Wer kennt sich gut im Nachbarschaftsrecht aus bzgl.Katzen....

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inselkind

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zwischen Havel und Spree
..die das Grundstück vom Nachbarn auch mal streifen?

Akut folgendes;Über einen anderen Nachbarn ließ mir der Nachbar "Doof "ausrichten,und das zum wiederholten mal,ich möge meinen Kater von seinem Grundstück fern halten.
Mal davon abgesehen,dass das Katerchen seid seiner Rückkehr kaum bis gar nicht mehr draussen ist,raus wollte...hatte ich dem Nachbarn schon einmal gesagt,dass er mein Katerchen dulden müsse,aber wenn er mitkriegen würde,dass er etwas kaputt macht oder irgendwohin kackt,er ihn verjagen könnte.

Nun ist es aber so,das ich glaube,da sowieso einige andere Sachen im Argen sind Nachbarschaftstechnisch ( Reihenhaus 🙄 ),dass der Nachbar uns nur wieder provozieren will,denn MEIN Kater kann in letzter Zeit gar nicht bei ihm im Garten gewesen sein.Er war nur mit mir draussen und da hätte ich es schon verhindert und ausserdem hat der Nachbar einen Hund- das weiß der Kater...er würde eh nicht aufs Grunsdtück gehen.

Ich möchte dem Nachbarn nun den Gesetzauszug in den Briefkasten legen,aus dem hervorgeht,dass er EINE Katze pro Haushalt dulden MUß.

Ich habe bereits im Netz recherchiert,aber nichts konkretes,bzw.klar formuliertes gefunden.

Was habt ihr in so einem Fall gemacht?
Weiß einen einen,aktuellen! aussagekräftigen link?
Gerichtsbescheide diesbezüglich?


Vielen Dank,🙂

LG, Insel
 
A

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HAbe leider nur das hier gefunden:
Bei dem Thema Katzenhaltung gehen die Meinungen der Menschen weit auseinander. Die einen sprechen von einem Ungeheuer, was Vögel frisst und für die anderen ist es das tollste Haustier der Welt. In einigen Siedlungen leben meist zu viele Katzen. In diesen Gebieten ist der Ärger mit den Nachbarn schon vorprogrammiert. Darum ist es nicht verwunderlich, dass alle Jahre wieder streunende Katzen deutsche Gerichte beschäftigen.

Das Oberlandesgericht in Köln urteilte nur richtungsweisend
Zu diesem Thema gibt es in Deutschland keine einheitliche Rechtsbesprechung. Richtungsweisend ist das Urteil vom Kölner Oberlandesgerichtes (AZ:20U4482). Darin wird gesagt, dass das Betreten des Grundstückes von fremden Katzen vom Besitzer des Grundstückes hingenommen werden muss.
Die Handhabung des Urteils erweist sich zudem in der Praxis sehr schwierig. Wie soll man als Grundstücksbesitzer die Eigentumsverhältnisse bei einer fremden Katze nachweisen beziehungsweise die entstandenen Schäden darlegen? Nach Möglichkeit sollten die Probleme in guten nachbarschaftlichen Verhältnissen gelöst werden. Wenn dies nicht möglich ist, sollte der Streitfall von einem Schiedsmann gerichtet werden.



LG
 
@gisisami

Danke dir,aber ich will ihm nun mal etwas Schwarz auf Weiß reichen.
Ich habe auch nur so schwammige Aussagen gelesen.
Ich weiß aber,dass zum größten Teil die Gerichte entschieden haben,das eine Katze geduldet werden muß.( Pro Haushalt)

Naja,ich guck mal weiter...denn reden ist mit den Leuten nicht.🙄

Lg,Insel
 
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Ich habe jetzt doch noch etwas Interessantes und Verwertbares gefunden.-
ich verlinke es hier mal,falls jemand auch so eine Info sucht.

http://www.katzenschutzbund.com/Freilaufende_Haustiere.pdf

Wenn jemand noch etwas anderes für mich,diesbezüglich,hat freue ich mich darüber.
Auch über Erfahrungen/ Reaktionen wäre ich dankbar.🙂


LG,Insel
 
google doch mal:
aktuelle Urteile über Freigänger oder so....in Niedersachsen

Wir haben hier einige Freigänger umherlaufen die durch unseren Garten über die Terrassen streichen.
Sich im Sommer häuslich niederlassen um im Sessel ihr Nickerchen zu halten.
Klar schissern sie ins Blumenbett, also trage ich Handschuh bei der Gartenarbeit.
Und wenn es mal zu doll getrieben wird, setzt es auch schon mal einen Wasserstrahl.
Macht ihnen aber nichts, sie kommen wieder......


LG
 
google doch mal:
aktuelle Urteile über Freigänger oder so....in Niedersachsen

Wir haben hier einige Freigänger umherlaufen die durch unseren Garten über die Terrassen streichen.
Sich im Sommer häuslich niederlassen um im Sessel ihr Nickerchen zu halten.
Klar schissern sie ins Blumenbett, also trage ich Handschuh bei der Gartenarbeit.
Und wenn es mal zu doll getrieben wird, setzt es auch schon mal einen Wasserstrahl.
Macht ihnen aber nichts, sie kommen wieder......


