Eigentumswohnung mit Katzen? Was beachten?

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alro3

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2. Juli 2021
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Hallo Katzenfreunde,

mich beschäftigt da seit einer Weile ein Thema.
Ich bin auf der Suche nach Eigentum und da wir nicht super viel Platz brauchen wäre eine Eigentumswohnung eigentlich perfekt.

ABER da scheint es ja als Tierbesitzer einige Haken zu geben. Ich habe nun schon oft gehört, dass Hausgemeinschaften Tierhaltung verbieten können (wobei die Urteile dazu wohl schon älter sind) und auch Dinge wie, dass man bei einem Garten mit Sondernutzungsrecht oder Sondereigentum diesen nich einzäunen darf.

Gibt es hier Erfahrungen dazu? Was muss man denn bei der Suche nach Eigentum beachten um hier nichts zu riskieren? Ich frag mich auch wei es bei einem Zweifamilienhaus ist. Da besteht die Hausgemeinschaft ja nur aus 2 Eigentümern, was ist wenn die Meinungen zu Tierhaltung dann auseinandergehen?

Ich hab auch schon überlegt mich im Vorfeld juristisch beraten zu lassen um keine Fehler zu machen, aber geht das überhaupt ohne konkreten Fall und an wen muss man sich da wenden?

Danke schon mal, vielleicht lösen sich hier ein paar meiner Fragezeichen 😵
 
A

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Das Thema hat mich neulich auch beschäftigt..

Schau mal hier

 
Soweit ich weiß, könnte die WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) zwar theoretisch versuchen, Katzenhaltung zu verbieten. Aber praktisch musst du das eher nicht fürchten. Zumindest, wenn es um zwei Katzen (oder halt eine "angemessene" Anzahl, also keine zehn) in Wohnungshaltung geht.
Da müsste die WEG schon sehr konkret nachweisen, warum es sie stört. Das wird kaum gelingen. Entsprechende allgemeine Verbote in der Hausordnung o.ä. halten vor Gericht fast nie stand und gibt es deshalb auch von vornherein kaum.
Also kurz: in einer Eigentumswohnung wirst du Katzen halten dürfen.

Garten einzäunen kann ich mir dagegen kaum vorstellen. Der Garten gehört ja quasi allen. Da müssten alle Eigentümer zustimmen, halte ich für sehr unwahrscheinlich.
Balkon einnetzen ist erlaubt, wenn du dafür nicht bohrst. Gibt ja auch genug andere Lösungen. Die Hausfassade, selbst die an deiner Wohnung, gehört wie der Garten allen und nicht dir allein, deshalb dort keine "baulichen Veränderungen", zu denen auch Bohren zählt.

Bei Freigängern könnte es Ärger geben, wenn die Katzen in den Garten kacken. Aber das hängt natürlich individuell von den Katzen und den anderen Eigentümern ab.

Wie es mit Doppelhaushälften aussieht, weiß ich nicht.
 
Willkommen in der Welt der Eigentümer..
Wir haben jede "Sorte" schon genossen...

Wirklich frei ist man nirgendwo, aber bei real geteilten Grundstücken ist man ziemlich sicher.
Hier muss man nur die örtlichen Satzungen beachten. Schreiben diese durch Gestaltungssatzungen oder Denkmalschutz bestimmte Einfriedungen vor, kann z.b. ein hoher Zaun auf der Grenze verboten sein. Einzelne Gehege sind aber in der Regel möglich, sofern nicht auch der Garten unter Denkmalschutz steht.
WEG ( egal ob Zweifamilienhaus oder 300er Block) ist schon schwieriger. Hundehaltung kann durch Mehrheitsbeschluss verboten werden. Katzen in Wohnungshaltung eher nicht- allerdings kann das feste Vernetzen verboten sein. Das wäre nämlich eine bauliche Veränderung , die man beantragen müsste auch wenn sie scheinbar nur das Sondereigentum betrifft.
Ein guter Hinweis sind immer bereits vorhandene Sicherungen..
Was auch sein kann, Verbot der Nutzung der Gemeinschaftsflächen durch Haustiere- da wäre dann der Freigang nicht möglich.
Zu finden sind solche Vorschriften in der Beschlusssammlung, manchmal auch in der Teilungserklärung.
Bei unserem Zweifamilienhaus steht da nix, weil wir nur formal ein ideell geteiltes Grundstück mit gemeinsamer Zuwegung haben, die Haushälften aber komplett getrennt sind. Wir müssen nur Baurecht einhalten.
Wenn ein Objekt in Frage kommt....viel, viel lesen und fragen....

