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Vali&Kevin
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- Mitglied seit
- 2. Juni 2011
- Beiträge
- 24
- Ort
- Dinslaken
Hallo ihr Lieben,
mein Freund und ich könnten im Juli eine Kitte von einem Züchter bekommen. Da wir uns sofort in den kleinen Kater verliebt haben und wir sonst schon alles soweit geplant haben, gibt es nur noch ein Problem: In unserem Mietvertrag steht das man keine Katzen und Hunde in den Wohnungen halten darf!
§ 15 Tierhaltung
Tiere, auch Haustiere, mit Ausnahme nicht störender Kleintiere, z.B. Zierfische und Ziervögel, dürfen nicht gehalten werden. Abweichende Vereinbarungen müssen im Einzellfal von den Parteien getroffen werden.
§ 33 Sonstige Vereinbarungen
Hunde und/oder Katzen dürfen nicht gehalten werden.
Jedoch sind vor einiger Zeit, unsere Nachbarn eingezogen und haben einen Hund mitgebracht, ohne das Parteien im Haus dazu gefragt worden sind.
Eigentlich müsste doch jeder Mieter gleich berechtigt werden, so dass wir uns im Prinzip auch eine Katze anschaffen könnten oder?!
Leider muss ich zugeben, dass wir nicht den besten Kontakt zu dem Vermieter haben, da mehrmals Probleme mit der Wohnung auftraten und er sich erst nach vielen Telefonaten und Drohung mit Mietkürzung darum kümmerte!
Daher könnt ihr euch bestimmt vorstellen, dass wir unseren Vermieter nur ungern um Erlaubnis fragen wollen...
P.S. Wir wohnen im Erdgeschoss, so dass nicht viel Lärm bei den Nachbarn ankommen würde ( Das Verhältnis mit den Nachbarn ist supi... wenn der Hausflur rechtzeitig geputzt wird ) Wohnen jetzt seit 1 Jahr hier und der Vermieter war noch nie bei uns zu besuch
Ich freue mich auf eure Tipps, Ratschläge und sonstiges
Liebe Grüße eure Valerie
mein Freund und ich könnten im Juli eine Kitte von einem Züchter bekommen. Da wir uns sofort in den kleinen Kater verliebt haben und wir sonst schon alles soweit geplant haben, gibt es nur noch ein Problem: In unserem Mietvertrag steht das man keine Katzen und Hunde in den Wohnungen halten darf!
§ 15 Tierhaltung
Tiere, auch Haustiere, mit Ausnahme nicht störender Kleintiere, z.B. Zierfische und Ziervögel, dürfen nicht gehalten werden. Abweichende Vereinbarungen müssen im Einzellfal von den Parteien getroffen werden.
§ 33 Sonstige Vereinbarungen
Hunde und/oder Katzen dürfen nicht gehalten werden.
Jedoch sind vor einiger Zeit, unsere Nachbarn eingezogen und haben einen Hund mitgebracht, ohne das Parteien im Haus dazu gefragt worden sind.
Eigentlich müsste doch jeder Mieter gleich berechtigt werden, so dass wir uns im Prinzip auch eine Katze anschaffen könnten oder?!
Leider muss ich zugeben, dass wir nicht den besten Kontakt zu dem Vermieter haben, da mehrmals Probleme mit der Wohnung auftraten und er sich erst nach vielen Telefonaten und Drohung mit Mietkürzung darum kümmerte!
Daher könnt ihr euch bestimmt vorstellen, dass wir unseren Vermieter nur ungern um Erlaubnis fragen wollen...
P.S. Wir wohnen im Erdgeschoss, so dass nicht viel Lärm bei den Nachbarn ankommen würde ( Das Verhältnis mit den Nachbarn ist supi... wenn der Hausflur rechtzeitig geputzt wird ) Wohnen jetzt seit 1 Jahr hier und der Vermieter war noch nie bei uns zu besuch
Ich freue mich auf eure Tipps, Ratschläge und sonstiges
Liebe Grüße eure Valerie