Kater geht in fremde Wohnungen. Nachbarn beschweren sich

  • Themenstarter Themenstarter Catlizz
  • Beginndatum Beginndatum
  • Stichworte Stichworte
    beschwerde freigänger nachbar
C

Catlizz

Neuer Benutzer
Mitglied seit
22. September 2024
Beiträge
1
Hallo ihr Lieben,
Wir wohnen seit gut zwei Jahren in einer Erdgeschosswohnung mit Terrasse/Kleingarten in einer Wohngenossenschaft. Wir haben zwei Kater, von denen einer, seitdem wir dort wohnen, zum Freigänger geworden ist. Der Großteil der Nachbarschaft hat damit überhaupt kein Problem und freut sich sogar über ihn. Er ist wirklich sehr zutraulich, lieb und lässt sich gerne streicheln. Und genau hier beginnt auch das Problem.

Er geht nämlich auch gerne in die anderen Erdgeschosswohnungen durch die offenen Terrassentüren. Auch hier haben wir mit den meisten Nachbarn schon gesprochen und uns erkundigt, ob das für sie in Ordnung ist. Allerdings sind vor kurzem neue Nachbarn eingezogen und die haben sich nun über ihn beschwert. In unserem Mietvertrag steht deutlich, dass Katzen erlaubt, diese allerdings in der Wohnung zu halten sind. Anfangs haben wir ein Katzennetz rund um unseren Garten an Gewächsstangen installiert, hatten aber noch zwei Wochen die erste Klage der Baugenossenschaft im Briefkasten, dass das Netz nicht zulässig ist und wir es entfernen müssen. Nach etwas hin und her haben wir nachgegeben und das Netz entfernt. Seitdem hindert nichts unseren Kater daran den Garten zu verlassen und stiften zu gehen.

Wie würdet ihr mit dieser Situation umgehen. Einsperren können uns wollen wir ihn nicht jetzt nicht mehr. Er fühlt sich draußen so wohl und drinnen geht er uns die Wände hoch. Kann ein Mietvertrag Freigänger überhaupt verbieten?

Wir sind grad echt verzeichnet und wissen nicht, was wir tun sollen. Weggeben wollen wir ihn nicht und einsperren ist auch keine Lösung. Er würde daran kaputt gehen und wenn unser Sohn oder eine Gast die Terassentür aufmacht, können wir auch nicht verhindern, dass er mal abhaut.
 
A

Werbung

Hey
Das einfachste wäre wohl wenn die Nachbarn die sich an ihm stören ein Insektengitter für ihre Terassentür nutzen würden.
Dann könntet euer Kater (und auch kein anderes Tier) mehr bei ihnen rein.
Ich würde, des Friedens willen anbieten diese zu übernehmen/mich zu beteiligen.

Ich persönlich vertreten die Meinung das der der seine Türen (und auch Fenster) unbeobachtet offen lässt damit rechnen muss, das es passieren kann das Tiere rein kommen.

Wie genau das mit dem Mietvertrag und dem verbieten von Freigang aussieht, das weiß ich leider nicht.
Dazu würde ich an deiner Stelle mal beim Mieterverein (eine kurze telefonische Beratung gibt es auch für nicht Mitglieder) anrufen und mich dort erkundigen.
 
  • Like
Reaktionen: Arcon, SabaYaru, Echolot und eine weitere Person
Ich meinte Mal gelesen zu haben, dass Freigang tatsächlich verboten werden darf, da sie gemeinschaftliche Anlagen dann stören kann (Sandkasten und so was).

Prinzipiell würde ich die Nachbarn auch fragen, ob ihr ihnen eine solche Gittertür spendieren dürft, eben auch ein wenig ein Entgegenkommen.

Ansonsten eben wirklich nochmals ein Gesuch einreichen für das Netz, das wäre auch eine Option oder beim Vermieter nachfragen, wie das aussieht mit dem Freigang...
 
  • Like
Reaktionen: Arcon, Okami, SabaYaru und 2 weitere
  • Like
Reaktionen: Echolot und LiScAtS
Wie genau das mit dem Mietvertrag und dem verbieten von Freigang aussieht, das weiß ich leider nicht.
Dazu würde ich an deiner Stelle mal beim Mieterverein (eine kurze telefonische Beratung gibt es auch für nicht Mitglieder) anrufen und mich dort erkundigen.
Und dem Mieterschutzbund auch erzählen, das ihr eurer Pflicht die Katzen in einem Gebiet zu halten den Garten eingezäunt hattet, aber aufgefordert wurden ihn wieder zu entfernen.
(Sowas werd ich nie verstehen, Hausgenossenschaft und Einheitlichkeit.)