Viel Erfolg bei der Suche.

Nachtrag: Vorsicht bei Denkmalschutz, da kann sogar das lose Netz am Balkon verboten sein, wenn es im Sichtbereich liegt. Musste in einem Objekt schon zurückgebaut werden. Eine Lösung war hier dann ein denkmalgerecht gefertigtes Fenstergitter mit Pet Screen, deklariert als Insektenschutz....Man findet Lösungen, is aber ärgerlich..
 
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Ich weder nächstes Jahr mit drei Katzen in eine Eigentumswohnung ziehen. Es ist ein Haus mit 8 Wohnungen und befindet sich noch im Bau. Ich habe alle (Notar, Bauunternehmer, Architektin, Bauleiterin) verrückt gemacht mit meinen Fragen wegen der Katzen und insbesondere wegen meines Omlet Katzengeheges, welches ich auf dem Sondernutzungsrechtgarten aufstellen möchte. Alle meinten, dass Tierhaltung nur Einstimmig von allen Eigentümern verboten werden könnte. Und dass das unwahrscheinlich sein, weil mindestens eine andere Käuferin auch eine Katze hätte und eine andere plane, einen Hund zu holen. Das Omlet Gehege ordnete der Notar baulich eher einem Pavillon zu, weil es auch wieder abgebaut werden könnte. Auch das müsste nicht durch die WEG genehmigt werden.

Wo ich noch nicht weiß, wie ich es lösen soll, ist die Katzenklappe und der Tunnel zum Gehege. Eine Lösung ohne etwas an der Fassade zu fixieren, habe ich gedanklich noch nicht gefunden. Zumal mir bei den Fenstern noch nicht klar ist, ob diese Eigentum oder Gemeinschaftseigentum sind. Zur Not muss gebastelt werden…

Ich denke es kommt immer darauf an, wer da sonst noch dabei ist bei der WEG…
 
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Ich weder nächstes Jahr mit drei Katzen in eine Eigentumswohnung ziehen. Es ist ein Haus mit 8 Wohnungen und befindet sich noch im Bau. Ich habe alle (Notar, Bauunternehmer, Architektin, Bauleiterin) verrückt gemacht mit meinen Fragen wegen der Katzen und insbesondere wegen meines Omlet Katzengeheges, welches ich auf dem Sondernutzungsrechtgarten aufstellen möchte. Alle meinten, dass Tierhaltung nur Einstimmig von allen Eigentümern verboten werden könnte. Und dass das unwahrscheinlich sein, weil mindestens eine andere Käuferin auch eine Katze hätte und eine andere plane, einen Hund zu holen. Das Omlet Gehege ordnete der Notar baulich eher einem Pavillon zu, weil es auch wieder abgebaut werden könnte. Auch das müsste nicht durch die WEG genehmigt werden.

Wo ich noch nicht weiß, wie ich es lösen soll, ist die Katzenklappe und der Tunnel zum Gehege. Eine Lösung ohne etwas an der Fassade zu fixieren, habe ich gedanklich noch nicht gefunden. Zumal mir bei den Fenstern noch nicht klar ist, ob diese Eigentum oder Gemeinschaftseigentum sind. Zur Not muss gebastelt werden…

Ich denke es kommt immer darauf an, wer da sonst noch dabei ist bei der WEG…
Was steht denn zum Fenster in der TE ? Nach neuem WEG Recht werden die Kosten ja jetzt gerne den SE zugeordnet. Wenn Du im Zweifel eine Ersatzscheibe beim Rückbau stellst, kann da kein Widerspruch kommen.
Wanddurchführung wäre zu genehmigende bauliche Maßnahme.
Und nein keine 100% ..Es reicht inzwischen meist die einfache Mehrheit, maximal die doppelt qualifizierte Mehrheit ( Stimmen und Anteile) ..steht aber auch in der TE.
 
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Hallo 🙂
ich würde auf jeden Fall die anderen Eigentümer kontaktieren und solche Dinge Auge in Auge klären. Ist ja auch aus vielen anderen Gründen sinnvoll. Eine Hausgemeinschaft in der es Ärger gibt, kann leicht die Hölle werden. Egal was Notar usw. sagen. Die müssen ja nicht dort wohnen. Es ist immer gut, die Gesetze zu kennen, aber wenn man sie dann gegen die Nachbarn durchsetzen muss... ich weiß nicht...
viel Glück dir!
 
