst du, dass R. ihn fĂŒttern und reinlassen kann, ihn sogar getragen hat. Ganz so scheu kann er also nicht sein!

Wie gesagt- rede mit der Frau und mit R. und finde genau heraus, was Gizmo wirklich macht, ob es Probleme gibt und wie sie ihm gegenĂŒber eingestellt sind. Dann kannst du ĂŒberlegen, ob und was du machen kannst, um die Situation zu verbessern.

Was ist TK Futter?

October
 
Sorry du hast mich falsch verstanden. R lĂ€st meinen schwarzen Kater raven rein und fĂŒttert ihn.
Ich hab ihr mal die Meinung deswegen gesagt.

Er ist gegenĂŒber menschen sehr scheu drausen.

Tk =trockenfutter.

Ich hab schon alles abgeklĂ€rt was ich konnte er ist gesund. Und bekommt jetzt wiedet globoli gegen agresdionen. Ich soll ihn einschlĂ€fern usw. Interessant finde ich das er gegenĂŒber meinen beiden anderen katzen keinerlei agressionen zeigt.
Was zu sagen ist. Das eine andere drausen igel mit Katzen Futter fĂŒttert.. 😒 Und die anderen werfen Nudeln u Fleisch reste auf den Kompost. Dank denen wird noch 2 fĂŒchse und Marder im quartier haben. Hab schom versucht mit denen zu reden. 😕
 
Hab nochmals versucht mit der zu reden. Geht nicht. Ihre katzen waren zuerst da also muss meine drinnenbleiben oder eingeschlÀfert werden.
Laut tier im recht muss sie mir ganz klar beweisen das die wunden von meinet katze stammen sonst muss icj nicht zahlen.
Hab ich alles schriftlich.
Ich werde nicht mehr auf diese Person eingehen. Gizmo ist seit er bei mir ist, auch di anderen beiden nachts drinnen. D. H. SpĂ€testens um 20.00 bis 6:30 uhr sibd sie drinnen. Jetzt mit der Zeitschaltuhr soger abends frĂŒher. Reicht fĂŒr die nicht. Es haben mir alles das gleiche gesagt(tierschutz, katzenhilfe, recht fĂŒr Tiere) es sind Katzen u keine Hunde. Ich muste erst vor kurzem mit meinem anderen Kater zum Tierarzt wegen biss Verletzungen. Gestern Abend hat raven von der einen opferkatze böse eines aufs Dach bekommen. Mach ich wegen dem so ein Geschrei? Ne.
Ich kann ja meinen katzen boxhandschuhe und maulkörbe machen. Oder gleich in schwere rĂŒstungen stecken das sie nicht weiter als bis zum Parkplatz kommen. 😅
 
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Ich finde du hast dein Problem reichlich ungeordnet geschrieben. Ich habe meine Probleme damit, gebe ich gerne zu.

Was dein Tier zerstört, musst du oder deine Versicherung ersetzen. Greift dein Tier das andere an, tritt deine Tierhaftpflichtversicherung ein. Hast du eine?

Alle Vermutungen, die fremde Personen angehen fĂŒhren zu nichts. Da hilft nur im Notfall ein Anwalt und Prozeßkosten, doch denke daran, du musst zu aller erst alles aus eigener Tasche bezahlen.
 
Also, einschlÀfern lassen wegen sowas geht garnicht.:stumm:
Das kann ich verstehen, wenn Du da angepisst bist.

Ich wollte ein Randthema noch ansprechen:
Deine anderen Kater werden von Gizmo als seine Kumpels betrachtet. Dagegen sind Katzen, die er außer Haus trifft Konkurrenten. Das ist eigentlich das das normale Revierverhalten von Katzen. Ungewöhnlich ist dagegen die AggressivitĂ€t, mit der Gizmo vorgeht.
Hier z.B. ist Ebony Irmi gegenĂŒber schon fast aufdringlich nett. Nachbarskatzen werden dagegen knurrend vertrieben.
 
Danke fĂŒr eure Antworten.

Hier habt ihr die Antwort von Tier im Recht. Das sind antwĂ€lte die sich auf so was spezialisiert haben was tiere und haltet fĂŒr rechte haben.

Merkofer



Vielen Dank fĂŒr Ihre Nachricht und das Interesse an der Stiftung fĂŒr das Tier im Recht (TIR). Es tut mir sehr leid zu hören, dass Ihre Nachbarin so gegen Ihren Kater und Sie vorgeht.



