Eine haltlose Beschwerde wird aber auch keine Folgen nach sich haben- ungesehen darf sowas kein Glauben geschenkt werden. Hast du selbst schonmal versucht z.B. etwas gegen Lärm- oder Geruchsbelästigung zu unternehmen? Dem geht nicht die bloße Behauptung voraus, sondern ein detailliertes Protokoll der Störungen. Und auch dann müssen diese Störungen erstmal objektiv bewiesen werden.
Ja klar - ich kenne das Prozedere.
Drum finde ich das auch wichtig dass hier alles protokolliert wird.
Objektiv beweisen lässt sich bei Lärmbelästigung leider meist nur wenig - aber wenn mehrere Mieter diese übereinstimmend protokollieren reicht das dann doch (ja, auch vor Gericht), besser ist natürlich ein polizeiliches Protokoll.
Bei Katzen sind (ich hab's irgendwo schon mal beschrieben) laut Vermieterforum die meisten Beschwerden tatsächlich Beschwerden die sich auf den Müll beziehen (übervolle bzw. nicht ausreichende Tonnen, Geruch usw.) - das lässt sich aber verhältnismäßig leicht abstellen.
Geruch ist sehr subjektiv - hatte ich vorletzten Sommer als ein Mieter über Wochen bei ca. 40°C in seiner Wohnung (die er zu dem Zeitpunkt wohl garnicht mehr aufgesucht hat) Lebensmittel usw. hat vergammeln lassen (auch im Kühlschrank - Strom war schon abgestellt - der roch aber erst als wir ihn dann geöffnet haben, da hätte ich auf meine Mutter hören sollen die dazu nur meinte "nicht aufmachen, nur ausbauen und direkt so auf den Müll damit"). Der direkte Nachbar meinte er riecht nichts, mehrere Mieter aus den Stockwerken darunter hatten sich aber unabhängig voneinander darüber beschwert. Objektive Beweise? Keine Chance. Bei Lärm lässt sich das zumindest theoretisch schon eher messen.
Eine Abmahnung schreiben kann ein Vermieter aber auch ohne "objektive Beweise". Die Frage ist dann nur, ob das letztendlich dann nach Nichteinhaltung der Fristsetzung zur Abschaffung des Beschwerdegrunds und darauf folgender Kündigung auch wirklich ausreicht falls es vor Gericht geht.
Ich würde mich als Vermieter nicht drauf verlassen sollte das der einzige Grund für eine Kündigung sein - als Mieter aber auch nicht drauf dass das eh nicht durchgeht, dazu kenne ich zu viele Beispiele dafür dass es problemlos durchgegangen ist.
Wäre ja auch furchtbar, wenn reines Denunziantentum und Antipathie ausreichen würde, dass ein Nachbar alle anderen "belästigen" könnte.
Ich sag's mal so: Das fragliche Urteil begünstigt auf das auf jeden Fall. Das ist ja genau das was mich so ärgert. Der Vermieter hat jedenfalls keine freie Entscheidung mehr darüber und ist eigentlich gezwungen garkeine offizielle Erlaubnis mehr auszustellen sondern immer dazuzuschreiben "sollte es zu Beschwerden kommen, kann die Erlaubnis jederzeit zurückgezogen werden" (oder so ähnlich - am besten vom Anwalt formulieren lassen), sonst kommt er irgendwann in die Situation zwischen den Stühlen zu sitzen, denn im Ernstfall können beide Seiten gegen ihn klagen - derjenige der sich beschwert ebenso wie derjenige, dem er mietvertraglich eine Erlaubnis ausgestellt hat. Und die Gesetzeslage ist seit dem fraglichen Urteil ja klar - derjenige der sich beschwert hat die besseren Karten, denn der Vermieter MUSS sich von Gesetzes wegen darum kümmern.
Meiner Meinung nach hat das die Situation für alle verschlechtert - außer für die "Katzenhasser".
Bezüglich "störenden" Katzen im Treppenhaus/Hausflur gibt's übrigens so einige Urteile (nicht nur von Amtsgerichten). Hatten wir hier im Forum nicht sogar schon mal die Diskussion über Katzen die in fremden Kinderwägen gepennt haben, auf Türmatten geköttelt haben usw.? Da ist die Sache rechtlich ziemlich klar, denn die Erlaubnis zur Katzenhaltung bezieht sich immer auf die Wohnung und nicht auf die Gemeinschaftsräume.
Ich für meinen Teil habe aber ohnehin so meine Schwierigkeiten mit der Idee dass man Freigänger übers Treppenhaus ins Freie lässt, damit müssen doch erstmal ALLE Hausbewohner einverstanden sein. Zudem hab ich ja hier im EFH schon Angst wenn der Gefährte die Balkontür hinter sich zuschmeisst ohne hinzugucken ob da grad 'ne Katze in der Tür steht, der Gefährte hat sich das mittlerweile glücklicherweise abgewöhnt, aber wie will man das den anderen Bewohnern, Paketboten, Besuchern usw. angewöhnen?
In diesem Fall würde ich als Vermieter ganz klar sofort eine Abmahnung schreiben mit Fristsetzung. Und die Bewohner auffordern entsprechende Protokolle anzufertigen. Und bitte eben auch Verletzungen vom Arzt attestieren lassen (den Arzt sollte man bei Katzenbissen so oder so aufsuchen). Das darf nicht sein dass Mieter, deren Besucher, Paketboden etc. im Treppenhaus angegriffen und verletzt werden. Und was von außen beschädigte/zerkratzte Türen angeht krieg ich da sowieso einen Hals, weil sowas immer nur sehr schwer jemandem anzulasten ist und ansonsten auf Kosten des Eigentümers geht (Beschädigungen von innen gehen auf den Mieter). Und selbst wenn klar ist wer die Schäden zu verantworten hat (der Katzenhalter) bleibt da immer die Frage ob der Schuldige das überhaupt zahlen kann, ich bin schon mal aus allen Wolken gefallen als ich mal einen Kostenvoranschlag dafür habe machen lassen sämtliche Wohnungstüren samt Rahmen von außen neu lackieren zu lassen - dafür reicht keine Kaution, jedenfalls nicht bei unseren Wohnungen die ja eher klein sind und die Kautionen entsprechend niedrig.
Ich kann schon verstehen dass viele Vermieter garkeine Katzenhaltung mehr erlauben wollen...