DANKE!
Das ist irgendwie untergegangen bei den vielen lieben Antworten.
Eine Frage hätte ich noch:
Ich hatte ja geschrieben, dass die Katze im MV vergessen wurde und diese bitte schriftlich genehmigt werden soll.
Im original MV steht
Tiere durch welche Hausbew.belästigt werden könnten, sowie Hunde,Katzen und Nutztiere dürfen in der Mietwhg. nicht gehalten werden.
Ist ein normaler MV vom Makler.
Daraufhin bekam ich per Mail folgenden Nachtrag mit der Überschrift
"Vereinbarung zum Mietvertrag -Tierhaltung-" .....
Ist das jetzt schon individuell?
Ich weiß, ich mache mir sicher unnötige Sorgen, aber so wie der Vermieter sich scheinbar absichern will, will ich dies nun auch!
Nein, das, was du per Mail erhalten hast, ist doch genau die Standardforumlierung, die du als erstes hier zitiert hattest? Also die, die die Versicherungspflicht beinhaltet und die eher in Richtung Hunde zielt?
Das, was dir vom Vermieter formularmäßig zugeschickt wird, ist und bleibt AGB, wenn es so allgemein formuliert ist wie die genannte Klausel. Erst wenn du selbst daran rumbastelst und mit dem Vermieter verhandelst, dass und wie die Klausel zu verändern ist, wird eine individuell vereinbarte Klausel daraus.
Noch zum besseren Verständnis für andere Mitleser:
AGB = Allgemeine GeschäftsBedingungen = "das Kleingedruckte" = in einem Vertrag zwischen Verbraucher (Otto Normalbürger) und Firma (Unternehmen, Geschäftspartner, Vermieter, Makler, Anwalt, Arzt usw.)
Das AGB-Recht schützt den Verbraucher davor, dass er durch den "übermächtigen" Vertragspartner "Firma" übervorteilt werden könnte, weil er (der Verbraucher) sich nicht so richtig auskennt.
Nicht jeder Vertragsbestandteil unterliegt dem AGB-Recht, sondern nur solche Vertragsklauseln, die standardmäßig von der betreffenden Firma in allen oder den meisten ihrer Verträge verwendet werden. Bei Standardmietverträgen ist das durchgängig der Fall.
Dieser Verbraucherschutz besteht nicht, wenn eine Vertragsklausel individuell zwischen Verbraucher und Firma ausgehandelt wurde. Beispielsweise wenn der Mieter mit dem Vermieter vereinbart, dass die Kündigungsfrist länger ist oder dass er wegen des Straßenlärms grundsätzlich 10% weniger Miete bezahlen muss. Der Mieter hätte dann Pech, wenn er hinterher feststellt, dass er wegen des Straßenlärms um 20% hätte mindern dürfen. So als Beispiel.
LG