Kann ein Vermieter wirklich im Vertrag festlegen ob die Katze raus oder drinnen bleiben muß?
Also klar kann er das reinschreiben, aber ist das auch rechtskräftig?

Ich finde die Idee von @Nula gut mit dem beteiligen an den Kosten von der Fliegenschutz Schiebetür.
Würde mich aber nur beteiligen wollen, da sie es ja sind, die die Türen offen haben wollen und sie sich genauso um eine Lösung bemühen müssten.
Es ist ja nicht eure Schuld.
Und Katzen sind halt Freigeister.
 
  • Like
Reaktionen: Arcon und Echolot
Und dem Mieterschutzbund auch erzählen, das ihr eurer Pflicht die Katzen in einem Gebiet zu halten den Garten eingezäunt hattet, aber aufgefordert wurden ihn wieder zu entfernen.
(Sowas werd ich nie verstehen, Hausgenossenschaft und Einheitlichkeit.)

Kann ein Vermieter wirklich im Vertrag festlegen ob die Katze raus oder drinnen bleiben muß?
Also klar kann er das reinschreiben, aber ist das auch rechtskräftig?

Ich finde die Idee von @Nula gut mit dem beteiligen an den Kosten von der Fliegenschutz Schiebetür.
Würde mich aber nur beteiligen wollen, da sie es ja sind, die die Türen offen haben wollen und sie sich genauso um eine Lösung bemühen müssten.
Es ist ja nicht eure Schuld.
Und Katzen sind halt Freigeister.
Ehm, als Halter von Freigängern kann man doch nicht die Verantwortung von sich schieben. Ich finde da sollte vom Katzenhalter nicht nur eine Beteiligung kommen, denn die Verantwortung liegt beim Tierhalter.
 
  • Like
Reaktionen: AllyHH, Okami, TheodoraAnna und 8 weitere
Werbung:
Und dem Mieterschutzbund auch erzählen, das ihr eurer Pflicht die Katzen in einem Gebiet zu halten den Garten eingezäunt hattet, aber aufgefordert wurden ihn wieder zu entfernen.
(Sowas werd ich nie verstehen, Hausgenossenschaft und Einheitlichkeit.)

Kann ein Vermieter wirklich im Vertrag festlegen ob die Katze raus oder drinnen bleiben muß?
Also klar kann er das reinschreiben, aber ist das auch rechtskräftig?

Ich finde die Idee von @Nula gut mit dem beteiligen an den Kosten von der Fliegenschutz Schiebetür.
Würde mich aber nur beteiligen wollen, da sie es ja sind, die die Türen offen haben wollen und sie sich genauso um eine Lösung bemühen müssten.
Es ist ja nicht eure Schuld.
Und Katzen sind halt Freigeister.
Also zum Einen, für einen Zaun muss man in einer Wohngesellschaft vielleicht auch erst gewisse Dinge abklären und dazu kommt ja auch, ein Zaun für eine Katze ist sehr hoch, da kann es in der Tat eine Baubewilligung brauchen, je nachdem.

Zum anderen, es ist das Recht jedes Menschen seine Wohnung lüften zu dürfen oder auch offen zu halten. Sonst könnte einer ja auch sagen, Katze kommt halt in die Wohnung, frisst da hingestelltes Katzenfutter, mag gerne hier sein, ist ja nicht unsere Schuld, Katzen sind Freigeister... entsprechend würde ich da wirklich anbieten, die Fliegengittertür zu bezahlen.
 
  • Like
Reaktionen: Okami, Tigerjungsdosine, SabaYaru und 5 weitere
Die Kombination aus der Klausel im Mietvertrag und Nachbarn, die sich beschweren, ist echt schwierig…

Ich würde da auch alles zahlen, wenn sich damit das Problem aus der Welt schaffen lässt.

Das mit den Freigängern ist recht egal, denke ich. Wenn sich die Nachbarn belästigt fühlen, kann doch die Genehmigung zur Katzenhaltung wieder entzogen werden, oder?

Darauf würde ich es nicht ankommen lassen wollen..
 
