Wie weit darf "Katzenabwehr" eigentlich gehen?

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Gestern habe ich zu meinem großen Entsetzen feststellen müssen, dass in unserer Nachbarschaft jemand auf seinem Zaun (auf dem ein Vogelhäuschen befestigt ist), eine Leiste mit ca. 3 cm + langen Nägeln angebracht hat.
Ich fand es erschreckend zu sehen wie lang und breit die Nägel auch noch sind und frage mich was man da rechtlich(!) gegen tun kann?? Darf man so etwas abscheuliches überhaupt? Für den Vogel der sich da reinsetzt wird es mit unter lebensgefährlich, weil er sich je nach Größe, gleich aufspießen würde...!
Das Zaunelement ist auf einem frei zugänglichen Grundstück; Auf dem auch Kinder spielen, die aber wegen der Höhe des Zaunes sicher nicht drankommen...Das Element selbst ca. 1,80 Meter hoch. Meine eigenen Katzen sind keine Freigänger, aber in der Nachbarschaft gibt es viele Freigänger um die ich mir gerade ziemliche Sorgen mache!
Hier weiß doch sicher jemand welche Möglichkeiten es gibt!?
(Über alle anderen "Möglichkeiten" weiß ich selbst bestens bescheid 😉 )
LG
 
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Ich glaube nicht, dass das sauber ist. Das Ordnungsamt wird sicher weiterhelfen können. Ein Blick in die Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes könnte hilfreich sein, es gibt auch Unfallverhütungsvorschriften, wo es genauer drin stehen sollte.
Der Zaun ist eine Einfriedung und damit bauliche Anlage.
 
Bei uns gibt es das auch bei "speziellen Menschen". Sie sagen, es sei zur "Taubenabwehr" und haben extra bei der Gemeinde angefragt und es erlaubt bekommen. 🙁 Die Nägel sind allerdings mindestens 8 cm lang.Der Nachbar sagt, die Tauben würden dort sonst sitzen und den Zaun beschmutzen.
 
@ Eifelkater: Unabhängig davon was ich persönlich davon halte...!
Das "Nagelbrett" in der Nachbarschaft sieht wieder ganz anders aus. Ich muß mal ein Bild machen um es besser veranschaulichen zu können...! (Ich weiß nicht ob mir das gelingt... Morgen weiß ich mehr.)
 
Du...gut finde ich die auch nicht....ich finde da die Gesetzeslage auch reichlich kurios. Sowas darfst du überall auf deinem Grundstück anbringen.....zur Tauben/Katzenabwehr selbstverständlich, aber z.B. Glasscherben auf einer Mauer ( die ich auch nicht besser finde) gegen Einbrecher sidn verboten.....Wenn ich also in einer Einbuchsgegend wohnen würde, würde ich vermutlich überall Taubenabwehr installieren 😳
 
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