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Catlizz
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- 22. September 2024
- Beiträge
- 1
Hallo ihr Lieben,
Wir wohnen seit gut zwei Jahren in einer Erdgeschosswohnung mit Terrasse/Kleingarten in einer Wohngenossenschaft. Wir haben zwei Kater, von denen einer, seitdem wir dort wohnen, zum Freigänger geworden ist. Der Großteil der Nachbarschaft hat damit überhaupt kein Problem und freut sich sogar über ihn. Er ist wirklich sehr zutraulich, lieb und lässt sich gerne streicheln. Und genau hier beginnt auch das Problem.
Er geht nämlich auch gerne in die anderen Erdgeschosswohnungen durch die offenen Terrassentüren. Auch hier haben wir mit den meisten Nachbarn schon gesprochen und uns erkundigt, ob das für sie in Ordnung ist. Allerdings sind vor kurzem neue Nachbarn eingezogen und die haben sich nun über ihn beschwert. In unserem Mietvertrag steht deutlich, dass Katzen erlaubt, diese allerdings in der Wohnung zu halten sind. Anfangs haben wir ein Katzennetz rund um unseren Garten an Gewächsstangen installiert, hatten aber noch zwei Wochen die erste Klage der Baugenossenschaft im Briefkasten, dass das Netz nicht zulässig ist und wir es entfernen müssen. Nach etwas hin und her haben wir nachgegeben und das Netz entfernt. Seitdem hindert nichts unseren Kater daran den Garten zu verlassen und stiften zu gehen.
Wie würdet ihr mit dieser Situation umgehen. Einsperren können uns wollen wir ihn nicht jetzt nicht mehr. Er fühlt sich draußen so wohl und drinnen geht er uns die Wände hoch. Kann ein Mietvertrag Freigänger überhaupt verbieten?
Wir sind grad echt verzeichnet und wissen nicht, was wir tun sollen. Weggeben wollen wir ihn nicht und einsperren ist auch keine Lösung. Er würde daran kaputt gehen und wenn unser Sohn oder eine Gast die Terassentür aufmacht, können wir auch nicht verhindern, dass er mal abhaut.
Wir wohnen seit gut zwei Jahren in einer Erdgeschosswohnung mit Terrasse/Kleingarten in einer Wohngenossenschaft. Wir haben zwei Kater, von denen einer, seitdem wir dort wohnen, zum Freigänger geworden ist. Der Großteil der Nachbarschaft hat damit überhaupt kein Problem und freut sich sogar über ihn. Er ist wirklich sehr zutraulich, lieb und lässt sich gerne streicheln. Und genau hier beginnt auch das Problem.
Er geht nämlich auch gerne in die anderen Erdgeschosswohnungen durch die offenen Terrassentüren. Auch hier haben wir mit den meisten Nachbarn schon gesprochen und uns erkundigt, ob das für sie in Ordnung ist. Allerdings sind vor kurzem neue Nachbarn eingezogen und die haben sich nun über ihn beschwert. In unserem Mietvertrag steht deutlich, dass Katzen erlaubt, diese allerdings in der Wohnung zu halten sind. Anfangs haben wir ein Katzennetz rund um unseren Garten an Gewächsstangen installiert, hatten aber noch zwei Wochen die erste Klage der Baugenossenschaft im Briefkasten, dass das Netz nicht zulässig ist und wir es entfernen müssen. Nach etwas hin und her haben wir nachgegeben und das Netz entfernt. Seitdem hindert nichts unseren Kater daran den Garten zu verlassen und stiften zu gehen.
Wie würdet ihr mit dieser Situation umgehen. Einsperren können uns wollen wir ihn nicht jetzt nicht mehr. Er fühlt sich draußen so wohl und drinnen geht er uns die Wände hoch. Kann ein Mietvertrag Freigänger überhaupt verbieten?
Wir sind grad echt verzeichnet und wissen nicht, was wir tun sollen. Weggeben wollen wir ihn nicht und einsperren ist auch keine Lösung. Er würde daran kaputt gehen und wenn unser Sohn oder eine Gast die Terassentür aufmacht, können wir auch nicht verhindern, dass er mal abhaut.