Brauche dringen Hilfe - herrenlose Katze. TA-Kosten?

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Hallo Ihr,

ich hab diese Woche wieder abends Notdienst im TH. Heißt ichhabe hier Handy u Auto vom TH und wenn herrenlose Tiere gefunden werden hole ich sie bringe sie ins TH und ggf. in die TK. Aber nur in dem Landkreis vom TH.

Nun hat eben eine Frau angerufen, allerdings aus einer anderen Stadt. Nicht der Bereich wo unser TH zuständig ist. Sie hat eine herrenlose Katze bei sich streunern sie und ihre Nachbarin füttern diese auch regelmäßig. Da aber nun der Winter einbricht wollten sie sich nach einem zu Hause umsehen da sie die Katze nicht nehmen können (Allergie).
Die Katze geht auch auf den Arm und es wurde festgestellt das sie ein geschwür oder ähnliches am Bauch hat. Ihre Stimme hat sich auch verändert laut der Anruferin.

Nun meine Frage. Ich habe ihr gesagt das ich das ganze nicht über unser TH laufen lassen kann, da wir nicht in andere Landkreise dürfen.
Das zuständige TH weigert sich weil sie voll sind und gebenauch keine Hilfe wie die Frau vorgehen sol.
Ich würde die katze also zum TA bringen wenn sie sie hat.

Aber wer trägt die Kosten? Ist es nicht so das Fundtiere nicht bezahlt werden müssen? Oder ist das nur bei Wildtieren?

Bitte helft mir schnell, sie wird heute nacht noch anrufen wenn sie die Katze hat.

Tausend Dank im Vorraus
 
A

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Hallo,

soweit ich weiß ist das im Tierschutzgesetz geregelt.
Die Gesetzeslage „Fundtier“ hat zur Folge, dass die Städte/Gemeinden die Kosten der Ernährung, Pflege, Unterbringung, die tierärztliche Versorgung sowie die Kosten der Kastration (§2, §3 Nr. 3, § 6 Nr. 5 TierSchG) dieser Katzen und Kater für die Aufbewahrungszeit von 6 Monaten (nach § 973 BGB) übernehmen müssen.

Wenn sich das zuständige TH weigert, gilt die 6 Monatige Erstattungspflicht durch die Gemeinde auch, wenn sich eine Privatperson als Finder dem Tier annimmt.

Mein Rat: Ruf doch mal beim Tierarzt an, zu dem Ihr die Katze bringen würdet.
Der kennt sicher das praktische Vorgehen was Erstattung durch die Gemeinde angeht.

Ich hoffe, Ihr könnt dem Streuner helfen 🙂
 
Hallo,

soweit ich weiß ist das im Tierschutzgesetz geregelt.
Die Gesetzeslage „Fundtier“ hat zur Folge, dass die Städte/Gemeinden die Kosten der Ernährung, Pflege, Unterbringung, die tierärztliche Versorgung sowie die Kosten der Kastration (§2, §3 Nr. 3, § 6 Nr. 5 TierSchG) dieser Katzen und Kater für die Aufbewahrungszeit von 6 Monaten (nach § 973 BGB) übernehmen müssen.

Wenn sich das zuständige TH weigert, gilt die 6 Monatige Erstattungspflicht durch die Gemeinde auch, wenn sich eine Privatperson als Finder dem Tier annimmt.

Sachlich richtig, in der Realität aber nicht durchführbar. Ihr könnt die Kosten aber bei den Gemeinden gerne einklagen.

Ich sehe die einzige Möglichkeit darin, daß die Frau durch Euren Landkreis gefahren ist und sie dort unterwegs aufgelesen hat, wenn Du verstehst, was ich meine. Also es ist unwichtig, wo die Frau wohnt, sondern wo der Fundort der Katze war.
 
coineau ich seh das genauso..

rechtlich und allgemein ein super schwieriges Thema.. sorry da kann cih dir nicht helfen weil ich auf dem Gebiet wenig Erfahrung habe..

Theoretisch müsste das TH helfen, aber was ist wenn es das praktisch nicht finanziereh kann?
 
rechtlich und allgemein ein super schwieriges Thema..

Wenn ich ein Wildtier zum TA bringe, dann behandelt er dieses (okay, manche machen nur das allernötigste) und der TA rechnet dann mit der Gemeinde ab.
Wieso geht das anscheinend nicht so reibungslos bei Fundkatzen?