  • Like
Reaktionen: AllyHH, SabaYaru und LiScAtS
Also zum Einen, für einen Zaun muss man in einer Wohngesellschaft vielleicht auch erst gewisse Dinge abklären und dazu kommt ja auch, ein Zaun für eine Katze ist sehr hoch, da kann es in der Tat eine Baubewilligung brauchen, je nachdem.

Zum anderen, es ist das Recht jedes Menschen seine Wohnung lüften zu dürfen oder auch offen zu halten. Sonst könnte einer ja auch sagen, Katze kommt halt in die Wohnung, frisst da hingestelltes Katzenfutter, mag gerne hier sein, ist ja nicht unsere Schuld, Katzen sind Freigeister... entsprechend würde ich da wirklich anbieten, die Fliegengittertür zu bezahlen.
So wie geschrieben, meinte ich damit ja eher die Einheitlichkeit die in sehr vielen Eigentumswohngesellschaften verlangt wird, in der ein strenger Schrebergarten noch toleranter erscheint.
Einheitsmatsch ohne erkennbare Anwesenheit mehrerer Individuen im Haus.
Aber das war ja nicht das Thema.

Klar sollte man sich als Halter bemühen eine Lösung zu finden, aber das klappt schlussendlich nur, wenn der sich gestört fühlende mitmacht.

Aber was soll Freigänger Halter den tun???
Die Katze anbinden oder für immer einsperren?

Es ist eine Katze und kein Hund oder Huhn bei denen man das Revier eingrenzen kann.

Und ich zähle seit Wochen auch zu einer der Personen die sich durch das Handeln eines fremden Katers gestört fühlt.
Bin ihm nicht böse, aber er markiert fast täglich direkt vor der Treppen zur Haustür an die Hauswand.

Mein lieber Scholli kann der hoch strullern.
Das läuft deutlich sichtbar die Hauswand runter und landet als Pfütze auf dem Fußabstreifer....fast jeden Tag.
Sobald ich es merke putz ich das mit Biodor gründlich weg und weiche den abstreifen auch in Enzymreiniger ein.

Wir haben leider eine Glashaustür (eigentlich ne schöne,aber..), und Clyde gibt sich des öfteren ein Ständchen mit dem anderen Kater, Scheibe an Scheibe.
Der markiert das halt.
Clyde Gott sei Dank nicht.
Mogli Gott sei Dank auch nicht.

Mein erster Gedanke war, schon wieder ein unkastrierter Kater, aber laut Besitzer sei er kastriert.
Hab es leider noch nicht überprüfen können.

Aber wenn er wirklich kastriert ist, was sollen die Besitzer dann dagegen tun????
(Naja...eine Flasche Biodor ab und zu wäre nett😁, aber ich glaube nicht, das sie darauf kommen)

Soll ich verlangen das er egal mit welchen Mitteln das unterlassen soll, da er mir fast täglich da hin strullt?

Oder die weiße Dame die mir immer ins frisch gemachte Beet (immer an der selben Stelle) hin kotet???
Grundstücksverbot geben 😁😂

Ich finde so ist das halt in einem miteinander so (egal ob Tier oder Mensch) und wenn einen das stört muß man sich selbst was einfallen lassen oder aussitzen.

Bin ja auch nicht auf das Eichhörnchen sauer, das mir die Nüsse stielt, die ich zum trocknen auf der Fensterbank am Schuppen habe.
 
Auch kastrierte Katzen markieren, meine Mädels markieren draußen im Stehen Hausmauern und Büsche.

Ich habe das früher nicht gewusst, bis ich es selbst gesehen habe…

Bei mir hat die eigene Katzendame auch schon von innen gegen das Wohnzimmerfenster markiert wegen dem Nachbarskater 🙈

Schwierig finde ich hier eben das eigentliche Verbot von Freigängern im Mietvertrag. Ob rechtens oder nicht, das gibt Probleme, wenn der Nachbar sich beschwert.
Ich hätte wohl die Katzen lieber nicht rausgelassen und auch den Zaun im
Garten erst abgeklärt…
 
  • Like
Reaktionen: Okami, Bon ClyMo, sleepy und 2 weitere
Einheitsmatsch ohne erkennbare Anwesenheit mehrerer Individuen im Haus.
Ach so, ja, das finde ich ja eh bescheuert, das mag ich gar nicht, ist ja auch langweilig.