Nachfolgend versuche ich, Ihnen Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen aufzuzeigen, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben.



FreigÀngerkatzen

GrundsĂ€tzlich gilt zwar, dass der Tierhalter fĂŒr den von seinem Tier angerichteten Schaden haftet. Unter bestimmten UmstĂ€nden muss er aber trotzdem nicht oder nur teilweise dafĂŒr aufkommen: Dann nĂ€mlich, wenn er nachweisen kann, dass er alles in seiner Macht Stehende vorgekehrt hatte, um den Schaden abzuwenden, und dieser aus unvorhersehbaren GrĂŒnden dennoch eingetreten ist. Juristisch wird hier von einem Entlastungsbeweis gesprochen. Der Entlastungsbeweis gelingt, wenn der Tierhalter alle nach den UmstĂ€nden gebotene Sorgfalt bei der Verwahrung und Beaufsichtigung seines Tieres walten lassen oder wenn der Schaden auch bei Beachtung aller Aufmerksamkeit eingetreten wĂ€re. Kurz: der Halter haftet nicht, wenn er sein Tier genĂŒgend ĂŒberwacht hat. Die Anforderungen an den Entlastungsbeweis beurteilen sich jeweils nach den konkreten UmstĂ€nden des Einzelfalls und objektiven Kriterien, wobei die Gerichtspraxis hier einen strengen Massstab anlegt. Entscheidend ist, was ein vernĂŒnftiger und umsichtiger Tierhalter in derselben Situation zur Schadensvermeidung vorgekehrt hĂ€tte. Ein aus der subjektiven Sicht des Halters entschuldbares Verhalten oder ĂŒbliche Vorsichtsmassnahmen allein befreien ihn noch nicht von der Haftung.



Bei Katzen verhĂ€lt es sich bezĂŒglich der Sorgfaltspflicht etwas anders, weil sie sich im Gegensatz zu Hunden kaum erziehen und ĂŒberwachen lassen. Hier wĂ€re es unverhĂ€ltnismĂ€ssig, wenn ihr EigentĂŒmer sie stĂ€ndig beaufsichtigen mĂŒsste. Die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht sind daher nicht so streng wie bei Hunden. Verursacht eine frei umherlaufende Katze beispielsweise LackschĂ€den an einem fremden Auto oder schnappt sie sich Fische aus Nachbars Gartenteich, mĂŒssen der Wageninhaber beziehungsweise der Nachbar die Kosten vermutlich selber tragen. Der Katzenhalter wird zumindest bei wiederholten SchĂ€digungen zwar eher haftpflichtig, gesamthaft ist die Situation aber dennoch unbefriedigend und den guten nachbarlichen Beziehungen natĂŒrlich wenig zutrĂ€glich. Um Streitigkeiten unter Nachbarn zu vermeiden, wird Haltern von Katzen mit Freilauf empfohlen, die von ihren Tieren verursachten SchĂ€den freiwillig zu ĂŒbernehmen oder eine Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen, die die SchĂ€den bis zu einem gewissen Betrag auch dann deckt, wenn der Tierhalter eigentlich gar nicht haftbar ist.



Ein Schaden kann auch bei Tierarztkosten angenommen werden, wenn diese infolge eines Kampfs zwischen Katzen entstanden sind. Jedoch mĂŒsste die Nachbarin beweisen können, dass die Verletzungen von Ihrem Kater stammen, wenn sie Sie dafĂŒr haftbar machen will.



Wie oben erwĂ€hnt hat jeder Tierhalter eine Sorgfaltspflicht, so auch Ihre Nachbarin wie auch Sie. Betreffend das weitere Vorgehen und die Frage, ob Sie Ihren Kater nun einsperren mĂŒssten oder die Nachbarin ihre Katzen kann ich nur raten, ein persönliches GesprĂ€ch mit der Nachbarin zu suchen. Eventuell können Sie zusammen einen Plan erarbeiten, sodass es zu möglichst wenig ZwischenfĂ€llen kommt. GrundsĂ€tzlich hĂ€tten nĂ€mlich sowohl Sie wie auch Ihre Nachbarin das Recht, die Katzen frei laufen zu lassen. Das Argument Ihrer Nachbarin, dass die alteingesessenen Katzen mehr Rechte hĂ€tten als Ihr Kater, hat keinen rechtlichen Hintergrund.



