inselkind
Forenprofi
- Mitglied seit
- 20. März 2010
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- 2.046
- Ort
- zwischen Havel und Spree
..die das Grundstück vom Nachbarn auch mal streifen?
Akut folgendes;Über einen anderen Nachbarn ließ mir der Nachbar "Doof "ausrichten,und das zum wiederholten mal,ich möge meinen Kater von seinem Grundstück fern halten.
Mal davon abgesehen,dass das Katerchen seid seiner Rückkehr kaum bis gar nicht mehr draussen ist,raus wollte...hatte ich dem Nachbarn schon einmal gesagt,dass er mein Katerchen dulden müsse,aber wenn er mitkriegen würde,dass er etwas kaputt macht oder irgendwohin kackt,er ihn verjagen könnte.
Nun ist es aber so,das ich glaube,da sowieso einige andere Sachen im Argen sind Nachbarschaftstechnisch ( Reihenhaus 🙄 ),dass der Nachbar uns nur wieder provozieren will,denn MEIN Kater kann in letzter Zeit gar nicht bei ihm im Garten gewesen sein.Er war nur mit mir draussen und da hätte ich es schon verhindert und ausserdem hat der Nachbar einen Hund- das weiß der Kater...er würde eh nicht aufs Grunsdtück gehen.
Ich möchte dem Nachbarn nun den Gesetzauszug in den Briefkasten legen,aus dem hervorgeht,dass er EINE Katze pro Haushalt dulden MUß.
Ich habe bereits im Netz recherchiert,aber nichts konkretes,bzw.klar formuliertes gefunden.
Was habt ihr in so einem Fall gemacht?
Weiß einen einen,aktuellen! aussagekräftigen link?
Gerichtsbescheide diesbezüglich?
Vielen Dank,🙂
LG, Insel
Akut folgendes;Über einen anderen Nachbarn ließ mir der Nachbar "Doof "ausrichten,und das zum wiederholten mal,ich möge meinen Kater von seinem Grundstück fern halten.
Mal davon abgesehen,dass das Katerchen seid seiner Rückkehr kaum bis gar nicht mehr draussen ist,raus wollte...hatte ich dem Nachbarn schon einmal gesagt,dass er mein Katerchen dulden müsse,aber wenn er mitkriegen würde,dass er etwas kaputt macht oder irgendwohin kackt,er ihn verjagen könnte.
Nun ist es aber so,das ich glaube,da sowieso einige andere Sachen im Argen sind Nachbarschaftstechnisch ( Reihenhaus 🙄 ),dass der Nachbar uns nur wieder provozieren will,denn MEIN Kater kann in letzter Zeit gar nicht bei ihm im Garten gewesen sein.Er war nur mit mir draussen und da hätte ich es schon verhindert und ausserdem hat der Nachbar einen Hund- das weiß der Kater...er würde eh nicht aufs Grunsdtück gehen.
Ich möchte dem Nachbarn nun den Gesetzauszug in den Briefkasten legen,aus dem hervorgeht,dass er EINE Katze pro Haushalt dulden MUß.
Ich habe bereits im Netz recherchiert,aber nichts konkretes,bzw.klar formuliertes gefunden.
Was habt ihr in so einem Fall gemacht?
Weiß einen einen,aktuellen! aussagekräftigen link?
Gerichtsbescheide diesbezüglich?
Vielen Dank,🙂
LG, Insel