Wow, kriegt man hier schnell viele Antworten, beeindruckend.
Wieso denn aufschneiden oder MRT? Im Zweifelsfall und wenn wirklich keine Narbe sichtbar ist sollte das doch völlig noninvasiv per Ultraschall erkennbar sein.
Und was ist der Sinn deines Posts? Ich denke den meisten Leuten hier ist die "rechtliche Grauzone" durchaus bewusst, sie entscheiden sich aber trotzdem im Sinne des Tierwohls für die Kastration.
Die TA meinte ein Ultraschall ist nicht unbedingt aussagekräftig, weil es beim nicht-sehen immer noch sein kann, dass man die Eierstöcke nur übersieht, da sie ja doch ziemlich klein sind (& die Gebärmutter nicht unbedingt entfernt wird).
Der Sinn? Ich war verwirrt, weil in Posts von Fundkatzen-Neulingen oft die Kastration als alternativlos & vor allem problemlos hingestellt wurde, ohne vor der juristischen Grauzone zu warnen. Obgleich ich annehme, dass das sicher auch Forumsspezifisch ist. Wenn jmd in einem Rechtsforum fragt, wird ihm wahrscheinlich nur empfohlen, die Katze nicht zu kastrieren.
Und ich meine im Zweifelsfall... wenn da wirklich eine Freigängerkatze mit Besitzer in ein Streunerkastrationsprogramm gerät (also nach der Kastra wieder frei gelassen wird)... wie will denn da der Besitzer, wenn sie nach ein paar Tagen kastriert wiederkommt, überhaupt nachweisen, wer seine Katze illegal kastriert hat?
Geht da wirklich jemand zur Polizei und verlangt, dass die herausfinden, wer die Bömmel seines Katers gestohlen hat?
Auf der Polizeiwache: wütender Besitzer "Wer hat die Bömmel meines Katers gestohlen?" ist allerdings eine lustige Vorstellung.
😀
Tierheim schneidet hier in fraglichen Fällen immer noch auf. Ist in der Masse billiger als Hormonstatus plus Op.
Hormonstatus ist zuverlässig, aber nicht ganz kostengünstig.
Ultraschall ist nicht zuverlässig.
Kerbe ins Ohr ist leider nicht erlaubt in Deutschland.
Das Tierheim wartet weder sechs Monate mit der Vermittlung noch mit der Kastration. Die warten bis etwa Ende der Quarantäne.
Logisch ist das alles nicht, daher mein persönlicher Weg: Kastration und riskieren, dass ich auf den Kosten sitzen bleibe oder verklagt werde.
Über Hormontests habe ich auch gelesen, allerdings schien mir das eher ein amerikanisches Ding, weil die im Internet meist auf englisch waren.
Wenn man Geld übrig hat, kann man also Hormontest oder MRT machen oder Bußgeld riskieren. Oder die Katze aufschneiden, womit man unnötige Wunde/Narkose riskiert. Wenn die Katze nicht rausgelassen wird und etwaige schon vorhandene Katzen kastriert sind, kann man vllt auch eindeutige Anzeichen abwarten. Theoretisch kann man die Katze während dem Abwarten auch rauslassen, allerdings aus Tierschutzgründen nicht gut, da sie dann schwängert oder geschwängert wird.
Oder man gibt sie beim Tierheim ab.
Also meine Katze hat eine (kleine) Kerbe im Ohr, als Kastrationszeichen und das TH hier macht das bei Wildlingen wohl generell so, wenn nicht klar ist, ob die sich an den Menschen gewöhnen werden oder ob die wieder raus gesetzt werden an einen Lebensplatz mit Futterstelle. Sieht man öfters bei (wildgeborenen) Katzen dort, die dann doch in die Vermittlung gehen.
Und für die Tierheime gibt es Sonderregelungen, was die Kastration und die Weitervermittlung angeht. Bei der Kastration wird soweit ich weiss damit argumentiert, dass eine dauerhafte Unterbringung des Tiers anders nicht artgerecht möglich ist, da die Katze ja mit anderen Katzen gemeinsam untergebracht werden muss und bei der Weitervermittlung wird man als Adoptant darüber aufgeklärt, dass man die Katze im Zweifel an den eigentlichen Besitzer zurück geben muss, wenn der sich doch noch melden sollte binnen der 6 Monate Fundfrist.
Weil das Tierheim sie eben direkt kastrieren darf...
Man braucht für die Kastration von Katzen gar keine Begründung.
