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Jährlich werden Millionen Katzen in Deutschland grausam getötet oder ihrem qualvollen Schicksal überlassen
Tierschützer und Vertreter der staatlichen Tierschutzgaranten kämpfen für eine deutschlandweite Katzenschutzverordnung. Zu lange wurde dieses wichtige Thema als Stiefkind behandelt, die Auswirkungen sind grausam. Mensch, Tier und Umwelt kommen zu schaden, die Persönlichkeitsrechte der ordentlichen Tierhalter sind zunehmend gefährdet. Die von den Verantwortlichen künstlich heraufbeschworenen Brennpunkte sind durch das Ehrenamt und den Steuerzahler nicht mehr hinzunehmen und zu schultern.
Auf Initiative der Interessengemeinschaft Pro Katzenschutzverordnung haben sich mehr als 35.000 Tierliebhaber, darunter Prominente, Tierrechtler, Tierschutzvereine, Bundestierärztekammer, Vertreter der Ordnungs- und Veterinärbehörden, Politiker, Tierschutzdachverbände wie DKV, Aktion Tier, Deutscher Tierschutzbund, der bayerische Landesjagdverband, Radio- und Fernsehsender oder auch die weltweit agierende Tierschutzorganisation Peta stark gemacht und aktiv zum Katzenschutz bekannt.
Die Katzenschutzverordnung beinhaltet, dass Katzen ab dem 5. Lebensmonat unfruchtbar gemacht werden müssen, nur auf entsprechenden Antrag von verantwortungsvollen Tierhaltern, dürfen Nachkommen gezüchtet werden. In Paderborn, als erster Stadt in Deutschland, wird seit dem 22.08.2008, aufgrund einfacher Erweiterung der Stadtsatzung (Ordnungsbehördengesetz, OBG) effizienter Katzenschutz eingeleitet. Jede freilaufenden Katze muss somit kastriert, gekennzeichnet und kostenfrei registriert sein. Der dortige Amtsveterinär hat diesen kleinen Schritt mit hervorrragend guten Auswirkungen in Kooperation mit dem hiesigen Tierschutz, den Ordnungsbehörden, der Politik und schlußendlich dem Stadtrat durchgesetzt. Jeder Stadtrat/Gemeinderat in unserem Land, kann diesen kleinen Schritt durchführen, deutschlandweit sind die Räte von Tierfreunden dazu aufgefordert. Tierschützer bundesweit zollen Herrn Dr. Lang aus Paderborn großen Dank für seinen mutigen und engagierten Einsatz, der über Dienst nach Vorschrift hinaus geht.
Unser Nachbarland Österreich hat sich bereits vor Jahren diesem brisanten Thema gestellt und am 01.01.2005 eine bundesweite Lösung per Gesetz gefunden. Kein Bauer oder sonstige leidproduzierende Quelle darf mehr Katzen produzieren, um die er sich nicht nachhaltig und nach dem Tierschutzgesetz kümmert. Gerade in Ländern, in denen die Landwirtschaft einen tragenden Wirtschaftsfaktor darstellt, ist ein Kastrations- und Kennzeichnungsgebot unerlässlich, wenn man bedenkt, dass auf den landwirtschaftlichen Höfen die meisten Katzen geboren werden, Bauern jedoch heute noch oftmals sehr uneinsichtig auf dieses Thema reagieren. Die Leid- und Sterberate bei nicht artgerechter Haltung ist enorm, vielerorts befürchten die Bauern das Aussterben ihrer Hofkatzen, lehnen die Kastration gänzlich ab, weil sie aufgrund von hoher Verendungsrate extrem hohen Bedarf an Nachschub haben. Das Unwort Herbstkatzen schwirrt selbst heute noch in den Köpfen der Verantwortlichen, Herbstkatzen werden oftmals qualvoll mit langanhaltenden Schmerzen ertränkt, an die Wand geworfen oder lebend in Güllegruben entsorgt. Auch die gesetzeswidrige Sortierung, ein Welpe wird der Mutterkatze gelassen, die restlichen werden getötet ist unhaltbar und darf von der Politik so nicht mehr durch wegschauen geduldet werden. Es gibt bei Katzen keine geburtenfreie Monate, Katzen gebären das ganze Jahr über und die weiblichen Sprösse sind teils mit 20 Wochen bereits selbst geschlechtsreif und fortpflanzungsfähig. Eine artgerecht gehaltene Katze wird durchaus 15-20 Jahre alt, teils auch älter. Kein Bauer braucht somit Angst haben, dass seine Hofhelfer aussterben, wenn er sie ab sofort artgerecht hält. Tagtäglich schauen wir uns deutschlandweit Höfe an, die Katzenbestände sind im Schnitt max. 2 Jahre alt. Was beweist uns dieser Befund?
