Ich kenne jemanden, der auf vermeintlich wild lebende Katzen schießt

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cxo

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Ja, richtig gelesen. Er wohnt recht weit entfernt, aber in Deutschland. Er prüft nicht, ob eine Katze einen Chip hat, ihm reicht es, wenn sie ihm in's Jagdrevier oder auf das große Grundstück kommen. Er hat wohl einen Jagdschein.

Gebt mir mal eine ganz kurze Übersicht: was droht ihm? Womit kann ich ihm drohen?
 
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Sobald ein Haustier, das kommt auf das Bundesland drauf an, XY Entfernung zur nächsten Besiedlung/Wohnhaus hat, darf derjenige machen wozu er Lust hat.
Das kommt auf den Gesetzestext an. Hier in NDS wurde Beispielsweise das (falsche Information; WILDERND) gestrichen. Bedeutet, Katze darf erschossen werden nur weil sie einfach so irgendwo langgeht.

Und da heißt es, wie ich nun weiß, "schön" die drei S. Schießen, Schaufeln, Schweigen.

Nix mit Chip eruieren oder so. Kannst du auch alles in diversen Foren, wenn man des "stalken" anfängt lesen.

Was du machen kannst, hier ist es z.B. die Untere Jagdbehörde (wenn ich mich KORREKT erinnere) oder gezielt den Kreisjägermeister informieren/um Stellungnahme bitten. Sehr interessiert ist auch die NABU.

PS. Eine Korrektur. Das WILDERND gestrichen wurde, ist nicht korrekt.
 
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Ok, ist in Baden-Württemberg. Weiß jemand da etwas?
 
Tut er dies im eigenen jagdrevier oder mit Zustimmung des eigentlichen jagdpächters? Beides wäre legal.
Das wäre wichtig um deinen Sachverhalt zu verstehen.

Schießt er das Tier außerhalb seines Reviers?
Schießt er in bewohntem Gebiet?
Stellt er sicher das immer ein Kugelfang gegeben ist?

Ok, ist in Baden-Württemberg. Weiß jemand da etwas?

Hier zur Rechtslage
Jäger erschießt Katze: Rechtslage?
 
Bedeutet, Katze darf erschossen werden nur weil sie einfach so irgendwo langgeht.
Nein.
Sicher nicht in Deutschland. Vielleicht in einem dritte weltland.
Bei uns gelten Vorschriften. Auf normale katzen schießen darf er ganz sicher nicht in besiedelten Gebieten. Im Wald darf er, entsprechend den einzelnen Vorschriften.

Von ganz besonderen Problemtieren die Menschen angreifen sprechen wir ja sicher nicht.
 
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Katzen dürfen in einigen Gebieten geschossen werden, sobald sie sich 50m vom Haus entfernen.
Hast du einen Bauernhof mit Weideland drumherum, dürfen Jäger dieses betreten und auch dort die Katzen schießen, wenn sie zu weit vom Haus entfernt sind. Ja, auf deinem eigenen Land.
Ist zwar schon einige Jahre her, dass ich das erleben musste, kann mir aber gut vorstellen, dass sich da nichts geändert hat.
 
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Also im §21 des Landesjagdgesetztes Schleswig-Holstein steht, dass wildernde Katze erschossen werden dürfen. Als wildernd gilt eine Katze, wenn sich diese im Jagdbezirk des Jägers weiter als 200m vom nächsten Haus entfernt aufhält.
Gesetze-Rechtsprechung Schleswig-Holstein § 21 LJagdG | Landesnorm Schleswig-Holstein | - Befugnisse der Jagdschutzberechtigten zu §§ 23 , 25 Bundesjagdgesetz ) | Jagdgesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landesjagdgesetz - LJagdG -) vom 13. Oktober 1999 | Textnachweis ab: 01.01.2003

Im § 49 des Jagd- und Wildtiermanagamentgesetz Baden-Württemberg steht, dass streunende Katzen in dem Jagdbezirk des Jägers mit Genehmigung im Einzelfall getötet werden dürfen.
Landesrecht BW § 49 JWMG | Landesnorm Baden-Württemberg | - Schutz der Wildtiere vor Hunden und Hauskatzen | Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) vom 25. November 2014 | gültig ab: 01.04.2015

Beide Paragrafen wurden stark von mir zusammen gefasst.
Nachlesen kann man alle Gesetze der Länder und des Bundes auf www.gesetze-im-internet.de
 