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Ich weder nächstes Jahr mit drei Katzen in eine Eigentumswohnung ziehen. Es ist ein Haus mit 8 Wohnungen und befindet sich noch im Bau. Ich habe alle (Notar, Bauunternehmer, Architektin, Bauleiterin) verrückt gemacht mit meinen Fragen wegen der Katzen und insbesondere wegen meines Omlet Katzengeheges, welches ich auf dem Sondernutzungsrechtgarten aufstellen möchte. Alle meinten, dass Tierhaltung nur Einstimmig von allen Eigentümern verboten werden könnte. Und dass das unwahrscheinlich sein, weil mindestens eine andere Käuferin auch eine Katze hätte und eine andere plane, einen Hund zu holen. Das Omlet Gehege ordnete der Notar baulich eher einem Pavillon zu, weil es auch wieder abgebaut werden könnte. Auch das müsste nicht durch die WEG genehmigt werden.

Wo ich noch nicht weiß, wie ich es lösen soll, ist die Katzenklappe und der Tunnel zum Gehege. Eine Lösung ohne etwas an der Fassade zu fixieren, habe ich gedanklich noch nicht gefunden. Zumal mir bei den Fenstern noch nicht klar ist, ob diese Eigentum oder Gemeinschaftseigentum sind. Zur Not muss gebastelt werden…

Ich denke es kommt immer darauf an, wer da sonst noch dabei ist bei der WEG…
Zum ThemaFenster weiß ich mehr. Ich wohne in einer Eigentumswohnung und habe bei der Hausverwaltung/Bauherr angerufen zwecks Glasfenster austauschen für Katzenklappe. Der Herr ist ein ganz netter Mann mit 2 Töchtern in etwa meinem Alter und die haben selbst Katzen.
Er meinte eeeeigentlich ändere ich damit das aussehen der Fassade. Also eine eventuelle bauliche Veränderung. Das müsste also bei der nächsten Eigentümerversammlung besprochen und abgestimmt werden. Aaaaaber....Ich soll einfach machen. Die Hecke wird das bald verdecken und daran sollte sich keiner stören. Recht hatte er.
Am besten du lässt gleich Fenster mit lochausschnitt in den Plan mit eintragen wenn das noch geht. Dann kann niemand was sagen wenn es so von anfang an geplant und gebaut wurde. Dann bist du safe.
 
Also in meiner Teilungserklärung steht, dass die Fenster den jeweiligen Wohnungen als Eigentum zugeordnet sind. Das müsste es einfacher machen. Hoffe ich 😅
 
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Vielen Dank erstmal für die ganzen Rückmeldungen. 😮🙏 Das muss ich mir Anfang nächster Woche mal alles in Ruhe durchlesen. Und dann kommen bestimmt noch ein paar Fragen. Aber schonmal gut zu wissen, dass nicht nur mich das Thema beschäftigt.
 
Garten einzäunen kann ich mir dagegen kaum vorstellen. Der Garten gehört ja quasi allen. Da müssten alle Eigentümer zustimmen, halte ich für sehr unwahrscheinlich.
Das stimmt, bei einem festen Zaun stelle ich mir das auch schwierig vor. Ich hatte da tatsächlich auch eher ein Gehege im Sinn oder - Falls es bereits einen kleinen Zaun gibt - diesen mit Stangen zu erweitern und ein Netz zu spannen. Sodass man es einfach wieder abbauen kann und es keine Bauliche Veränderung darstellt?
Hier frag ich mich auch wie es ist wenn der Garten Sondereigentum ist? Ist ja was anderes als Sondernutzungsrecht... ich hab dazu aber nichts konkretes gefunden.

Einzelne Gehege sind aber in der Regel möglich, sofern nicht auch der Garten unter Denkmalschutz steht.
Denkmalschutz kommt für mich eh nicht in Frage 😅 gibt es hier auch kaum.

Bei unserem Zweifamilienhaus steht da nix, weil wir nur formal ein ideell geteiltes Grundstück mit gemeinsamer Zuwegung haben, die Haushälften aber komplett getrennt sind
Frage aus Interesse- ist das quasi eine Doppelhaushälfte, die aber als Wohnung eingetragen ist? Sowas kenne ich von Reihenhäusern oft..