Die nicht artgerecht gehaltenen Tiere, die zum Überleben abwandern, stellen andernorts das nächste Problem dar. Fundkatzen soweit das Auge reicht, die Verantwortung für diese Tiere dürfen dem Steuerzahler nicht länger aufgebürdet werden. Die Verantwortlichen müssen nötigenfalls per Gesetz zur Verantwortung angehalten werden. Der Handlungsbedarf ist deutschlandweit gegeben, mehr als 90% der über 3.000 Tierauffangstationen in Deutschland hat ein Aufnahmestopp für das Haustier in Not Nr. 1, die Katze. Mehr als 50% der Auffangstationen droht das finanzielle und kräftemäßige Aus! Es ist bereits 5 nach 12, die Verantwortlichen müssen handeln und die Tierhalter in die Pflicht nehmen. Südliche Verhältnisse rücken immer näher, das Leid in unseren Hinterhöfen, etc. steigt stetig an. Der Tierschutz kann den Verantwortlichen behilflich sein, jedoch keinesfalls alles alleine schultern, Tierschutz ist ein gesamtgesellschaftliches Anliegen und das Versagen der Gesellschaft diesbezüglich ist nicht mehr weiter duldbar. Weitere Informationen unter: http://www.katzenschutzverordnung.de
Tierschützer und Vertreter der staatlichen Tierschutzgaranten kämpfen für eine deutschlandweite Katzenschutzverordnung. Zu lange wurde dieses wichtige Thema als Stiefkind behandelt, die Auswirkungen sind grausam. Mensch, Tier und Umwelt kommen zu schaden, die Persönlichkeitsrechte der ordentlichen Tierhalter sind zunehmend gefährdet. Die von den Verantwortlichen künstlich heraufbeschworenen Brennpunkte sind durch das Ehrenamt und den Steuerzahler nicht mehr hinzunehmen und zu schultern.
Auf Initiative der Interessengemeinschaft Pro Katzenschutzverordnung haben sich mehr als 35.000 Tierliebhaber, darunter Prominente, Tierrechtler, Tierschutzvereine, Bundestierärztekammer, Vertreter der Ordnungs- und Veterinärbehörden, Politiker, Tierschutzdachverbände wie DKV, Aktion Tier, Deutscher Tierschutzbund, der bayerische Landesjagdverband, Radio- und Fernsehsender oder auch die weltweit agierende Tierschutzorganisation Peta stark gemacht und aktiv zum Katzenschutz bekannt.
Die Katzenschutzverordnung beinhaltet, dass Katzen ab dem 5. Lebensmonat unfruchtbar gemacht werden müssen, nur auf entsprechenden Antrag von verantwortungsvollen Tierhaltern, dürfen Nachkommen gezüchtet werden. In Paderborn, als erster Stadt in Deutschland, wird seit dem 22.08.2008, aufgrund einfacher Erweiterung der Stadtsatzung (Ordnungsbehördengesetz, OBG) effizienter Katzenschutz eingeleitet. Jede freilaufenden Katze muss somit kastriert, gekennzeichnet und kostenfrei registriert sein. Der dortige Amtsveterinär hat diesen kleinen Schritt mit hervorrragend guten Auswirkungen in Kooperation mit dem hiesigen Tierschutz, den Ordnungsbehörden, der Politik und schlußendlich dem Stadtrat durchgesetzt. Jeder Stadtrat/Gemeinderat in unserem Land, kann diesen kleinen Schritt durchführen, deutschlandweit sind die Räte von Tierfreunden dazu aufgefordert. Tierschützer bundesweit zollen Herrn Dr. Lang aus Paderborn großen Dank für seinen mutigen und engagierten Einsatz, der über Dienst nach Vorschrift hinaus geht.