Aber was soll Freigänger Halter den tun???
Die Katze anbinden oder für immer einsperren?
Na ja, wenn man halt da einzieht und es ist klar, dass keine Freigängerkatzen da sind, weil ja im Mietvertrag ist, dass die in der Wohnung gehalten werden müssen... Ich finde, wir wählen ja das Zusammenwohnen mit der Katze, aber ich finde, wir müssen auch tolerieren, dass andere sich das vielleicht gezielt nicht ausgesucht haben aus irgendwelchen Gründen und dann muss man als Halter halt auch schauen.
Genau wie wir erwarten dürfen, dass sie die Katzen nicht anfüttern, dürften sie doch erwarten, dass wir helfen eine Lösung zu finden, denn eben, sie haben ein Anrecht auf eine katzenfreie Wohnung in der sie lüften dürfen wie sie wollen.
 
  • Like
Reaktionen: Okami, LonchuraStriata, Schlumps und 5 weitere
Werbung:
Wenn sich die Nachbarn belästigt fühlen, kann doch die Genehmigung zur Katzenhaltung wieder entzogen werden, oder?

Darauf würde ich es nicht ankommen lassen wollen..
Da hast du soweit ich weiß Recht. Das Risiko besteht
 
Ich habe hierzu das gefunden:

„ III. Fazit und Zusammenfassung

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Katzen nicht zwingend als Freigänger in der Mietwohnung zu erlauben sind. Vermieter dürfen ihre Erlaubnis zur Katzenhaltung durchaus auf die Haltung reiner Wohnungskatzen beschränken — grds. auch nachträglich. Außerdem sollten Mieter, die sich eine Katze halten wollen, darüber im Klaren sein, dass es immer passieren kann, dass benachbarte Mieter oder Eigentümer sich durch die Katze gestört fühlen können und das Unterlassen des Freigangs der Katze fordern können. Auch Einschränkungen des Freigangs der Katze durch die Hausordnung sind zulässig.“
(Katzen als Freigänger in Mietwohnung - Was müssen Mieter und Vermieter wissen? - Mietrecht.org, Stand 2023)
 
  • Like
  • Wow
  • Sad
Reaktionen: Okami, Nina Cat-Crazy, Bon ClyMo und 3 weitere
Ich habe hierzu das gefunden:

„ III. Fazit und Zusammenfassung

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Katzen nicht zwingend als Freigänger in der Mietwohnung zu erlauben sind. Vermieter dürfen ihre Erlaubnis zur Katzenhaltung durchaus auf die Haltung reiner Wohnungskatzen beschränken — grds. auch nachträglich. Außerdem sollten Mieter, die sich eine Katze halten wollen, darüber im Klaren sein, dass es immer passieren kann, dass benachbarte Mieter oder Eigentümer sich durch die Katze gestört fühlen können und das Unterlassen des Freigangs der Katze fordern können. Auch Einschränkungen des Freigangs der Katze durch die Hausordnung sind zulässig.“
(Katzen als Freigänger in Mietwohnung - Was müssen Mieter und Vermieter wissen? - Mietrecht.org, Stand 2023)
Hab schon geahnt, dass es bestimmt zulässig ist.
 
  • Like
Reaktionen: Echolot
Wo Katzenhaltung erlaubt ist, ist auch laut einem aktuellen Urteil auch gestattet, den Balkon einzuzäunen: baugeldblog - Streitobjekt Stubentiger.

Macht ja in eurem Fall auch total Sinn, wie sollt ihr die Katzen sonst wie vereinbart in der Wohnung halten können?
 
  • Like
Reaktionen: Bon ClyMo und Echolot
Auch kastrierte Katzen markieren, meine Mädels markieren draußen im Stehen Hausmauern und Büsche.

Ich habe das früher nicht gewusst, bis ich es selbst gesehen habe…
Mir ging es ähnlich, ich hatte das auch nicht für möglich gehalten.
Das war ein Riesenschwall, ein Kater wäre vor Neid erblasst.😱
 
  • Grin
Reaktionen: Echolot und Aurea
Werbung:
Warum gibst du dem Nachbarn nicht die Erlaubnis, deinen Kater mit Wasser zu vertreiben? Das macht der zwei drei mal und dann ist Ruhe (möglicherweise).

Der Vorschlag wurde hier im Forum schon häufiger gemacht.
 
