Dringend Rat! Mietwhg. Katzenhaltung!

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Siehs mal von der anderen Seite. Wenn der Nachbarshund permanent und wömöglich auch nachts laut bellt, fühlt man sich üblicherweise gestört. Will man dann noch ernsthaft 3 Monate auf abhilfe warten?

Und "abschaffen" kann ja vieles bedeuten. Wichtig ist erstmal nur daß die Lärmursache verschwindet. Ob das nun Tierheim, Pflegestelle oder Verwandte bedeutet kann dem Vermieter schnuppe sein. Kündigen kannst du ja simultan und bei Umzug deine Katze wieder zu dir nehmen.
 
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Siehs mal von der anderen Seite. Wenn der Nachbarshund permanent und wömöglich auch nachts laut bellt, fühlt man sich üblicherweise gestört. Will man dann noch ernsthaft 3 Monate auf abhilfe warten?

Und "abschaffen" kann ja vieles bedeuten. Wichtig ist erstmal nur daß die Lärmursache verschwindet. Ob das nun Tierheim, Pflegestelle oder Verwandte bedeutet kann dem Vermieter schnuppe sein. Kündigen kannst du ja simultan und bei Umzug deine Katze wieder zu dir nehmen.

Ich zeihe ja erst in die neue Whg. ca. in 3 Wochen. Daher weiss ich net ob sich jemand gestört fühlt.
Hab die kleine seit 5 Jahren und es hat niemanden gestört. Aber ich hatte auch noch nie so eine Vertragsklausel.

Die Änderung, dass ich lieber ausziehe als abschaffe, musste ich so schreiben, da ich ne Mindestmietdauer von 18 Monaten habe. Davon wusste ich anfangs auch nichts.

2 Nachbarn hab ich heut kennengelernt. Beide Pärchen sind sehr nett gewesen. Weiss nur noch net ob die Tiere haben. Werde aber bei Einzug auf jeden Fall die Nachbarn bitten, sich bei mir zu melden wenn ich oder Katz zu laut sein sollten.
 
Ich habe die Zusatzvereinbarung jetzt umgeändert. Finde es so jetzt ganz gut. Was meint ihr?

Der Mieter wurde darüber informiert, dass diese Zustimmung aus wichtigem Grund (z. B.
Ruhestörung, Verunreinigung etc.) widerrufen werden kann. Für diesen Fall verpflichtet sich der Mieter unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten, die Wohnung zu verlassen. Dies allerdings nur bei schwerwiegenden Gründen, die dem Mieter sofort mitgeteilt werden müssen, um diese falls möglich abzuschaffen.

Lass das mit dem Abändern! Ich hatte ja weiter oben schon geschrieben, auf diese Weise machst du eine Individualklausel daraus, und dann kommst du über das AGB-Recht aus der Klausel nicht mehr raus.

Und lass dich, bevor du irgendwas abänderst oder unterschreibst, beim Mieterverein beraten. Du hast ja offensichtlich Bedarf.

Willy11´s Schwester ist Anwältin in DD, soweit mir bekannt ist. Ich kann allerdings nicht sagen, ob die Schwester auf Mietrecht spezialisiert ist. Und es kann sein, dass der Mieterverein im Falle einer Rechtsstreitigkeit von dir verlangt, dass du einen Vertragsanwalt des Mietervereins beauftragst. Würdest du dann einen anderen Anwalt einschalten, müsstest du die Anwaltskosten selbst tragen. Also dass der Mieterverein die Anwaltskosten nicht übernimmt.
 
So, wie die Vertragsklausel formuliert ist (Haftpflichtversicherung usw.), ist sie eindeutig in erster Linie für die Hundehaltung gemünzt. Und da es ersichtlich eine Formularklausel ist, kann sie nötigenfalls auch angegriffen werden.

TE, ich würde da nicht mehr nachfragen, sondern schlicht unterschreiben.

Umso leichter kommst du über das AGB-Recht aus der Klausel raus, sollte dir der Vermieter doch was am Zeuge flicken wollen! 😀😀

Schon die Formulierungen, wann der Vermieter seine Zustimmung widerrufen kann, sind sehr vage und dadurch rechtlich angreifbar, und die grundsätzliche Formulierung "das Haustier" zeigt ja, dass "Katze" nur ein Einsatzwort für den Lückentext ist und dass 90% der Klausel gar nicht auf Katzen passen.
Daher ist das Unterschreiben jetzt vergleichweise sicher.

Anders, wenn du jetzt anfängst zu verhandeln. Dann wird die Klausel, wenn sie umformuliert wird auf "Katze", ohne dass wirklich inhaltlich mehr geändert wird als die Tierhalterhaftpflichtversicherung, eine individuell ausgehandelte Klausel daraus, die nicht dem AGB-Recht (= Verbraucherschutz) unterliegt, und du nimmst dir selbst Argumentationsmöglichkeiten, falls doch der Vermieter von dir die Abschaffung der Katze verlangen sollte.
Denn: inhaltlich (= von den Abschaffungsregeln bei Lärm usw.) wird der Vermieter sicherlich von den Vertragsklauseln abgehen, eher sich überzeugen lassen, dass die normale Privathaftpflicht für eine Katze reicht und nur den Versicherungspassus streichen - und dann ist deine eigene Rechtsposition deutlich schlechter als heute!

Nötigenfalls lass dich noch bei deinem Mieterverein beraten, bevor du die Klausel unterschreibst oder beim Vermieter wegen einer Änderung nachfragst!