Quelle:
Das neue Tierschutzgesetz - 4. - 6. Abschnitt
Ich weiß immer nicht, wer immer den gleichen Müll schwafelt, dass Körperteile oder Organe nicht entfernt dürfen.
🙄
Das bezieht sich z.B. auf das Coupieren von Ohren und Schwänzen bei Hunden oder auch dem Declawing bei Katzen.
Das eine hat mit dem anderen überhaupt nicht zu tun
🙄
Lesen und verstehen!
Sicher, wenn es die
eigene Katze ist. Aber eine Fundkatze gehört einem ja nicht. Sondern bis Ablauf der 6 Monate dem Vorbesitzer. Daher ist sie gesetzlich eine fremde Sache und da gilt: "Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Das hab ich nir iwie schon gedacht...
"Nach deutschem Tierschutzgesetz ist es unter Strafe verboten, Tieren ohne triftigen Grund Leid zuzufügen. Allerdings gilt die Verhinderung einer unkontrollierten Fortpflanzung als triftiger Grund.
Diese Abwägung muss jedoch einem Tierarzt überlassen werden."
(Aus diesen Bericht hier zitiert:
Katze kommt von Streifzug zurück - und ist auf einmal kastriert)
Ich glaube einen TA zu finden der entscheidet das die kastra notwendig ist dürfte kein Problem sein.
Aber eins muss ich zugeben, du hast da ne sehr schöne ausrede fürs nicht kastrieren gefunden ..
Ich habe ja nicht gesagt, dass der Tierschutz das Kastrieren verbieten, sondern das Strafgesetzbuch, das ist ein Unterschied.
Also wir haben Kastrapflicht, wenn ich was unkastriertes fange wird die Kastra sogar von der Gemeinde bezahlt.
Wir leider nicht.
Bei meinem Tierarzt hängt folgendes Gedicht im Wartezimmer:
Von Katzen
...
theodor storm (1817-1888)
Darunter steht in etwa geschrieben:
Das man selbstverständlich keine Katzen ersäufen oder erschlagen, dafür aber kastrieren soll.
Ein schönes Gedicht, das gut zeigt, wie schnell sich Katzen vermehren können und bei klaren Besitzerverhältnissen bin ich auch immer dafür.
Nur ans Gesetz halte ich mich schon gerne (ist für Nula natürlich nur Ausrede, weil man natürlich jedes Gesetz ignorieren kann, wenn es mit den eigenen Wünschen nicht übereinstimmt).
Eine Begründung braucht man schon, die steht doch in dem von Dir verlinkten Text: "..zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung..". Das IST die Begründung. 😉
Für den Besitzer der Katze ist diese Begründung auch ausreichend, aber nicht für einen Fremden, der die Katze nur findet. Dh. ein Fremder darf die Katze eben NICHT so ohne weiteres kastrieren lassen, auch dann nicht, wenn das an sich erlaubt ist. Der bräuchte eine medizinische Indikation im Sinne eines NOTFALLS, dann darf auch ein Fremder ein Tier behandeln lassen, ohne das Einverständnis des Besitzers bzw. ein Tierarzt darf das dann.
Fakt ist in der Tat, dass es einer Privatperson untersagt ist eine fremde Katze einfach so kastrieren zu lassen, nur weil die das besser finden würde. Zumindest wenn es keine Kastrationspflicht gibt. Wenn es eine gibt, müsste man nachsehen, wer dann dazu befugt ist und unter welchen Umständen.
Ich finde das auch absolut richtig, Haustiere sind KEIN Freiwild mit dem jeder dahergelaufene Hans und Franz veranstalten kann was er möchte, auch wenn sie von selbsternannten "Tierschützern" gerne als solches betrachtet werden.
Es gab Zeiten, da fand ich eine Kastrationspflicht gut und hätte mich mit dafür eingesetzt; seit hier allerdings zunehmend mehr selbsternannte Tierschützer durch die Stadt laufen bin ich dagegen, zumindest wenn es bedeutet, dass die straffrei veranstalten können was sie wollen. Solchen Leuten will ich es nicht noch einfacher machen ihre vermeintliche "Tierliebe" auszuleben und vor allem will ich nicht, dass die noch mehr Katzen "sichern" als sie es eh schon tun.
Solche Belange sollten Leuten vorbehalten sein die Ahnung davon haben und seriös vorgehen, nicht klein Erna von nebenan, die noch nicht mal ne Kuh von einem Pferd unterscheiden kann, aber meint sie wäre voll die "Tierschützerin", weil sie rosa Glitzereinhörner so toll findet.
Ah, da hat jmd meine Antwort schon teilweise vorweggenommen.
😉