Gebührenordnung TA?

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Warnhinweis bei medizinischen Ratschlägen

Achtung: Bei medizinischen Problemen sollte stets die Meinung eines niedergelassenen Tierarztes oder einer Tierklinik eingeholt werden.
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steff28

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31. Dezember 2013
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Wir sind im Begriff eine OP-Versicherung(hat uns bei unserem Hund schon viele Kosten erspart)für unseren Kater abzuschließen. Zur Auswahl stehen zwei Beiträge die zum einen den einfachen und zum anderen den zweifachen Gebührensatz erstatten. Nach welchen Kategorien wird der Gebührensatz beim Tierarzt eigentlich berechnet?
 
A

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Jeder TA kann selbst entscheiden ob er nach dem ein-oder bis dreifachen Satz abrechnet wenn ich richtig bin.
 
Am Wochenende, im Notdienst und bei einem erhöhtem Behandlungsaufwand kann der Tierarzt mehr als den einfachen Satz abrechnen.
 
Im Praxisalltag doch aber auch ? 😕

Aber nur, wenn ein erhöhter Behandlungsaufwand vorliegt. Wenn also irgendwelche Schwierigkeiten auftreten, o.ä.
Ein Tierarzt darf im normalen Praxisalltag, wenn alles im Rahmen ist, nicht einfach einen erhöhten Satz abrechnen. Das muss er entsprechend begründen.
Das ist zumindest die Aussage unserer Tierarztpraxis und unserer Op-Versicherung.
 
Im Praxisalltag doch aber auch ? 😕

Ja. Der TA kann den Satz völlig nach eigenem Ermessen berechnen. Bei erhöhtem Zeit- und Leistungsaufwand kann er den Satz hochschrauben. Nachts, am WE und an Feiertagen wird auch gerne ein erhöhter Satz abgerechnet, ist bei Privatbesitzern aber nicht Pflicht.

EDIT: sorry, da war doublecat schneller 🙂
 
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In Österreich wird glaub ich nie nach dem einfachen Satz abgerechnet. 😉 Hier zahlt man immer zumindest den zweifachen, jedenfalls in den Städten und was man so hört.

Lg.
 
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Aber nur, wenn ein erhöhter Behandlungsaufwand vorliegt. Wenn also irgendwelche Schwierigkeiten auftreten, o.ä.
Ein Tierarzt darf im normalen Praxisalltag, wenn alles im Rahmen ist, nicht einfach einen erhöhten Satz abrechnen. Das muss er entsprechend begründen.
Das ist zumindest die Aussage unserer Tierarztpraxis und unserer Op-Versicherung.

Laut Tierärztekammer darf der TA je nach Zeitaufwand, Wert des Tieres, Behandlungsaufwand.....nach eigenem Ermessen den Satz festlegen nach dem er abrechnet, gerade nachgelesen nochmal.
Also im Endeffekt wie er möchte, denn "erhöhter Bhandlungsaufwand" und Co ist nicht definiert und damit auszulegen wie es gefällt.

Alles im "Rahmen" ist halt relativ, Beispiel Beratungsgesprãch: Da können ja 2 Miinuten bis 15 Minuten im Rahmen sein, es ist eben nichts definiert. Dass dann bei längerem Gespräch entsprechend anders abgerechnet wird, ist ja auch nachvollziehbar.
Nur haben die TÄ da recht freie Hand, da es keine verbindlichen Definitionen gibt, was zB einen erhöhten Zeitaufwand betrifft, der Wert des Tieres lässt sich da wohl einzig objektiv bewerten.
 
Laut Tierärztekammer darf der TA je nach Zeitaufwand, Wert des Tieres, Behandlungsaufwand.....nach eigenem Ermessen den Satz festlegen nach dem er abrechnet, gerade nachgelesen nochmal.
Also im Endeffekt wie er möchte, denn "erhöhter Bhandlungsaufwand" und Co ist nicht definiert und damit auszulegen wie es gefällt.

So ist es. Denn anders sind 380 Euro für einen Herzultraschall nicht zu erklären, wenn ein Herzschall bei einem anderen Kardiologen auf einmal nur noch 160 Euro kostet. Gleicher Aufwand, völlig unterschiedliche Preise.

Die GOT ist diesbezüglich schon etwas schwabbelig.

Wenn allerdings Tierärzte für Tierschutzorganisationen günstiger arbeiten, als zum einfachen Satz, dann wird das nicht mehr so locker gesehen😉 Da gibt es dann richtig Ärger.
 