Unser Nachbarland Österreich hat sich bereits vor Jahren diesem brisanten Thema gestellt und am 01.01.2005 eine bundesweite Lösung per Gesetz gefunden. Kein Bauer oder sonstige leidproduzierende Quelle darf mehr Katzen produzieren, um die er sich nicht nachhaltig und nach dem Tierschutzgesetz kümmert. Gerade in Ländern, in denen die Landwirtschaft einen tragenden Wirtschaftsfaktor darstellt, ist ein Kastrations- und Kennzeichnungsgebot unerlässlich, wenn man bedenkt, dass auf den landwirtschaftlichen Höfen die meisten Katzen geboren werden, Bauern jedoch heute noch oftmals sehr uneinsichtig auf dieses Thema reagieren. Die Leid- und Sterberate bei nicht artgerechter Haltung ist enorm, vielerorts befürchten die Bauern das Aussterben ihrer Hofkatzen, lehnen die Kastration gänzlich ab, weil sie aufgrund von hoher Verendungsrate extrem hohen Bedarf an Nachschub haben. Das Unwort Herbstkatzen schwirrt selbst heute noch in den Köpfen der Verantwortlichen, Herbstkatzen werden oftmals qualvoll mit langanhaltenden Schmerzen ertränkt, an die Wand geworfen oder lebend in Güllegruben entsorgt. Auch die gesetzeswidrige Sortierung, ein Welpe wird der Mutterkatze gelassen, die restlichen werden getötet ist unhaltbar und darf von der Politik so nicht mehr durch wegschauen geduldet werden. Es gibt bei Katzen keine geburtenfreie Monate, Katzen gebären das ganze Jahr über und die weiblichen Sprösse sind teils mit 20 Wochen bereits selbst geschlechtsreif und fortpflanzungsfähig. Eine artgerecht gehaltene Katze wird durchaus 15-20 Jahre alt, teils auch älter. Kein Bauer braucht somit Angst haben, dass seine Hofhelfer aussterben, wenn er sie ab sofort artgerecht hält. Tagtäglich schauen wir uns deutschlandweit Höfe an, die Katzenbestände sind im Schnitt max. 2 Jahre alt. Was beweist uns dieser Befund?
Die nicht artgerecht gehaltenen Tiere, die zum Überleben abwandern, stellen andernorts das nächste Problem dar. Fundkatzen soweit das Auge reicht, die Verantwortung für diese Tiere dürfen dem Steuerzahler nicht länger aufgebürdet werden. Die Verantwortlichen müssen nötigenfalls per Gesetz zur Verantwortung angehalten werden. Der Handlungsbedarf ist deutschlandweit gegeben, mehr als 90% der über 3.000 Tierauffangstationen in Deutschland hat ein Aufnahmestopp für das Haustier in Not Nr. 1, die Katze. Mehr als 50% der Auffangstationen droht das finanzielle und kräftemäßige Aus! Es ist bereits 5 nach 12, die Verantwortlichen müssen handeln und die Tierhalter in die Pflicht nehmen. Südliche Verhältnisse rücken immer näher, das Leid in unseren Hinterhöfen, etc. steigt stetig an. Der Tierschutz kann den Verantwortlichen behilflich sein, jedoch keinesfalls alles alleine schultern, Tierschutz ist ein gesamtgesellschaftliches Anliegen und das Versagen der Gesellschaft diesbezüglich ist nicht mehr weiter duldbar. Weitere Informationen unter: http://www.katzenschutzverordnung.de