Frage zum "Eigentumsvorbehalt" im Schutzvertrag.

  • Themenstarter Themenstarter Apfelsternchen
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Meine Güte...komm bloß mal runter!
Du unterstellst mir hier Dinge ohne Hintergründe zu kennen. Ich bin nicht geizig, es geht mir nicht um Geld, was ich für eine Adoption oder einen Kauf zahlen würde. Ich hab hier einfach eine ganz sachliche Frage gestellt, bei der mir mulmig ist und werde dumm und grundlos! angemacht von dir. Ich hab übrigens auch im Tierschutz gearbeitet, viel gepäppelt und Herzblut fließen lassen. Ich weiß, wie da drin steckt! Zeit, Nerven,Gefühle, Geld etc.... Aber laß gut sein. ist es nicht wert, mich hier rumzuärgern.


Ich meinte bloß, dass nur der Admin den Faden schließen kann. Dementsprechend musst du ihn diesbezüglich anschreiben.

Also komm du mal runter.
 
A

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Ich kannte mal eine Hundezüchterin, die sowas im Vertrag hatte und öfters Gebrauch davon gemacht hat. Nicht weil der Hund unterernährt oder sonstwie verwarlost gewirkt hätte, sondern einfach weil sie sich bei der Kontrolle eingebildet hat, dass er keinen 100% glücklichen Eindruck macht.
Seither unterschreibe ich sowas auch nur ungern, obwohl Tierheime oder Vereine damit sicher anders umgehen als reiche Hobbyzüchter. Trotzdem... Macht einfach ein ungutes Gefühl.
 
Vielen Dank für die Infos 🙂 Leider bin ich ein "Sorgenmacher" und habe wirklich Angst, das mir jemand mein Tier jederzeit einfach grundlos wieder weg nehmen könnte. Ich werd da am besten einfach nochmal ne Nacht drüber schlafen


Naja egal ob dieser Passus im Vertrag steht oder nicht, dir kann Keiner so einfach die Tiere wegnehmen. Damit die Tiere dir wirklich genommen werden können, müssen die Behörden feststellen, dass es bei dir zu groben Verletzungen des Tierschutzsrechts kommt. Solange das nicht gegeben ist, ist diese Klausel nicht haltbar und damit anfechtbar.
(Auf der anderen Seite sind die Tierschutz-Gesetze mitunter sooo lax zu Gunsten des Halters, das vielerorts Nachbarn, Dörfer, Gemeinden..Hintz und Kuntz zusehen müssen wie Tiere offensichtlich ein qualvolles Leben haben, ohne das man rechtlich irgendwie einschreiten könnte)

Also mach dir da keine Sorgen wegen diesem Zusatz. Sollte es (nur mal hypothetisch, so als Beispiel) eine komische nebulöse Orga sein, welche irgendwelche kranken Tierchen vermitteln, den neuen Halter die Zeche zahlen lassen und kaum ist das Tier gesund, dieses unter dubiosen Vorwänden und Bezug auf diesen Passus zurückfordern, ist mit nem Besuch bei nem Anwalt und meist 20 Euro in die Kaffekasse, der Passus ausgehebelt.

Allerdings, wenn du Zweifel hast und ein maues Gefühl im Magen, dann unterschreib den Vertrag nicht und begib dich weiter auf die Suche. Es gibt auch viele Orgas, die diesen Zusatz nicht führen, ebenso nicht den Zusatz mit der Meldung bei Einschläferung bzw. Tod des Tieres...
 
Und dir geht es nur um "Recht" und "Eigentum" und dass du etwas "bezahlst" und "erwirbst".
Sorry, vielleicht ist es mein Problem, dass ich nicht verstehe, warum es so viel Misstrauen in der Welt gibt.

Naja, du selbst bist vielleicht auch nicht ganz frei von diesem Misstrauen. Apfelsternchen hat die Sorge, dass ihr irgendwann jemand die Katzen aufgrund dieser Klausel wieder abnehmen könnte. Anscheinend ist sie ein besonders rational veranlagter Mensch und versucht daher, dieses Problem auf der Ebene anzugehen wo es entsteht - im Vertragsrecht. Das ist alles, da muss man nicht gleich Materialismus und Geringschätzung der Tierschutzarbeit hinein interpretieren. Du meinst es sicher nicht böse, aber weil du übers Ziel hinausschießt kommt es dann so rüber...
 
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Kurz nur noch zu dem Passus mit dem Benachrichtigen beim Einschläfern. Sowas in der Art steht bei uns auch drin. Der Verein, von dem wir unsere Katzen haben, hat aber noch mal explizit dazu gesagt, dass das für Situationen gilt, in denen etwa Zweifel bei der Diagnose bestehen. Und nicht , wenn das Tier z. B. bereits 25 ist und an Altersschwäche stirbt oder aufgrund eines Unfalls erlöst werden muss.
 
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