Habbie
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Das hatten wir schon geklärt hier im Forum. Das Aktenzeichen ist von 2006 und somit uralt. Es ist nach wie vor alles beim alten.
Man muss beim Vermieter fragen, wenn Tierhaltung nicht erlaubt ist. Der darf aber ohne triftigen Grund nicht verbieten. Und bei Katzen einen triftigen Grund zu finden, ist schon nicht leicht.
Ich stelle es mir auch schwer vor einen triftigen Grund für das Verbieten einer 2. Katze zu finden...