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Andrea-LU
Forenprofi
- Mitglied seit
- 3. März 2008
- Beiträge
- 1.170
Hallo,
ohne diese Verfügung genau zu kennen, kann es sich rein rechtlich nur um eine Verfügung für Freigänger handeln.
Eine Kastration bei einem gesunden Tier ist nach wie vor ein Eingriff, der rechtlich sehr umstritten ist und bei dem ein TA sich auch ganz schön in die Nesseln setzen kann. Bei einem gesunden Tier ist es ohne medizinischen Grund eigentlich nicht möglich, eine Kastration durchzuführen.
Ich finde es nicht gut, dass dieser Bericht derart allgemein gehalten wird. Zuviele Fragen bleiben offen - zuviele Diskussionspunkte werden geschaffen.
Aber wie gesagt: rechtlich KANN diese Verfügung nur für Freigänger gelten.
lG
Andrea
ohne diese Verfügung genau zu kennen, kann es sich rein rechtlich nur um eine Verfügung für Freigänger handeln.
Eine Kastration bei einem gesunden Tier ist nach wie vor ein Eingriff, der rechtlich sehr umstritten ist und bei dem ein TA sich auch ganz schön in die Nesseln setzen kann. Bei einem gesunden Tier ist es ohne medizinischen Grund eigentlich nicht möglich, eine Kastration durchzuführen.
Ich finde es nicht gut, dass dieser Bericht derart allgemein gehalten wird. Zuviele Fragen bleiben offen - zuviele Diskussionspunkte werden geschaffen.
Aber wie gesagt: rechtlich KANN diese Verfügung nur für Freigänger gelten.
lG
Andrea