Laut Tierärztekammer darf der TA je nach Zeitaufwand, Wert des Tieres, Behandlungsaufwand.....nach eigenem Ermessen den Satz festlegen nach dem er abrechnet, gerade nachgelesen nochmal.
Steht da wirklich "Wert des Tieres".
Das fände ich aber frech .. wie soll da die popelige Bengalzuchtkatze mit ihrem 4stelligen Anschaffungswert gegen eine FWW vom TS mithalten, die bereits fünfstellige Behandlungskosten intus hat?
😉


Nein ernsthaft, wenn das so steht, kringeln sich mir wirklich die Zehennägel hoch.
Entweder man legt der Beurteilung zugrunde, was bereits an Geld in das Tier gesteckt wurde - dann ist das obige Szenario gar nicht mehr ironisch.
Oder man geht von künftigen Einnahmen (Zuchterfolge - Kitten z.B.) aus und es kann doch keiner sagen, daß die erzielt werden.
Schon gar nicht ein TA, in 1 Minute Papierarbeit nach z.B. einer Notoperation.
 
Ja, das steht tatsãchlich so in dem Merkblatt, dass man hier einsehen kann:
http://www.bundestieraerztekammer.de/index_btk_recht.php

Sinnig ist das wirklich nicht. Alle anderen Gründe für eine Erhöhung des Satzes schon, aber der Punkt bzgl Wert des Tieres.....neeeeeee.
Ich glaube auch nicht dass ein TA das für sich als Legitimation nimmt, um mehr abzurechnen, da die anderen Gründe ja deutlich sinniger sind.
 
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Ja, das steht tatsãchlich so in dem Merkblatt, dass man hier einsehen kann:
http://www.bundestieraerztekammer.de/index_btk_recht.php

Sinnig ist das wirklich nicht. Alle anderen Gründe für eine Erhöhung des Satzes schon, aber der Punkt bzgl Wert des Tieres.....neeeeeee.
Ich glaube auch nicht dass ein TA das für sich als Legitimation nimmt, um mehr abzurechnen, da die anderen Gründe ja deutlich sinniger sind.

Wow, dann muss mein dicker Ex-Streuner ja richtig viel wert sein. Wusste gar nicht, dass ich so eine Luxus-Edel-Version von Katze zu Hause habe.
 
Am Wochenende, im Notdienst und bei einem erhöhtem Behandlungsaufwand kann der Tierarzt mehr als den einfachen Satz abrechnen.

Nicht nur dann.

Wäre bei Notdienst auch nicht unbedingt notwendig, weil ein Tierarzt dann die Notdienstpauschale und Anfahrt abrechnen kann.
 
Die letzte GOT ist schon uralt. Abweichende Sätze vom 1.0fachen haben also mehr mit Inflationsausgleich, gestiegen Energie- und Heizkosten, Mitarbeiterentlohnung etc zu tun.
 
Wenn allerdings Tierärzte für Tierschutzorganisationen günstiger arbeiten, als zum einfachen Satz, dann wird das nicht mehr so locker gesehen😉 Da gibt es dann richtig Ärger.

Nicht unbedingt. Das sie bei Tierschutzvereinen günstiger als den einfachen Satz arbeiten ist ganz und gebe. Anders wäre Tierschutz auch nicht finanzierbar. Jedoch stellen die Tierärzte für gewöhnlich die volle Rechnung aus, der Verein zahlt die volle Rechnung und der TA spendet einen Teil der Rechnung zurück an den Verein. Dann ist da auch alles legal und verstößt nicht gegen die GOT 😉.
 
Jedoch stellen die Tierärzte für gewöhnlich die volle Rechnung aus, der Verein zahlt die volle Rechnung und der TA spendet einen Teil der Rechnung zurück an den Verein.

...der wiederum Spendenquittungen ausstellt, so dass die Spenden steuerlich anrechenbar werden? Dann beteiligen sich letztendlich Staat und Steuerzahler auch an den Behandlungskosten. Fänd' ich in Ordnung. 😉
 
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Nicht unbedingt. Das sie bei Tierschutzvereinen günstiger als den einfachen Satz arbeiten ist ganz und gebe. Anders wäre Tierschutz auch nicht finanzierbar. Jedoch stellen die Tierärzte für gewöhnlich die volle Rechnung aus, der Verein zahlt die volle Rechnung und der TA spendet einen Teil der Rechnung zurück an den Verein. Dann ist da auch alles legal und verstößt nicht gegen die GOT 😉.

Ich weiß, dass das häufig so praktiziert wird. Aber das widerspricht ja meiner Aussage nicht - denn immerhin sind solche Tricksereien nötig, die für die Tierärzte mit mehr Arbeit verbunden sind, damit sie keinen Ärger bekommen.

Wenn ein Tierarzt aber das doppelte oder dreifache abrechnet wie sein Kollege, passiert ihm nichts und es sind auch keine Tricksereien nötig. Dieses System begünstigt also Tierärzte, die sich nur Menschen leisten können, die ganz gut was auf der hohen Kante haben...
 

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