hasso
Erfahrener Benutzer
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Nee, ich werde auf nicht den Weg über Anwälte gehen! Aber ich lass ihn damit auch nicht durchkommen. Ich verlange mein Geld zurück, wenn er mir nicht das Original schickt u danach schicke ich ihm das Plastikteil auf Nachnahme zurück u hinterlege eine schlechte Bewertung bei ebay!
Der Händler ist nicht verpflichtet, die Nachnahme anzunehmen; und Dich kostet das auch mehr. Warum erst der Umweg über die Gewährleistung? Hier musst Du das falsche Teil reklamieren und zuerst zurückschicken. Und dann hat er ja auch noch mehr als nur einen Versuch der Nachbesserung.
Hast Du per Paypal oder KK bezahlt?
Wenn Du ihm eins Auswischen willst, dann kannst Du im Begleitschreiben Dein Wissen über Plagiate und die Rechtsfolgen festhalten. Ich glaube aber nicht, dass solche Menschen am Ende darauf zünden, außer die Markenrechtler des ursprünglichen Herstellers klopfen beim Händler an. Da braucht es keine Anwälte und der Aufwand ist geringer.
Wenn Du Hilfe beim verfassen der englischen Korrespondenz brauchst, kann ich Dir helfen. Ich bin nicht nur Ingenieur, sondern auch staatl. gepr. Fremdsprachenkorrespondent.
Aber, heute sehe ich persönlich solche Vorgänge nicht mehr so "sportlich".