Bestimmung § 11 jetzt bald einheitliche Regelung

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Wenn ich es richtig verstanden habe, betrifft dieser Gesetzesentwurf weniger die Vet-Ämter sondern Tierschutzvereine, Tierheime und private Tierschützer, die Tiere aus dem Ausland einführen und hier gegen Gebühr vermitteln.
 
Ja, ich weiß, 😉, ich meinte mit einheitlicher Regelung die Bestimmungen, die für uns Tierschutzvereine gelten. Bisher war es so, dass die einzelnen Vetämter (Kontrolleure der Bestimmungen) total unterschiedliche Reglungen hatten. Einige Vereine brauchten keinen §11, andere wurden befreit, hier ist es sehr streng. Und so weiter.
 
immer wieder erschreckend wie wenig weit wir noch sind.🙁
hier weitere Punkte

trotzdem immerhin gut zu sehen, wenn sich wieder mal ein bisschen was tut.
 

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