LG

Ja,zu uns kommen auch ab und an die Nachbarskatzen.macht mir aber nüx-ich mag Katzen.🙂
Wenn ich beobachte,dass eine sich erleichtern will,verjage ich sie natürlich..aber eben sanft.🙄

Mich stört es nicht und den Nachbarn offensichtlich auch nur,weil er uns an den Karren pi....will.:zufrieden:

Ja ja...die lieben Nachbarn,..wäre doch langweilig sie..:muhaha:

Lg;insel
 
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Weißt Du, meckern und mosern von Nachbarn könnte man ja einfach ignorieren.
Freigänger sind Freigänger und wissen nicht wo der eigene Garten aufhört.
Deine wird sicherlich nicht die Einzige sein die dort unterwegs ist.

Was mich halt immer beunruhigt; was wenn der Nachbar zu drastischen Mitteln greift.🙁
Man liest es in der Presse und glaubt es kaum...... aber es gibt immer wieder so etwas.

LG
 
Man findet deshalb nichts in den Rechtsvorschriften, weil es keine Regelung gibt! Die Aufsichtspflicht ist im Gegensatz zur Hundehaltung nicht geregelt im öffentlichen Recht. Es kann sein, dass ein paar Städte sich eine Satzung ausgedacht haben, um etwas zu regeln (wie die Kastrationspflicht von Freigängern). Diese würden aber einer gerichtlichen Überprüfung sicher schon in der ersten Instanz nicht standhalten.

Das ist reines Privatrecht, deshalb gibt es viele Gerichtsurteile. Klar ist, dass der Nachbar die Katze dulden muss oder vertreiben kann.
 
Weißt Du, meckern und mosern von Nachbarn könnte man ja einfach ignorieren.
Freigänger sind Freigänger und wissen nicht wo der eigene Garten aufhört.
Deine wird sicherlich nicht die Einzige sein die dort unterwegs ist.

Was mich halt immer beunruhigt; was wenn der Nachbar zu drastischen Mitteln greift.🙁
Man liest es in der Presse und glaubt es kaum...... aber es gibt immer wieder so etwas.

LG

Genau,das ist es ja.

Ich bin sogar dafür,dass er das Katerchen verjagt...VERRJAGT und nicht verletzt.😎
Ich bin mir eben nicht sicher,wie weit er geht.:sad:

LG;insel
 
Zu diesem Thema gibt es in Deutschland keine einheitliche Rechtsbesprechung. Richtungsweisend ist das Urteil vom Kölner Oberlandesgerichtes (AZ:20U4482). Darin wird gesagt, dass das Betreten des Grundstückes von fremden Katzen vom Besitzer des Grundstückes hingenommen werden muss.

Das ist aber doch genau der Satz auf den es ankommt.

Er muß es hinnehmen !, darf aber mit Sicherheit z.B.Wasser einsetzen, laute Geräusche um Katzen aus seinem Garten zu vertreiben
Keine Steine, keine Fallen und keine äußere Gewalt. Denn dann droht eine Anzeige deinerseits wegen "Sachbeschädigung" und Tierquälerei.

Genauso würde ich es aufschreiben, auch die Anmerkung, bitte verscheuchen
sie die Katzen aber eben ohne Gewaltanwendung, da ich mich sonst gezwungen sehe Anzeige zu erstatten.
In Betracht kommen Wasserspritze,laute Geräusche.:smile:

LG
 
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Das ist aber doch genau der Satz auf den es ankommt.

Er muß es hinnehmen !, darf aber mit Sicherheit z.B.Wasser einsetzen, laute Geräusche um Katzen aus seinem Garten zu vertreiben
Keine Steine, keine Fallen und keine äußere Gewalt. Denn dann droht eine Anzeige deinerseits wegen "Sachbeschädigung" und Tierquälerei.

Genauso würde ich es aufschreiben, auch die Anmerkung, bitte verscheuchen
sie die Katzen aber eben ohne Gewaltanwendung, da ich mich sonst gezwungen sehe Anzeige zu erstatten.
In Betracht kommen Wasserspritze,laute Geräusche.:smile:

LG
Weißt du,ich habe das genau so schon mehrmals mündlich mit ihm geklärt und im Sommer auch noch einmal schriftlich.
Dann war eine Weile Ruhe.

Mein Katerchen war ja fast 7 Wochen verschwunden.Er ist ja erst knappe 3 Wochen wieder hier bei uns.In diesen 3 Wochen war er wirklich kaum und wenn,seeeerhr kurz draussen.Meist war ich oder mein Partner dabei,weil er ohne uns gar nicht mehr raus mag.Er scheint ein wenig traumatisiert durch seinen langen Ausflug.😳

Ich bin mir sehr sicher,das er nicht beim Nachbarn drüben war.
Er hat einfach nur mitgekriegt,dass das Kerlchen wieder da ist und will im Vorfeld schon mal rumnörgeln.
SChlimm so Leute,die den ganzen Tag am Fenster hängen und sie Nachbarn beobachten.:grummel:

LG;Insel
 
Das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis ist vor allem bei der Entscheidung
der Frage von großer Bedeutung, ob der Besuch des eigenen Grundstücks durch
streunende Katzen des Nachbarn geduldet werden muss oder nicht. Hier fehlen
nämlich eindeutige gesetzliche Vorschriften.

Deshalb haben die Gerichte unter Rückgriff auf das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis
zumindest für Vorstadtviertel mit Grünanlagen den Grundsatz
entwickelt, dass in einer derartigen Umgebung der Besuch einer Katze (nicht
von mehreren Katzen!) von ein und demselben Nachbarn hingenommen werden
muss. Andernfalls könnte nämlich ein einziger Bewohner eines solchen Viertels
über die Katzenhaltung aller seiner Nachbarn entscheiden. Das kann nach Meinung
der Gerichte aber nicht rechtens sein.
Quelle

Zugvogel
 
Dankeschön Zugvogel,das ist schon was...!

LG,Insel
 

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