LG


DANKE!
Das ist irgendwie untergegangen bei den vielen lieben Antworten.

Eine Frage hätte ich noch:
Ich hatte ja geschrieben, dass die Katze im MV vergessen wurde und diese bitte schriftlich genehmigt werden soll.

Im original MV steht
Tiere durch welche Hausbew.belästigt werden könnten, sowie Hunde,Katzen und Nutztiere dürfen in der Mietwhg. nicht gehalten werden.
Ist ein normaler MV vom Makler.

Daraufhin bekam ich per Mail folgenden Nachtrag mit der Überschrift
"Vereinbarung zum Mietvertrag -Tierhaltung-" .....

Ist das jetzt schon individuell?


Ich weiß, ich mache mir sicher unnötige Sorgen, aber so wie der Vermieter sich scheinbar absichern will, will ich dies nun auch!
 
DANKE!
Das ist irgendwie untergegangen bei den vielen lieben Antworten.

Eine Frage hätte ich noch:
Ich hatte ja geschrieben, dass die Katze im MV vergessen wurde und diese bitte schriftlich genehmigt werden soll.

Im original MV steht
Tiere durch welche Hausbew.belästigt werden könnten, sowie Hunde,Katzen und Nutztiere dürfen in der Mietwhg. nicht gehalten werden.
Ist ein normaler MV vom Makler.

Daraufhin bekam ich per Mail folgenden Nachtrag mit der Überschrift
"Vereinbarung zum Mietvertrag -Tierhaltung-" .....

Ist das jetzt schon individuell?


Ich weiß, ich mache mir sicher unnötige Sorgen, aber so wie der Vermieter sich scheinbar absichern will, will ich dies nun auch!

Nein, das, was du per Mail erhalten hast, ist doch genau die Standardforumlierung, die du als erstes hier zitiert hattest? Also die, die die Versicherungspflicht beinhaltet und die eher in Richtung Hunde zielt?

Das, was dir vom Vermieter formularmäßig zugeschickt wird, ist und bleibt AGB, wenn es so allgemein formuliert ist wie die genannte Klausel. Erst wenn du selbst daran rumbastelst und mit dem Vermieter verhandelst, dass und wie die Klausel zu verändern ist, wird eine individuell vereinbarte Klausel daraus.

Noch zum besseren Verständnis für andere Mitleser:
AGB = Allgemeine GeschäftsBedingungen = "das Kleingedruckte" = in einem Vertrag zwischen Verbraucher (Otto Normalbürger) und Firma (Unternehmen, Geschäftspartner, Vermieter, Makler, Anwalt, Arzt usw.)

Das AGB-Recht schützt den Verbraucher davor, dass er durch den "übermächtigen" Vertragspartner "Firma" übervorteilt werden könnte, weil er (der Verbraucher) sich nicht so richtig auskennt.
Nicht jeder Vertragsbestandteil unterliegt dem AGB-Recht, sondern nur solche Vertragsklauseln, die standardmäßig von der betreffenden Firma in allen oder den meisten ihrer Verträge verwendet werden. Bei Standardmietverträgen ist das durchgängig der Fall.

Dieser Verbraucherschutz besteht nicht, wenn eine Vertragsklausel individuell zwischen Verbraucher und Firma ausgehandelt wurde. Beispielsweise wenn der Mieter mit dem Vermieter vereinbart, dass die Kündigungsfrist länger ist oder dass er wegen des Straßenlärms grundsätzlich 10% weniger Miete bezahlen muss. Der Mieter hätte dann Pech, wenn er hinterher feststellt, dass er wegen des Straßenlärms um 20% hätte mindern dürfen. So als Beispiel.

LG
 
Lass das mit dem Abändern! Ich hatte ja weiter oben schon geschrieben, auf diese Weise machst du eine Individualklausel daraus, und dann kommst du über das AGB-Recht aus der Klausel nicht mehr raus.

Und lass dich, bevor du irgendwas abänderst oder unterschreibst, beim Mieterverein beraten. Du hast ja offensichtlich Bedarf.

Willy11´s Schwester ist Anwältin in DD, soweit mir bekannt ist. Ich kann allerdings nicht sagen, ob die Schwester auf Mietrecht spezialisiert ist. Und es kann sein, dass der Mieterverein im Falle einer Rechtsstreitigkeit von dir verlangt, dass du einen Vertragsanwalt des Mietervereins beauftragst. Würdest du dann einen anderen Anwalt einschalten, müsstest du die Anwaltskosten selbst tragen. Also dass der Mieterverein die Anwaltskosten nicht übernimmt.

Ja die ist Anwältin wenn Du Fragen hast dann schick die per PN.
 
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Also, MV ist unterschrieben! Hoffe es gibt niemals irgendwelche probleme.

Habe mittlerweile fast alle Hausbewohner kennengelernt. Fast ausschliesslich ältere Dame, ein älteres Ehepaar und Hausmeister, der selten da ist. 🙂

Die ältere Dame hat eine Fussmatte mit Kätzchen drauf. 🙂 Ich sehe dies als positives Zeichen an!

Aber im ganzen Haus gibt es keine weiteren Haustiere.

Ich bin nun eher optimistisch, da die Damen alle sehr nett waren. Und sich freuen, dass mal jemand jüngeres ins Haus kommt.

Bin nun beim Küche aufbauen und möchte das alles soweit steht, bevor Mausi einzieht. lediglich die Couch und 2 größere Schränke werden dann kurz vor ihrem Einzug noch geholt.

Danke euch allen!
 

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