Alle meinten, dass Tierhaltung nur Einstimmig von allen Eigentümern verboten werden könnte
Also ergibt sich das beim Neubau tatsächlich erst wenn alle Eigentümer feststehen und das erste Mal versammelt wurde? Hatte irgendwie gehofft, dass man vorher schon eine Sicherheit haben kann..
 
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Hatte irgendwie gehofft, dass man vorher schon eine Sicherheit haben kann..
Nein.

Bevor ich kaufte, würde ich das im Vorfeld abklären und mir schriftlich geben lassen. Selbst eine Vernetzung des Balkons kann Dir von Miteigentümern bei Mehrheitsbeschluss untersagt werden (auch wenn nichts fest verbaut wird).
Keinesfalls würde ich mich auf Hörensagen oder mündliche Zusagen verlassen.

Alles Gute für das Projekt ☺️.
 
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Das stimmt, bei einem festen Zaun stelle ich mir das auch schwierig vor. Ich hatte da tatsächlich auch eher ein Gehege im Sinn oder - Falls es bereits einen kleinen Zaun gibt - diesen mit Stangen zu erweitern und ein Netz zu spannen. Sodass man es einfach wieder abbauen kann und es keine Bauliche Veränderung darstellt?
Hier frag ich mich auch wie es ist wenn der Garten Sondereigentum ist? Ist ja was anderes als Sondernutzungsrecht... ich hab dazu aber nichts konkretes gefunden.


Denkmalschutz kommt für mich eh nicht in Frage 😅 gibt es hier auch kaum.


Frage aus Interesse- ist das quasi eine Doppelhaushälfte, die aber als Wohnung eingetragen ist? Sowas kenne ich von Reihenhäusern oft..


Also ergibt sich das beim Neubau tatsächlich erst wenn alle Eigentümer feststehen und das erste Mal versammelt wurde? Hatte irgendwie gehofft, dass man vorher schon eine Sicherheit haben kann..

Mir wurde gesagt, dass es nicht möglich ist, vorher schriftlich etwas festzuhalten.

Ich musste das Risiko eingehen. Ein neues Haus kann ich mir alleine nicht leisten. Ein altes Haus hatte ich schon, kommt nicht mehr infrage, weil ich es einfach nicht schaffe, es zu erhalten.

Mieten kommt auch nicht infrage.

Ich habe entschieden, positiv zu denken und zumindest herausgefunden, dass andere Käufer auch Katzen/Hunde haben und gehe deshalb mal davon aus, dass es gut wird.

Allen in derselben Situation wünsche ich gutes Gelingen! 👌🏻💪🏻🍀🫶🏼
 
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Mir wurde gesagt, dass es nicht möglich ist, vorher schriftlich etwas festzuhalten.
Na ja. Oft gibt es eine Eigentümerverwaltung. Bei einem Eigentümerwechsel kann man Fragen im Vorfeld platzieren. Finde ich auch für alle Beteiligten legitim. In einer Eigentümergemeinschaft braucht es mehr Rücksicht und Toleranz als im Eigenheim.
Ich habe entschieden, positiv zu denken und zumindest herausgefunden, dass andere Käufer auch Katzen/Hunde haben und gehe deshalb mal davon aus, dass es gut wird.
Das sind doch gute Voraussetzungen 😌.
 
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Wenn du schon mal vorab um schriftliche Zustimmung für Katzenhaltung fragst?
 
Eine absolute Sicherheit hat man vermutlich eh nie...
Selbst wenn ich heute eine Wohnung kaufe bei der alle anderen Eigentümer super Tierlieb sind, kann es sein, dass in 3 Jahren zig Wohnungen verkauft wurden und Eigentümer gewechselt haben und nun keiner mehr Tiere im Haus haben will.

Aber es ist ja schonmal gut wenn man vorher ein paar Dinge klären kann!
 
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Eine absolute Sicherheit hat man vermutlich eh nie...
Selbst wenn ich heute eine Wohnung kaufe bei der alle anderen Eigentümer super Tierlieb sind, kann es sein, dass in 3 Jahren zig Wohnungen verkauft wurden und Eigentümer gewechselt haben und nun keiner mehr Tiere im Haus haben will.

Haustierverbot muss einstimmig sein. Schon wenn ein Eigentümer für Haustiere stimmt, können sie nicht verboten werden.

Aber es ist ja schonmal gut wenn man vorher ein paar Dinge klären kann!
 