Fragen Sie doch mal bei Ihrem Tierarzt nach, möglicherweise hat er weitere VorschlÀge, falls ein GesprÀch nicht fruchtet oder nicht in Frage kommt.

Eventuell wĂ€re auch eine Verhaltenstherapeutin fĂŒr Katzen eine Möglichkeit?



TierquÀlerei und SachbeschÀdigung

Die TierquĂ€lerei nach Art. 26 des Tierschutzgesetzes (TSchG) ist strafbar. Als strafbare TierquĂ€lerei gilt laut Art. 26 TSchG ein Tier zu misshandeln, zu vernachlĂ€ssigen, es unnötig zu ĂŒberanstrengen, dessen WĂŒrde in anderer Weise zu missachten oder auf qualvolle Art oder aus Mutwillen zu töten. Bei der Verletzung oder Tötung eines Tieres kommt zudem eine Bestrafung wegen einer SachbeschĂ€digung nach Art. 144 Schweizerisches Strafgesetzbuch (StGB) in Betracht. Tiere gelten vom Recht her zwar nicht mehr als Sachen, sie werden aber dort, wo keine speziellen Vorschriften bestehen, nach wie vor wie Sachen behandelt. Aus diesem Grund der unpassende Terminus "SachbeschĂ€digung".



Wird eine TierquĂ€lerei nach Art. 26 TSchG beobachtet, sollte bei der Polizei eine Strafanzeige eingereicht werden. Dies kann in der Regel sowohl mĂŒndlich als auch schriftlich erfolgen. Es empfiehlt sich aber die Anzeige schriftlich einzureichen, da ihr dadurch mehr GlaubwĂŒrdigkeit zugesprochen wird. AllfĂ€lliges Beweismaterial wie Bilder oder Tonaufnahmen können somit auch gleich miteingereicht werden. Polizeibeamte sind allerdings verpflichtet, auch ĂŒber mĂŒndliche Anzeigen ein Protokoll zu verfassen. UnabhĂ€ngig davon, in welcher Form eine Anzeige eingereicht wird, muss die Polizei eine Strafuntersuchung veranlassen, wenn ihr konkrete Anhaltspunkte fĂŒr eine Straftat vorliegen. TierquĂ€lerei ist ein Offizialdelikt; d.h. Polizeibeamte mĂŒssen den Anhaltspunkten nachgehen. Ob und wie die allenfalls begangene Tat zu bestrafen ist, liegt dann allerdings im Ermessen der Untersuchungsbehörden und Gerichte. Die SachbeschĂ€digung ist - im Gegensatz zu einem Tierschutzdelikt - ein sogenanntes Antragsdelikt. Damit ein solches strafrechtlich verfolgt wird, bedarf es eines Strafantrags der geschĂ€digten Person.



WĂŒrde die Nachbarin ihre Drohung, Ihren Kater totzuschlagen, wahrmachen, wĂŒrde sie sich der SachbeschĂ€digung nach StGB und wahrscheinliche auch der mutwilligen Tötung und somit der TierquĂ€lerei nach TSchG schuldig machen. Eine mutwillige Tötung kann angenommen werden, wenn der TĂ€ter aus einem verwerflichen Beweggrund und besonders rĂŒcksichtslos handelt, bspw. aus Trotz, Gemeinheit, GefĂŒhl- und Mitleidlosigkeit, Übermut, Gedankenlosigkeit etc. Zudem kann eine qualvolle Tötung vorliegen, wenn das Tier dabei Schmerzen oder LeidenszufĂŒgungen seelischer Art erfĂ€hrt, was bei einer nicht fachgerechten Tötung oft der Fall ist. Meines Erachtens wĂŒrde sich Ihre Nachbarin somit nicht nur der SachbeschĂ€digung, sondern auch der TierquĂ€lerei schuldig machen, sollte sie ihre Drohung tatsĂ€chlich ausfĂŒhren.



Am besten sprechen Sie die rechtliche Situation im GesprĂ€ch mit Ihrer Nachbarin gleich auch an. Nehmen Sie eine Vertrauensperson an das GesprĂ€ch mit. Somit hĂ€tten Sie eine Zeugin fĂŒr den Fall der FĂ€lle. Noch besser wĂ€re natĂŒrlich, wenn Sie das GesprĂ€ch aufnehmen wĂŒrden, dann könnte spĂ€ter ganz klar determiniert werden, dass Sie mit der Nachbarin dieses GesprĂ€ch gefĂŒhrt haben und die Nachbarin auf Band sozusagen aussprechen muss, dass sie ein Problem mit Ihrem Kater hat. NatĂŒrlich mĂŒssen Sie die Nachbarin fragen, ob Sie das GesprĂ€ch aufnehmen dĂŒrfen, da dies sonst gegen die Persönlichkeitsrechte verstösst (am besten die Zustimmung der Nachbarin zur Aufnahme auf dem Band gleich mitaufnehmen).