Aber was soll Freigänger Halter den tun???
Die Katze anbinden oder für immer einsperren?

Es ist eine Katze und kein Hund oder Huhn bei denen man das Revier eingrenzen kann.

Sorry, aber das ist so ein Argument von Freigängerhaltern, bei dem ich nur den Kopf schütteln kann...

Eine Katze hat doch nicht per se das Recht auf Freigang, nur weil es eine Katze ist! Kein normaler Mensch würde auf die Idee kommen, seinem Hund oder Pferd unbegrenzten und ungesicherten Freigang zu gewähren. Letzteres sind auch ursprünglich Herdentiere, die in großen Gebieten durch die Gegend ziehen. Und Hund/Wolf stammen ursprünglich auch nicht aus kleinen Gärten.

Ja, irgendwo auf dem Dorf stört man sich vielleicht auch nicht daran, wenn der Hund frei rumläuft, aber letztendlich ist es immer eine Frage der örtlichen Gegebenheiten, der Mitmenschen etc. und manchmal ist da Freigang eben nicht möglich. Bei Hund UND Katze.
 
  • Like
Reaktionen: Arcon, sleepy, Tigerjungsdosine und 5 weitere

Verunreinigungen durch Katzen​

Es besteht keine Verpflichtung, eine Katze in der Wohnung/im Haus zu halten bzw. kein Verbot, sie frei laufen zu lassen. Ein Anspruch darauf, dass die Nachbarin/der Nachbar es unterlässt, die Katze frei laufen zu lassen, besteht grundsätzlich nicht. Daher entscheiden die Gerichte in der Regel katzenfreundlich.

Informationen zur Haltung von Katzen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
 

Verunreinigungen durch Katzen​

Es besteht keine Verpflichtung, eine Katze in der Wohnung/im Haus zu halten bzw. kein Verbot, sie frei laufen zu lassen. Ein Anspruch darauf, dass die Nachbarin/der Nachbar es unterlässt, die Katze frei laufen zu lassen, besteht grundsätzlich nicht. Daher entscheiden die Gerichte in der Regel katzenfreundlich.

Informationen zur Haltung von Katzen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Ich persönlich kann damit nicht viel anfangen. Ganz allgemein nicht, denn wenn der Nachbar sich von meinem Tier in seinem Lebensraum belästigt fühlt, dann ist es grundsätzlich wumps, was das Gesetz sagt. Zwischenmenschlich und besonders im Sinne meines Tieres, würde ich nach Lösungen suchen.


In diesem speziellen Fall kommt das dazu
In unserem Mietvertrag steht deutlich, dass Katzen erlaubt, diese allerdings in der Wohnung zu halten sind
Es war den Besitzern also bewusst und ich persönlich hätte mich eher bemüht, dass die Katze gar nicht erst zum Freigänger wird, als jetzt zu erwarten, dass die Nachbarn sich mit den Besuchen abfinden oder Geld und Zeit investieren, damit die Katze nicht mehr in die Wohnung kommt.

Ich würde wohl noch mal ins Gespräch mit der Genossenschaft gehen und die Situation schildern. Vielleicht gibt es Möglichkeiten den Garten unter gewissen Voraussetzungen zu sichern. @AllyHH hat wenn ich mich richtig erinnere zb. einen eher niedrigen Zaun und dann mit Strom gearbeitet. Es gibt auch Zäune mit Glaselementen, das kombiniert mit einem überkletterschutz (z.b diese Rollen) könnte auch funktionieren. Vielleicht würde sowas gehen.
 
  • Like
Reaktionen: Hiyanha, SabaYaru, Poldi und 3 weitere

Ähnliche Themen

Stine88
2
Antworten
25
Aufrufe
4K
Stine88
Stine88
B
Antworten
16
Aufrufe
2K
Wasabikitten
Wasabikitten
H
Antworten
9
Aufrufe
9K
deichbiene
deichbiene
P
Antworten
9
Aufrufe
1K
Margitsina
Margitsina
R
Antworten
6
Aufrufe
816
Nula
Nula

Über uns

Seit 2006 stehen dir in unserem großen Katzenforum erfahrene Katzenhalter bei Notfällen, Fragen oder Problemen mit deinem Tier zur Verfügung und unterstützen dich mit ihrem umfangreichen Wissen und wertvollen Ratschlägen.
Zurück
Oben