Zumindest Fliegengitter können einem nicht vom Vermieter verboten werden, die Anbringung gehört zum ordnungsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Was würde ich also tun? Die Rahmen farblich anpassen, auf die eine Seite noch so ein Fliegengitter drauf und wenn jmd fragen sollte (was ich nicht glaube), dann antworten, dass das zur Insektenabwehr ist. 🙂