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200 Meter ist aber wirklich nix😵
 
Womit kann ich ihm drohen?
DU drohst ihm mit gar nichts. DU meldest dich bei der Unteren Jagdbehörde und dem Ordnungsamt und zeigst diese Vorfälle an. Auch in NRW dürfen Katzen leider geschossen werden, so sie weit genug von Wohnbebauung entfernt sind, aaaaaaber auch hier, darf keine Katze aus Spaß geschossen werden. Ich verwalte ein sehr große Jagdgenossenschaft (nein, ich bin keine Jägerin, ich mache nur die Verwaltung der Gemarkungen, Wildschäden usw.), wir bekommen ständig Anzeigen, daß unsere Jäger das gemacht haben oder jenes und zu nah am Deich usw. und wenn ein Jäger ständig solche Anzeigen bekommt, kann es ihm passieren, daß ihm die Jagderlaubnis entzogen wird.

Also Anzeige erstatten, das einzig legale Mittel.
 
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Nein.
Sicher nicht in Deutschland. Vielleicht in einem dritte weltland.
Bei uns gelten Vorschriften. Auf normale katzen schießen darf er ganz sicher nicht in besiedelten Gebieten. Im Wald darf er, entsprechend den einzelnen Vorschriften.

Von ganz besonderen Problemtieren die Menschen angreifen sprechen wir ja sicher nicht.

Guten Tag,

ich habe dazu einige Fragen die du mir ja beantworten kannst.

1. Woher beziehst du konkret dein Wissen?
2. Kann man deine Wissensquelle irgendwo nachlesen?
3. Was sind "normale katzen"?
4. Woher hast du die Informationen das in besiedelten Gebieten nicht geschossen werden darf? Sondern nur im Wald.
5. Wo steht so etwas konkreter, sodass das man sich zu dem "Kugelfang" belesen könnte?
6. Von was für Problemtieren die Menschen angreifen, redest du?
 
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Auch in NRW dürfen Katzen leider geschossen werden, so sie weit genug von Wohnbebauung entfernt sind
Das stimmt seit 2015 nicht mehr:

§ 19 LJG-NRW – Sachliche Verbote​

(Ergänzend zu § 19 BJG)​

(1) In Ergänzung des § 19 Absatz 1 des Bundesjagdgesetzes ist verboten:
[...]
11. das Töten von Katzen.

In anderen Bundesländern ist es aber teilweise noch erlaubt.
 
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Guten Tag,

ich habe dazu einige Fragen die du mir ja beantworten kannst.

1. Woher beziehst du konkret dein Wissen?
2. Kann man deine Wissensquelle irgendwo nachlesen?
3. Was sind "normale katzen"?
4. Woher hast du die Informationen das in besiedelten Gebieten nicht geschossen werden darf? Sondern nur im Wald.
5. Wo steht so etwas konkreter, sodass das man sich zu dem "Kugelfang" belesen könnte?
6. Von was für Problemtieren die Menschen angreifen, redest du?

Auch wenn ich nicht Markus bin: die Sache mit den besiedelten Gebieten ist Jagdrecht und bezieht sich nicht nur auf Katzen. Niemand darf in Ortschaften herumschießen, auch kein Jäger, egal um welches Tier es sich handelt.
 
Das ist mir klar.

Schrieb ich auch SO nicht.
 
Ein Grund mehr meine Buben niemals in den Freigang zu lassen. Gibt leider genug schießlustige Jäger, auch wenn es natürlich ebenso gewissenhafte Jäger gibt. Wer aus Spaß oder aufgrund eigener Prinzipien tötet, hat da nix verloren, und ich bezweifle leider stark, dass der Großteil der Jäger rein gewissenhaft schießt und auch wirklich z.B nur dann auf eine Katze zielt, wenn sie wildert.
 
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Eine Meldung bei der Unteren Jagdbehörde ......... da wird bestimmt nicht viel passieren.

Oder wieso hat die Jägerin bei Zusmarshausen, die eine zuvor in einer Lebend-Falle gefangene Hauskatze erschoss (wurde dabei gefilmt - sie musste sogar mehrmals ansetzen) vom Amtsgericht nicht mal ihren Jagdschein entzogen bekommen?
(gab nur Geldstrafe)

Es gab wohl nur intern "Druck", denn sie hat später die Verlängerung ihrer Lizenz nicht mehr neu beantragt.

Aber rein rechtlich wurde ihr der Jagdschein nicht genommen. (Bayern)
 

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