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Genau das sag ich aber doch! Dass die anderen für die Katze mitbezahlen müssen und ich es verständlich finde dass es da dann Beschwerden gibt.Das ist Quatsch, weil die Entscheidung am Ende beim Vermieter liegt. [...] Und wenn nicht jeder seine eigene Tonne hat, sondern es eine Gemeinschaftstonne gibt, müssen eben alle auch am Ende mitzahlen.
Wie das erreicht wird dass eine größere Tonne herkommt oder öfter geleert wird ist nicht der Punkt, sondern dass höhere Kosten entstehen, die die anderen Bewohner mittragen müssen ob sie wollen oder nicht. Und das verursacht Ärger.Ich würde schlicht und ergreifend den Vermieter informieren, dass die aktuellen Mülltonnen nicht dem Bedarf entsprechen.
Deshalb sind Einzeltonnen ja auch sehr viel besser.Dann sollte man doch bitte genau abwiegen, welcher Mieter wieviel reinwirft.
Nein, ist es nicht, das würde auch nicht der Betriebskostenverordnung entsprechen.Es ist leider normal, dass einer mehr zahlt als der andere.
Gerade beim Müll ist eine Abrechnung nach Personen deutlich schlüssiger - die macht aber dafür an anderer Stelle gewaltige Probleme (ich sag dazu mal nur "Dauerbesuch" bzw. Zuzug weiterer Personen usw.).Im Übrigen, in den meisten Fällen berechnet sich die Müllgebühr nach den qm- und nicht nach den Personen (geht beides).
Ich denk dazu immer dass man das ja weiss wenn man sich als Single eine Wohnung leistet in der sonst ganze Familien wohnen - aber das ist nur meine Meinung diesbezüglich und ich sollte mich da nicht aus dem Fenster lehnen, da ich ja auch auf überdurchschnittlich vielen Quadratmetern lebe (und dafür natürlich auch bezahle).Ist auch "blöd" für Single A in einer 80qm Wohnung, wenn in Haushalt B auf 80qm ein Elternpaar mit 3 Kindern wohnt.
Doch, das ist sehr wichtig dass dieses Urteil immer und immer wieder vorgekaut wird. Viele glauben nämlich - und das habe ich hier auch schon zig mal gelesen - dass es bei dem Urteil wirklich darum gegangen wäre dass man Katzen- und Hundehaltung nicht mehr verbieten könne. Da ist natürlich auch die Presse mit Schuld, aber tatsächlich wurde das Urteil nicht wirklich zuende gelesen.Im Endeffekt wird die Folge aber nicht die Abschaffung der Katzen sein in so einem Fall, hier unnötige Panik zu verbreiten, hilft doch niemandem weiter.
Diesbezüglich gilt der Verteilerschlüssel wie er mietvertraglich vereinbart wurde. Wenn einem der Verteilerschlüssel nicht gefällt muss man sich woanders einmieten wo einem der Verteilerschlüssel besser gefällt, sowas ist üblicherweise nicht verhandelbar, weil diese Schlüssel ja immer für ALLE Mietverträge im Haus gelten und der Vermieter da nichts drehen kann ohne die Zustimmung ALLER Mieter. In einer Eigentümergemeinschaft kommt dann noch erschwerend dazu dass die WEG darüber erstmal abstimmen muss bei der jährlichen Versammlung.Die Quadratmeterzahl"pauschale" ist allerdings rechtmäßig.
Das ist nicht meine Interpretation - das ist leider geltendes Recht und es gibt mittlerweile massenhaft entsprechende Urteile.Im Übrigen finde ich deine Interpretation grenzwertig, ...
Und wieso sollte ein erhöhtes Müllaufkommen, das ja leicht zu beweisen ist, da nicht reichen? Schau in die aktuelle Rechtsprechung, auch das ist da schon mehrfach abgeurteilt worden.... man ist nicht willkürlich irgendwelchen tierhassenden Nachbarn ausgeliefert, es müssen schon beweisbare Gründe vorliegen, warum die Tierhaltung als Störung einzuordnen ist.
Vor oder nach dem berühmten Urteil?Und na ja, so gerne ich Tiere habe, aber ich habe mich über die unkastrierten Kater in der Nachbarwohnung, die wie die Pest gestunken haben, auch sehr aufgeregt und bin dagegen vorgegangen.
Das ist meiner Meinung nach die einzig sinnvolle Lösung für alle.Und wenn die einfachste vielleicht doch eine eigene Tonne ist. 🙂
(...)
Nein, ist es nicht, das würde auch nicht der Betriebskostenverordnung entsprechen.
Gerade beim Müll ist eine Abrechnung nach Personen deutlich schlüssiger - die macht aber dafür an anderer Stelle gewaltige Probleme (ich sag dazu mal nur "Dauerbesuch" bzw. Zuzug weiterer Personen usw.).
