mautzekatz
Forenprofi
- Mitglied seit
- 22. August 2013
- Beiträge
- 2.705
Hallo,
ich habe endlich meine Traumwhg. gefunden.
Nun wurde im Mietvertrag vergessen einzutragen, dass ich mit Katze einziehe und gebeten dies zu ändern.
Nun kam heute vorab per Mail folgender Nachtrag:
In Verbindung zu der im o. g. Mietvertrag getroffenen Regelung gestattet der Vermieter dem Mieter
die Haltung von einer Katze in o. g. Wohnung.
Der Mieter bestätigt, dass für das benannte Haustier eine Haftpflichtversicherung besteht. Die Police
ist dem Vermieter auf Verlangen vorzulegen.
Der Mieter wurde darüber informiert, dass diese Zustimmung aus wichtigem Grund (z. B.
Ruhestörung, Verunreinigung etc.) widerrufen werden kann. Für diesen Fall ist das Haustier in
angemessener Zeit, spätestens vier Wochen nach Widerruf, abzuschaffen.
Alle anderen Vertragsbestandteile bleiben von dieser Vereinbarung unberührt und sind weiterhin
gültig.
Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Weitere Vereinbarungen bedürfen der Schrift-
Was tue ich wenn ich einen "blöden" Nachbarn habe der Katzen nicht mag oder sonstiges und sich beschwert.
Ich werde meine Katze doch nicht abschaffen!
Meine Katze hat Epilepsie und durch die Medis ist sie manchmal durch den Wind und steht mitten im WZ und schreit...manchmal auch nachts. Aber nur mal kurz. ABER dadurch könnte sich schon jemand gestört fühlen.
Andere Whg. nehmen geht nicht mehr.
Was soll ich tun? Dies so akzeptieren? Oder etwas abändern?
Ich würde es lieber ändern, dass ich gemäß gestezl. Kündigungsfrist auszuiehe aber nicht meine Katze innerhalb 4 Wochen abgebe. 😱
ich habe endlich meine Traumwhg. gefunden.
Nun wurde im Mietvertrag vergessen einzutragen, dass ich mit Katze einziehe und gebeten dies zu ändern.
Nun kam heute vorab per Mail folgender Nachtrag:
In Verbindung zu der im o. g. Mietvertrag getroffenen Regelung gestattet der Vermieter dem Mieter
die Haltung von einer Katze in o. g. Wohnung.
Der Mieter bestätigt, dass für das benannte Haustier eine Haftpflichtversicherung besteht. Die Police
ist dem Vermieter auf Verlangen vorzulegen.
Der Mieter wurde darüber informiert, dass diese Zustimmung aus wichtigem Grund (z. B.
Ruhestörung, Verunreinigung etc.) widerrufen werden kann. Für diesen Fall ist das Haustier in
angemessener Zeit, spätestens vier Wochen nach Widerruf, abzuschaffen.
Alle anderen Vertragsbestandteile bleiben von dieser Vereinbarung unberührt und sind weiterhin
gültig.
Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Weitere Vereinbarungen bedürfen der Schrift-
Was tue ich wenn ich einen "blöden" Nachbarn habe der Katzen nicht mag oder sonstiges und sich beschwert.
Ich werde meine Katze doch nicht abschaffen!
Meine Katze hat Epilepsie und durch die Medis ist sie manchmal durch den Wind und steht mitten im WZ und schreit...manchmal auch nachts. Aber nur mal kurz. ABER dadurch könnte sich schon jemand gestört fühlen.
Andere Whg. nehmen geht nicht mehr.
Was soll ich tun? Dies so akzeptieren? Oder etwas abändern?
Ich würde es lieber ändern, dass ich gemäß gestezl. Kündigungsfrist auszuiehe aber nicht meine Katze innerhalb 4 Wochen abgebe. 😱
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