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Kater zu Tode gequält: Katzenhasser vor Gericht
Tina Angerer, vom 27.07.2011 00:00 Uhr
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katzenprozess
Täter und Opfer: Werner H. pferchte den dreijährigen Kater Rocco in eine Falle und quälte ihn wahrscheinlich mehrere Tage lang. Eine Nachbarin, die eingreifen wollte, schrie er an. Foto: Gregor Feindt
Der 74-jährige Rentner Werner H. klemmte das Tier in eine Marderfalle, misshandelte es mit Pfefferspray und einem Gartenschlauch. Am Donnerstag beginnt der Prozess. Tierschützer demonstrieren
MÜNCHEN Was Werner H. (Name geändert) mit dem Kater Rocco in Moosach gemacht hat, löste in ganz Deutschland Kopfschütteln und bei vielen Tierschützern das blanke Entsetzen aus. Am morgigen Donnerstag muss sich der Rentner, der den Nachbarskater Rocco zu Tode gequält hat, nun in einem Strafprozess vor Gericht verantworten: wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
An Weihnachten 2010 kam Rocco zu Tode. Der Rentner hatte den Kater in eine Marderfalle eingeklemmt und womöglich mehrere Tage gequält: Er traktierte das Tier mit Pfefferspray und dem harten Wasserstrahl eines Gartenschlauchs. Eine Nachbarin hörte die Schreie der Katze und verständigte die Polizei – zu spät. Rocco war schon tot. „In zehn Jahren hatte ich nie zuvor so etwas Schreckliches gesehen”, sagt die verständigte Tierärztin Birgit Schwarzmann.
Der heute 74-jährige Rentner bezeichnet sich selbst als Vogelliebhaber und stört sich generell an Katzen. Wirkliche Reue hatte er nach der Tat nicht gezeigt, zu Polizisten vor Ort soll er gesagt haben: „Ich würde es wieder tun.”
In dem Wohnviertel in Moosach, in dem viele Tierbesitzer leben, ist die Empörung groß: Anwohner und Tierliebhaber demonstrierten damals für „Gerechtigkeit für Rocco” – viele hatten Angst um ihre Tiere. Immer wieder waren dort Katzen verschwunden. Werner H. ist inzwischen aus Moosach weggezogen.
Der Rentner muss 500 Euro Schmerzensgeld zahlen
Andreas Ö., dem Rocco gehörte, schöpft nun alle rechtlichen Mittel aus. „Rocco war für uns wie ein Familienmitglied”, sagt er. Er hat auch eine Tochter, die das Tier sehr liebte. Mitte Juli bereits lief ein Zivilprozess – Andreas Ö. hatte Werner H. auf Schmerzensgeld verklagt. 500 Euro muss der Rentner zahlen – im Wiederholungsfall droht ihm ein Ordnungsgeld von 250000 Euro.
Morgen folgt der Strafprozess: Werner H. wird die Tötung und quälerische Misshandlung von Wirbeltieren vorgeworfen – verankert ist das im Tierschutzgesetz. Darin heißt es: Mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe wird bestraft, wer „ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt”. Dazu kommt noch der Vorwurf der Sachbeschädigung. Die Staatsanwaltschaft hat den Wert des Katers auf 150 Euro taxiert.
„Die Gesetze wären eigentlich ausreichend, aber sie müssen eben auch angewendet werden”, sagt Monika von Tettenborn vom Münchner Tierschutzverein. Nur selten kommt es zu Verurteilungen wegen Tierquälerei.
Der Tierschutzverein organisiert am Tag des Prozesses eine Demonstration in der Nymphenburgerstraße. Dabei geht es auch um rechtliche Belange: Die Tierschützer wollen als Verein mehr Möglichkeiten, bei Prozessen mitwirken zu können. Treffpunkt ist am Bürgersteig vor dem Löwenbräukeller um 8.45 Uhr. Weitere Infos gibt es im Internet unter tierschutzverein-muenchen.de
Was sagt ihr dazu ? Und das schärfste ist das auch noch an Heiligabend .Was gibt ihn das Rechte dazu ein Wehrloses Wesen zu quälen ?