NatĂŒrlich sind das alles Behelfe fĂŒr den Fall, das die Nachbarin ihre Drohung wahrmachen wĂŒrde und tun nicht viel zur Sache, dass sich Ihr Kater in Gefahr befinden könnte, wenn er wieder Freigang hat. Ich empfehle Ihnen deshalb, bis Sie ein GesprĂ€ch mit dieser Nachbarin fĂŒhren können, Ihren Kater im Haus zu behalten. So gehen Sie sicher kein Risiko ein. LĂ€uft das GesprĂ€ch nicht gut oder kann aufgrund verhĂ€rteter Fronten gar nicht durchgefĂŒhrt werden, könnten Sie auch schon mal eine Meldung bei der Polizei machen. Zwar wurden seitens der Nachbarin noch keine strafbaren Handlungen (evtl. wĂŒrde schon eine Drohung gemĂ€ss Art. 180 StGB in Frage kommen, doch könnte dies schwierig sein zu beweisen) ausgefĂŒhrt, vielleicht könnte aber ein Besuch der Polizei dennoch beeindrucken.



Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen AusfĂŒhrungen weiterhelfen und stehe fĂŒr RĂŒckfragen gerne zur VerfĂŒgung.



Freundliche GrĂŒsse



Jeanine Eggler


Stiftung fĂŒr das Tier im Recht (TIR)
Jeanine Eggler
MLaw, rechtswissenschaftliche Mitarbeiterin
Rigistrasse 9
CH - 8006 ZĂŒrich
Tel. +41 (0) 43 443 06 43
eggler@tierimrecht.org
www.tierimrecht.org
 
Danke fĂŒr eure Antworten.

Hier habt ihr die Antwort von Tier im Recht. Das sind antwĂ€lte die sich auf so was spezialisiert haben was tiere und haltet fĂŒr rechte haben.




Vielen Dank fĂŒr Ihre Nachricht und das Interesse an der Stiftung fĂŒr das Tier im Recht (TIR). Es tut mir sehr leid zu hören, dass Ihre Nachbarin so gegen Ihren Kater und Sie vorgeht.



Nachfolgend versuche ich, Ihnen Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen aufzuzeigen, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben.



FreigÀngerkatzen

GrundsĂ€tzlich gilt zwar, dass der Tierhalter fĂŒr den von seinem Tier angerichteten Schaden haftet. Unter bestimmten UmstĂ€nden muss er aber trotzdem nicht oder nur teilweise dafĂŒr aufkommen: Dann nĂ€mlich, wenn er nachweisen kann, dass er alles in seiner Macht Stehende vorgekehrt hatte, um den Schaden abzuwenden, und dieser aus unvorhersehbaren GrĂŒnden dennoch eingetreten ist. Juristisch wird hier von einem Entlastungsbeweis gesprochen. Der Entlastungsbeweis gelingt, wenn der Tierhalter alle nach den UmstĂ€nden gebotene Sorgfalt bei der Verwahrung und Beaufsichtigung seines Tieres walten lassen oder wenn der Schaden auch bei Beachtung aller Aufmerksamkeit eingetreten wĂ€re. Kurz: der Halter haftet nicht, wenn er sein Tier genĂŒgend ĂŒberwacht hat. Die Anforderungen an den Entlastungsbeweis beurteilen sich jeweils nach den konkreten UmstĂ€nden des Einzelfalls und objektiven Kriterien, wobei die Gerichtspraxis hier einen strengen Massstab anlegt. Entscheidend ist, was ein vernĂŒnftiger und umsichtiger Tierhalter in derselben Situation zur Schadensvermeidung vorgekehrt hĂ€tte. Ein aus der subjektiven Sicht des Halters entschuldbares Verhalten oder ĂŒbliche Vorsichtsmassnahmen allein befreien ihn noch nicht von der Haftung.