Hat jemand schon mal die Erfahrung gemacht, dass es da Probleme gibt?
 
Wenn jemand eine Katze regelmäßig füttert, bedeutet dies, dass er für die Katze zuständig ist. Die Nachbarin der Anruferin ist also rechtlich gesehen für die Katze verantwortlich und müsste die Katze auf ihre Kosten zum Tierarzt bringen.

7. Haftungsübernahme durch Aufnahme / Fütterung eines Tieres

Unabhängig von den vorstehenden Ausführungen muss jeder Tierschutzverein, wie jede Privatperson beachten, dass immer dann, wenn man sich eines „Tieres annimmt“ z.B. durch Aufnahme von Fütterung durch vorübergehende Aufnahme in die Wohnung, durch Verbringung zum Tierarzt und zur Behandlung man sich als Halter geriert und damit nach der Rechtsprechung auch für etwaige Schäden, die durch dieses Tier verursacht werden, haftbar gemacht werden kann. Wenn ich also nur kurz eine Katze füttere oder sie zum Tierarzt bringe und dann wieder aussetze und diese verursacht ein Schaden, besteht die Möglichkeit, dass aufgrund der schützerischen Tätigkeit die Haftung übernommen wurde.

Quelle
http://www.ra-fiesel.de/veroeffentlichungen4.htm
 
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Wenn ich ein Wildtier zum TA bringe, dann behandelt er dieses (okay, manche machen nur das allernötigste) und der TA rechnet dann mit der Gemeinde ab.
Wieso geht das anscheinend nicht so reibungslos bei Fundkatzen?

Hat jemand schon mal die Erfahrung gemacht, dass es da Probleme gibt?

ja ich..
dauer diskussion wegen angefahrener Katze..
und Gemeinde die meint sie hat kein Geld... auch in der Erstversorgung sind nicht alle Sachen drin, was genau die beinhaltet ist irgendwie auslegungssache..
und nen geschwür behandeln , ka ob das unter das allernötigste fällt..

P.S.:
Auch Wildtiere nimmt hier fast kein ta an....
 
ja ich..
dauer diskussion wegen angefahrener Katze..
und Gemeinde die meint sie hat kein Geld... auch in der Erstversorgung sind nicht alle Sachen drin, was genau die beinhaltet ist irgendwie auslegungssache..
und nen geschwür behandeln , ka ob das unter das allernötigste fällt..

P.S.:
Auch Wildtiere nimmt hier fast kein ta an....

Dann scheint das von Gemeinde zu Gemeinde verschieden zu sein.
Meine Nachbarin bringt jeden lungenverwurmten Igel zum TA und der wird behandelt und es wird mit der Gemeinde abgerechnet.

Und die Fundkatze, die uns vor ner Weile zugelaufen ist..
Das TH LB hat sich quer gestellt (zum Glück im Nachhinein).
Ich hab mich mit meiner TA in Verbindung gestzt - "Katze umgehend vorbeibringen".
Die arbeitet zwar mit der Katzenhilfe hier zusammen, aber hätten die es nicht gestemmt, hätte sie sich die Kosten von der Gemeinde geholt.

Also würde ich, in nadalas Situation beim TA nachfragen, was er da vor Ort für Erfahrungen hat.
 
Sie sollte die Katze einfach in eurem Landkreis finden und niemals vorher mit ihr etwas zu tun gehabt haben. 😎
Was ich nicht verstehe, wieso muss es ausgerechnet diese Nacht sein, gibt doch günstigere Zeiten? 😕
 
Ich habe beide möglichen TH nochmal angerufen. Keine Chance. Und dumm bin ich sowieso weil die jetzt wissen das sie einen Tumor hat.
Wäre schon sehr seltsam wenn die dann zufällig dahin kommt.

Lange rede.... Die Katze ist nun bei mir im Büro. Sie ist total lieb wundert mich weilja ein Freigänger.
Aber mein Freund sagt nur eine Nacht. Toll und was ist morgen. Meine einzige Chance ist noch dieses Katzenstübchen ich hoffe so das sie die kleine nehmen. WEnn nicht was dann?
 
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Nun meine Frage. Ich habe ihr gesagt das ich das ganze nicht über unser TH laufen lassen kann, da wir nicht in andere Landkreise dürfen.

Dann laß' doch bite die Frau das Tier bis zu Deinem Garten bringen und schwupps....

Manchmal muß es eben sein.Bei den kleinkarierten Bürokraten in diesem Land.:smile:


LG
 

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