Ich versuchs mal aufzupinseln, was mein Kenntnisstand ist.
Der EU-Heimtierpass kostet eine Gebühr und ist nur notwendig, wenn das Tier eine Reise ins Ausland antritt. Ansonsten reicht der normale Impfpass.
Man kann jederzeit einen normalen Impfausweis (dort steht vorne drauf : Impfausweis NATIONAL) gegen eine Gebühr (also vermutlich der Preis des EU-Passes, da dieser mehr kostet, von den Impfstoffherstellern nicht kostenfrei den TÄ gegeben wird, UMGESCHRIEBEN werden.
Bei einer Auslandsreise sollte man vorher (weit vorher) sich bei dem Vet.-Amt oder sonstigen verlässlichen Quellen erkundigen, welche Impfungen notwendig sind. Denn es müssen nicht die sein, die bei der EINFUHR nach Deutschland zwingend notwendig sind und pro Land gibt es da gewiss Abweichungen, müssen auch z.B. Blutuntersuchungen (Bestimmung Titer Tollwutimpfung) nachgewiesen werden, da reicht teils der Impfpass EU nicht.
Die Grundimmunisierung bei Seuche /Schnupfen ist dann abgeschlossen, wenn die Katzen die erste Impfung und im Anschluss nach exakt 3-4 Wochen eine Auffrischung erhalten hat. Abhängig vom Impfstoff und der Impfung muss pünktlich nach 12 Monaten dann jeweils aufgefrischt / aktualisiert werden.
Wenn Du also im Nov. 2006 zuletzt hast impfen lassen und der Impfstoff nur 1 Jahr Gültigkeit hat, dann sind Deine Katzen de fakto jetzt ohne Impfschutz und es macht keinen Sinn, diese Impfungen in einen EU-Pass umzutragen, denn Du müsstest sowieso - mein Kenntnisstand - dann neu impfen = neue Grundimmunisierung.
Deine Katzen haben also den Status : ungeimpft
Das Chippen oder Tätowieren (ist noch bis 2010 oder 2012 erlaubt, Chip also noch nicht zwingend notwendig nach meinem Kenntnisstand) ist definitiv Bestandteil des EU-Passes. Die Chipnr. kann aber ebenso von einem normalen Impfpass übertragen werden auf einen EU-Pass.
Nach meinem Verständnis musst Du Deine Katzen komplett neuimpfen und dies würde ich dann, wenn klar ist, Du gehst mit den Katzen irgendwann ins Ausland, direkt mit EU-Pass machen lassen.
Zur Kastration - da ist die Aussage des TA nicht nur fahrlässig, wie schon geschrieben, einen frisch kastrierten Kater mit einer geschlechtsreifen, unkastrierten Katze zu lassen. Sie ist auch einfach falsch. Es gehört zu den absolut simpelsten Fakten, die jeder TA kennt, dass das Weibchen früher geschlechtsreif wird als der Kater. Wenn der TA also vorschlägt, den Kater zuerst und die Katze erst 2 Monate später kastrieren zu lassen, dann zeugt das nicht gerade von Kompetenz...
Ich würde - sofern beide gesund, fit und stabil sind - zuerst die Katze kastrieren lassen, mit 6 Monaten - und den Kater entweder mit, sofern die Hoden entsprechend ausgebildet sind, ansonsten mit 7-8 Monaten dann den Kater (sofern er nicht vorher anfängt, zu markieren).
Bitte lass keinesfalls die Katzen gleichzeitig kastrieren und impfen, das ist nicht gut, da das Immunsystem durch die Narkose / OP in den Keller geht, ist das riskant. Zwischen Impfung und OP sollten minimum 10 Tage liegen.