Bei Katzen verhĂ€lt es sich bezĂŒglich der Sorgfaltspflicht etwas anders, weil sie sich im Gegensatz zu Hunden kaum erziehen und ĂŒberwachen lassen. Hier wĂ€re es unverhĂ€ltnismĂ€ssig, wenn ihr EigentĂŒmer sie stĂ€ndig beaufsichtigen mĂŒsste. Die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht sind daher nicht so streng wie bei Hunden. Verursacht eine frei umherlaufende Katze beispielsweise LackschĂ€den an einem fremden Auto oder schnappt sie sich Fische aus Nachbars Gartenteich, mĂŒssen der Wageninhaber beziehungsweise der Nachbar die Kosten vermutlich selber tragen. Der Katzenhalter wird zumindest bei wiederholten SchĂ€digungen zwar eher haftpflichtig, gesamthaft ist die Situation aber dennoch unbefriedigend und den guten nachbarlichen Beziehungen natĂŒrlich wenig zutrĂ€glich. Um Streitigkeiten unter Nachbarn zu vermeiden, wird Haltern von Katzen mit Freilauf empfohlen, die von ihren Tieren verursachten SchĂ€den freiwillig zu ĂŒbernehmen oder eine Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen, die die SchĂ€den bis zu einem gewissen Betrag auch dann deckt, wenn der Tierhalter eigentlich gar nicht haftbar ist.



Ein Schaden kann auch bei Tierarztkosten angenommen werden, wenn diese infolge eines Kampfs zwischen Katzen entstanden sind. Jedoch mĂŒsste die Nachbarin beweisen können, dass die Verletzungen von Ihrem Kater stammen, wenn sie Sie dafĂŒr haftbar machen will.



Wie oben erwĂ€hnt hat jeder Tierhalter eine Sorgfaltspflicht, so auch Ihre Nachbarin wie auch Sie. Betreffend das weitere Vorgehen und die Frage, ob Sie Ihren Kater nun einsperren mĂŒssten oder die Nachbarin ihre Katzen kann ich nur raten, ein persönliches GesprĂ€ch mit der Nachbarin zu suchen. Eventuell können Sie zusammen einen Plan erarbeiten, sodass es zu möglichst wenig ZwischenfĂ€llen kommt. GrundsĂ€tzlich hĂ€tten nĂ€mlich sowohl Sie wie auch Ihre Nachbarin das Recht, die Katzen frei laufen zu lassen. Das Argument Ihrer Nachbarin, dass die alteingesessenen Katzen mehr Rechte hĂ€tten als Ihr Kater, hat keinen rechtlichen Hintergrund.



Fragen Sie doch mal bei Ihrem Tierarzt nach, möglicherweise hat er weitere VorschlÀge, falls ein GesprÀch nicht fruchtet oder nicht in Frage kommt.

Eventuell wĂ€re auch eine Verhaltenstherapeutin fĂŒr Katzen eine Möglichkeit?



TierquÀlerei und SachbeschÀdigung

Die TierquĂ€lerei nach Art. 26 des Tierschutzgesetzes (TSchG) ist strafbar. Als strafbare TierquĂ€lerei gilt laut Art. 26 TSchG ein Tier zu misshandeln, zu vernachlĂ€ssigen, es unnötig zu ĂŒberanstrengen, dessen WĂŒrde in anderer Weise zu missachten oder auf qualvolle Art oder aus Mutwillen zu töten. Bei der Verletzung oder Tötung eines Tieres kommt zudem eine Bestrafung wegen einer SachbeschĂ€digung nach Art. 144 Schweizerisches Strafgesetzbuch (StGB) in Betracht. Tiere gelten vom Recht her zwar nicht mehr als Sachen, sie werden aber dort, wo keine speziellen Vorschriften bestehen, nach wie vor wie Sachen behandelt. Aus diesem Grund der unpassende Terminus "SachbeschĂ€digung".