Das Gehege sehe ich deutlich schwieriger an als die Tierhaltung von Katzen an sich.
Soweit ich weiß (Hörensagen, mein Bruder ist Projektleiter bei einem Bauunternehmen und normalerweise recht informiert) kann einem keiner kleintierhaltung zudem Katzen zählen verbieten.
Solange niemand gestört wird. Geruch, Geräusche,.. mit dem einzäunen ist es so kompliziert wie es bisher klingt. Zumindest in unserem schönen Bundesland 👀 Ba-Wü

Ich habe ein Netz auf dem Balkon - einfach gemacht, weil jemand anderes auch eins hatte.
Wollte dann gerne eine Art voillere weil ich nunmal einen sehr begeisterten Entdecker adoptiert habe.
Ich hätte das von einem Handwerker machen lassen müssen, und vorher alle Baupläne, Skizzen etc zur nächsten WEG Versammlung als TOP beifügen müssen..
Obwohl! Man das einfach selbst oder jederzeit abbaubar aus Alu hätte machen können.
Da geht’s bei uns im Ländle um das nach außen vertretbare gemeinschaftsbild 🙃

Also naja, ich hab jetzt ne neue Wohnung gefunden. Beim Besuch dort sah man direkt dass das „allgemeine Bild“ nicht vielen wichtig ist. Wenn du von außen direkt ein paar katzennetze, neue farblich unpassende Verkleidung an Balkon, unterschiedliche Rolläden oder unterschiedliche Markisen siehst,.. bei sowas kannst einfach direkt davon ausgehen; da kackt dich niemand an.
Weil jeder der auch dagegen verstößt genau so viel zu verlieren hat wie du 😂
(Und ja es tut mir leid so arschig zu sein, aber ich hab mittlerweile gelernt es ist nicht immer sinnvoll vorher zu fragen)

Aber beim Neubau ist das alles schwierig.
Ich würde es aber wie vorgeschlagen notfalls auch mit papierkram und vom Handwerker bei der ersten Versammlung klären lassen. Da willst du nicht von Anfang an die sein, die das „hässliche Gefängnis ohne Erlaubnis in den Garten gestellt hat“
 
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So werden wir es auch machen, alles absegnen lassen bei der 1. Eigentümer Versammlung.
Vielleicht kann man ein schönes 3 D Modell machen wie es im Garten aussieht , dann bekommen die Miteigentümer eine bessere Vorstellung.
Haben Freunde mit ihrem grossen Sonnensegel so gemacht, hat funktioniert 😊. Gerade am Anfang ist man ja doch bedacht darauf mit den Anderen auszukommen und daher denke / hoffe ich , dass es dann kein Problem ist.
In der Wohnung kann dir keiner die Katzenhaltung verbieten im Eigentum, bei Hunden sieht es wohl leider anders aus.
 
Eine absolute Sicherheit hat man vermutlich eh nie...
Selbst wenn ich heute eine Wohnung kaufe bei der alle anderen Eigentümer super Tierlieb sind, kann es sein, dass in 3 Jahren zig Wohnungen verkauft wurden und Eigentümer gewechselt haben und nun keiner mehr Tiere im Haus haben will.

Aber es ist ja schonmal gut wenn man vorher ein paar Dinge klären kann!

Für eine nachträgliche Änderung eines solchen Beschlusses sind die Hürden doch recht hoch. Wird durch einen solchen 2. Beschluss das Recht eines Miteigentümers dass durch den 1. Beschluss geregelt wurde beschränkt , ist der Beschluss anfechtbar.
Also: Beschluss 1: Zaun, Katze im Freigang, Hund oder sowas wie neue Wohnungstür, Wanddurchbruch, Markise, Terrassenüberdachung sind genehmigt...
Beschluss 2: Nö, gefällt uns nicht . Rückbau, schafft den Hund ab, Katze darf nicht raus... dann geht das nicht, weil der Eigentümer ja im Vertrauen auf den 1. Beschluss gehandelt hat.
Dadurch bekäme die WEG vor Gericht nicht durch..
Darum ist es ja so wichtig, diesen oft simplen Zweizeiler- und bei Umbauten ein konkretes Angebot vorzulegen und sich genehmigen zu lassen.


Wir haben ein im Giebel geteiltes Doppelhaus. Das Grundstück war dem Bauamt für eine reale Teilung damals zu klein. Inzwischen wäre das kein Problem mehr....Jepp sind dadurch 2 Wohnungsgrundbücher und unsere Gärten sind als SNR Sondernutzungsrecht eingetragen, die Zuwegung als Gemeinschaftsfläche.
 

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