Z
Zugvogel
Forenprofi
- Mitglied seit
- 15. Oktober 2006
- Beiträge
- 44.183
- Ort
- BaWü
Das Schimpflichste an der ganzen Angelegenheit ist die Deklarationsregel, daß nicht alles in der Klarheit aufgeführt werden muß, was da reinkommt. Manche Inhaltsstoffe brauchen nicht offengelegt zu werden, manche können verklausuliert werden, und da ist es ziemlich egal, ob sie nun mit E oder sonstigen Bezeichnungen aufgeführt werden.
Daß auch sehr viele Eu-zugelassene Stoffe bedenklich sind, andre eben nicht, ist im Zusammenhang mit der Deklarationspflicht erst mal zweitranging. Es sollte jedem Verbrauchen selber offenstehen, was er zu sich nimmt oder lieber nicht. Aber man muß erkennen, was drin ist, das darf nicht zu einem 'heiteren Rätselraten' werden, oder klare Anfragen an die Hersteller mit 'das ist unser Betriebsgeheimnis' abgeschmettert werden.
Verbraucher haben als einzige Möglichkeit nur noch Kaufverweigerung gegen solche Verdummung und Etikettenschwindel.
Zugvogel
Daß auch sehr viele Eu-zugelassene Stoffe bedenklich sind, andre eben nicht, ist im Zusammenhang mit der Deklarationspflicht erst mal zweitranging. Es sollte jedem Verbrauchen selber offenstehen, was er zu sich nimmt oder lieber nicht. Aber man muß erkennen, was drin ist, das darf nicht zu einem 'heiteren Rätselraten' werden, oder klare Anfragen an die Hersteller mit 'das ist unser Betriebsgeheimnis' abgeschmettert werden.
Verbraucher haben als einzige Möglichkeit nur noch Kaufverweigerung gegen solche Verdummung und Etikettenschwindel.
Zugvogel