Wird eine TierquĂ€lerei nach Art. 26 TSchG beobachtet, sollte bei der Polizei eine Strafanzeige eingereicht werden. Dies kann in der Regel sowohl mĂŒndlich als auch schriftlich erfolgen. Es empfiehlt sich aber die Anzeige schriftlich einzureichen, da ihr dadurch mehr GlaubwĂŒrdigkeit zugesprochen wird. AllfĂ€lliges Beweismaterial wie Bilder oder Tonaufnahmen können somit auch gleich miteingereicht werden. Polizeibeamte sind allerdings verpflichtet, auch ĂŒber mĂŒndliche Anzeigen ein Protokoll zu verfassen. UnabhĂ€ngig davon, in welcher Form eine Anzeige eingereicht wird, muss die Polizei eine Strafuntersuchung veranlassen, wenn ihr konkrete Anhaltspunkte fĂŒr eine Straftat vorliegen. TierquĂ€lerei ist ein Offizialdelikt; d.h. Polizeibeamte mĂŒssen den Anhaltspunkten nachgehen. Ob und wie die allenfalls begangene Tat zu bestrafen ist, liegt dann allerdings im Ermessen der Untersuchungsbehörden und Gerichte. Die SachbeschĂ€digung ist - im Gegensatz zu einem Tierschutzdelikt - ein sogenanntes Antragsdelikt. Damit ein solches strafrechtlich verfolgt wird, bedarf es eines Strafantrags der geschĂ€digten Person.



WĂŒrde die Nachbarin ihre Drohung, Ihren Kater totzuschlagen, wahrmachen, wĂŒrde sie sich der SachbeschĂ€digung nach StGB und wahrscheinliche auch der mutwilligen Tötung und somit der TierquĂ€lerei nach TSchG schuldig machen. Eine mutwillige Tötung kann angenommen werden, wenn der TĂ€ter aus einem verwerflichen Beweggrund und besonders rĂŒcksichtslos handelt, bspw. aus Trotz, Gemeinheit, GefĂŒhl- und Mitleidlosigkeit, Übermut, Gedankenlosigkeit etc. Zudem kann eine qualvolle Tötung vorliegen, wenn das Tier dabei Schmerzen oder LeidenszufĂŒgungen seelischer Art erfĂ€hrt, was bei einer nicht fachgerechten Tötung oft der Fall ist. Meines Erachtens wĂŒrde sich Ihre Nachbarin somit nicht nur der SachbeschĂ€digung, sondern auch der TierquĂ€lerei schuldig machen, sollte sie ihre Drohung tatsĂ€chlich ausfĂŒhren.



Am besten sprechen Sie die rechtliche Situation im GesprĂ€ch mit Ihrer Nachbarin gleich auch an. Nehmen Sie eine Vertrauensperson an das GesprĂ€ch mit. Somit hĂ€tten Sie eine Zeugin fĂŒr den Fall der FĂ€lle. Noch besser wĂ€re natĂŒrlich, wenn Sie das GesprĂ€ch aufnehmen wĂŒrden, dann könnte spĂ€ter ganz klar determiniert werden, dass Sie mit der Nachbarin dieses GesprĂ€ch gefĂŒhrt haben und die Nachbarin auf Band sozusagen aussprechen muss, dass sie ein Problem mit Ihrem Kater hat. NatĂŒrlich mĂŒssen Sie die Nachbarin fragen, ob Sie das GesprĂ€ch aufnehmen dĂŒrfen, da dies sonst gegen die Persönlichkeitsrechte verstösst (am besten die Zustimmung der Nachbarin zur Aufnahme auf dem Band gleich mitaufnehmen).



NatĂŒrlich sind das alles Behelfe fĂŒr den Fall, das die Nachbarin ihre Drohung wahrmachen wĂŒrde und tun nicht viel zur Sache, dass sich Ihr Kater in Gefahr befinden könnte, wenn er wieder Freigang hat. Ich empfehle Ihnen deshalb, bis Sie ein GesprĂ€ch mit dieser Nachbarin fĂŒhren können, Ihren Kater im Haus zu behalten. So gehen Sie sicher kein Risiko ein. LĂ€uft das GesprĂ€ch nicht gut oder kann aufgrund verhĂ€rteter Fronten gar nicht durchgefĂŒhrt werden, könnten Sie auch schon mal eine Meldung bei der Polizei machen. Zwar wurden seitens der Nachbarin noch keine strafbaren Handlungen (evtl. wĂŒrde schon eine Drohung gemĂ€ss Art. 180 StGB in Frage kommen, doch könnte dies schwierig sein zu beweisen) ausgefĂŒhrt, vielleicht könnte aber ein Besuch der Polizei dennoch beeindrucken.



Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen AusfĂŒhrungen weiterhelfen und stehe fĂŒr RĂŒckfragen gerne zur VerfĂŒgung.



Freundliche GrĂŒsse



Jeanine Eggler


Stiftung fĂŒr das Tier im Recht (TIR)
Jeanine Eggler
MLaw, rechtswissenschaftliche Mitarbeiterin
Rigistrasse 9
CH - 8006 ZĂŒrich
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