Die Schäden an der Wohnung sind ja durch Mietvertrag, Gesetz und Kaution eh abgesichert, deswegen betrachte ich das nicht als den vom Gesetzgeber geforderten triftigen Grund (kann mir das jemand bestätigen oder widerlegen?)
Also, das stimmt so halb.
Unerlaubte Tierhaltung ist kein Kündigungsgrund, gesetzlich geregelt ist jedoch, dass V die Abschaffung des Tieres/der Tiere verlangen kann.
Das ist der Regelsatz. Fühlen sich nun aber Parteien durch die Tiere gestört oder sind sie eine Gefahr (ka, z.B. aggressiver Hund, der beißt; giftige Schlange, die mehrmals ausgebrochen ist), kann dies ein Kündigungsgrund sein, wenn M nichts unternimmt, um Zustand zu ändern (Auslegungssache).
Willst du die Tiere dann nicht abschaffen, kann er die Kündigung einreichen (Verstoß gegen Mietvertrag bzw., keine Erlaubnis zur Tierhaltung, ausdrückliches Verbot?), hier gilt dann die gesetzliche Frist von 3 Monaten.
ICH würde es nicht machen. Ist auch gefährlich, wenn der Balkon nicht gesichert ist.
Was ich nciht so recht verstehe, sie kann nicht nein und nicht ja sagen?
😕 Hat sie das begründet?
(ich verstehe dich aber... hatte mich auch im TH verliebt und dann noch auf meine Erlaubnis seitens Vermieter gebibbert... ging dann aber alles glatt
🙂)
Edit: wäre die KAtzenhaltung erlaubt, so beeinhaltet dies dennoch nicht automatisch die Erlaubnis zum Anbringen eines SChutzes am Balkon sprich Katzennetz o.Ä.