Ich denk dazu immer dass man das ja weiss wenn man sich als Single eine Wohnung leistet in der sonst ganze Familien wohnen - aber das ist nur meine Meinung diesbezüglich und ich sollte mich da nicht aus dem Fenster lehnen, da ich ja auch auf überdurchschnittlich vielen Quadratmetern lebe (und dafür natürlich auch bezahle).
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Ein einziger blöder Nachbar reicht aus.
Schau einfach mal in die aktuellen Urteile diesbezüglich - leidtragend blieben da immer die Mieter, die Katzen und der Vermieter, Gewinner waren immer die sich beschwerenden Nachbarn. So sieht sie aus, die neue Rechtsprechung zum Thema. Es ist wirklich zum Ko****.
Diesbezüglich gilt der Verteilerschlüssel wie er mietvertraglich vereinbart wurde. Wenn einem der Verteilerschlüssel nicht gefällt muss man sich woanders einmieten wo einem der Verteilerschlüssel besser gefällt, sowas ist üblicherweise nicht verhandelbar, weil diese Schlüssel ja immer für ALLE Mietverträge im Haus gelten und der Vermieter da nichts drehen kann ohne die Zustimmung ALLER Mieter. In einer Eigentümergemeinschaft kommt dann noch erschwerend dazu dass die WEG darüber erstmal abstimmen muss bei der jährlichen Versammlung.
Alles nicht so einfach.
Wie gesagt: Ich kann nur dazu raten das nicht zu unterschätzen. Man muss deshalb nicht gleich in Panik ausbrechen, aber die Chancen da vor Gericht gewinnen zu können sind halt merklich gesunken, auch wenn ein grundsätzliches Verbot tatsächlich nicht mehr möglich ist.
Mir sind grundsätzliche Verbote wie gesagt deutlich lieber als dieses Niemandsland in dem man abhängig ist vom Wohlgefallen des Wohnungsnachbarn und nicht mal der Vermieter noch groß was ausrichten kann.
(...)
Und wie ist es ausgegangen?
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Ob konkreter Problemfall oder nicht - es wird immer Leute geben die aus purem Eigennutz oder gar purer Gehässigkeit aus Fliegen Elefanten machen. Und dagegen kann man in diesem Zusammenhang jetzt noch weniger machen als vorher und selbst der Vermieter kann da nichts mehr machen ausser z.B. eine Mietminderung akzeptieren bzw. vom Katzenhalter einzuklagen.Im Übrigen erzählst du mir nichts Neues, beschäftige ich mich beruflich sehr viel mit Mietrecht.
Die Urteile sind mir deshalb auch sehr gut bekannt, wie gesagt, ich sehe da aber keine Willkür, sondern konkrete Problemfälle (ob ich die alle gleich problematisch bewerten würde, ist ja eine andere Frage).
Ob konkreter Problemfall oder nicht - es wird immer Leute geben die aus purem Eigennutz oder gar purer Gehässigkeit aus Fliegen Elefanten machen. Und dagegen kann man in diesem Zusammenhang jetzt noch weniger machen als vorher und selbst der Vermieter kann da nichts mehr machen ausser z.B. eine Mietminderung akzeptieren bzw. vom Katzenhalter einzuklagen.
Für mich ein Schritt in die völlig falsche Richtung - aber das ist natürlich Ansichtssache, sicher gibt's auch Mieter die sich freuen dass sie ENDLICH Einfluss drauf haben ob der Nachbar Tiere halten darf oder nicht.
Das ist natürlich immer die beste Lösung.Wir mussten uns gsd nicht vor Gericht treffen, sondern konnten die Kastration und eine angemessene Haltung (gereinigte Kaklos usw.) außergerichtlich erreichen.
Ich will garnicht wissen was das gekostet hat - ich hab da nämlich einschlägige Erfahrung...Inzwischen sind die Leute ausgezogen, die Wohnung wurde kernsaniert ...
Das wirst Du so in keinem Urteil wiederfinden - dass aber die Nachbarn Recht bekommen haben ist in diesem Urteilen bis auf ganz wenige Ausnahmen tatsächlich der Fall.Du führst ja oben Urteile an, die deiner Ansicht nach mehr oder weniger willkürlich sind, weil "friedlebedene Tierhalter" von "böswilligen Nachbarn" angegangen wurden.
Und die Preise sind auch nicht unbezahlbar.
Beispiel Münster:
Sonstige Gebühren
städtischer Restabfallsack (90 Liter) 6,00 Euro
Mein liebstes Streu ist Extreme classic.
Sehr ergiebig und fein und es riecht nicht, auch nach Wochen nicht. Du brauchst es (fast) nie komplett wechseln sondern immer nur die Klumpen raus machen.
Alternative ist Premiere excellent aus dem Freßnapf oder Golden Grey master oder ähnliche feine Klumpstreus.