Gefahr in Verzug - auf die Erlaubnis oder Anwesenheit des Wohnungsinhabers kann nicht gewartet werden. Fertig.
Aber gerade das ist der springende Punkt - wei definiert sich "Gefahr in Verzug"?
Sagen wir mal, Fliegerbombe.
Klar, da ist Gefahr. Darum wird ja sicherheitshalber evakuiert.
Oder in einem Treppenhaus wird ein Riß/ein Statikproblem entdeckt.
Allerdings muß das nicht
unmittelbar Gefahr sein.
Am Bsp. Fliegerbombe:
Man hat zig Wohnhäuser rundum mit zig Wohnungen je Haus.
Die Blaulichtorgas klingeln, klopfen, hämmern an die Wohnungstüren.
Wenn nun aber niemand öffnet oder sich bemerkbar macht?
Wird in all diesen Fällen auf Verdacht die Tür aufgebrochen, weil ja ev. ein Mensch in der Wohnung sein
könnte?
Oder man nach Haustieren suchen will?
Ich kann es mir nicht vorstellen.
Ich laß mich ja gern eines besseren belehren, aber momentan kommt mir diese Annahme nicht logisch vor.
Wenn es brennt - ob nun in der Wohnung oder daneben, ist wieder eine andere Situation. In der Brandwohnung wird man die Tür öffnen.
Ev. auch in den Nachbarwohnungen.
Aber hält man sich damit auf, jede Wohnung im EG zu öffnen, bei der niemand reagiert, während es im 6. Stock brennt?
Natürlich bemühen sich alle, auch Tiere zu retten. Das will ich gar nicht abstreiten.
Aber mich würde jetzt wirklich interessieren, wie weit diee Orgas da gehen können, dürfen und üblicherweise auch gehen.