Liebe Grüße Naturally
Tina Angerer, vom 27.07.2011 00:00 Uhr
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katzenprozess
Täter und Opfer: Werner H. pferchte den dreijährigen Kater Rocco in eine Falle und quälte ihn wahrscheinlich mehrere Tage lang. Eine Nachbarin, die eingreifen wollte, schrie er an. Foto: Gregor Feindt
Der 74-jährige Rentner Werner H. klemmte das Tier in eine Marderfalle, misshandelte es mit Pfefferspray und einem Gartenschlauch. Am Donnerstag beginnt der Prozess. Tierschützer demonstrieren
MÜNCHEN Was Werner H. (Name geändert) mit dem Kater Rocco in Moosach gemacht hat, löste in ganz Deutschland Kopfschütteln und bei vielen Tierschützern das blanke Entsetzen aus. Am morgigen Donnerstag muss sich der Rentner, der den Nachbarskater Rocco zu Tode gequält hat, nun in einem Strafprozess vor Gericht verantworten: wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
An Weihnachten 2010 kam Rocco zu Tode. Der Rentner hatte den Kater in eine Marderfalle eingeklemmt und womöglich mehrere Tage gequält: Er traktierte das Tier mit Pfefferspray und dem harten Wasserstrahl eines Gartenschlauchs. Eine Nachbarin hörte die Schreie der Katze und verständigte die Polizei – zu spät. Rocco war schon tot. „In zehn Jahren hatte ich nie zuvor so etwas Schreckliches gesehen”, sagt die verständigte Tierärztin Birgit Schwarzmann.
Der heute 74-jährige Rentner bezeichnet sich selbst als Vogelliebhaber und stört sich generell an Katzen. Wirkliche Reue hatte er nach der Tat nicht gezeigt, zu Polizisten vor Ort soll er gesagt haben: „Ich würde es wieder tun.”
In dem Wohnviertel in Moosach, in dem viele Tierbesitzer leben, ist die Empörung groß: Anwohner und Tierliebhaber demonstrierten damals für „Gerechtigkeit für Rocco” – viele hatten Angst um ihre Tiere. Immer wieder waren dort Katzen verschwunden. Werner H. ist inzwischen aus Moosach weggezogen.
Der Rentner muss 500 Euro Schmerzensgeld zahlen
Andreas Ö., dem Rocco gehörte, schöpft nun alle rechtlichen Mittel aus. „Rocco war für uns wie ein Familienmitglied”, sagt er. Er hat auch eine Tochter, die das Tier sehr liebte. Mitte Juli bereits lief ein Zivilprozess – Andreas Ö. hatte Werner H. auf Schmerzensgeld verklagt. 500 Euro muss der Rentner zahlen – im Wiederholungsfall droht ihm ein Ordnungsgeld von 250000 Euro.
Morgen folgt der Strafprozess: Werner H. wird die Tötung und quälerische Misshandlung von Wirbeltieren vorgeworfen – verankert ist das im Tierschutzgesetz. Darin heißt es: Mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe wird bestraft, wer „ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt”. Dazu kommt noch der Vorwurf der Sachbeschädigung. Die Staatsanwaltschaft hat den Wert des Katers auf 150 Euro taxiert.
„Die Gesetze wären eigentlich ausreichend, aber sie müssen eben auch angewendet werden”, sagt Monika von Tettenborn vom Münchner Tierschutzverein. Nur selten kommt es zu Verurteilungen wegen Tierquälerei.
Der Tierschutzverein organisiert am Tag des Prozesses eine Demonstration in der Nymphenburgerstraße. Dabei geht es auch um rechtliche Belange: Die Tierschützer wollen als Verein mehr Möglichkeiten, bei Prozessen mitwirken zu können. Treffpunkt ist am Bürgersteig vor dem Löwenbräukeller um 8.45 Uhr. Weitere Infos gibt es im Internet unter tierschutzverein-muenchen.de
Was sagt ihr dazu ? Und das schärfste ist das auch noch an Heiligabend .Was gibt ihn das Rechte dazu ein Wehrloses Wesen zu quälen ?
Liebe Grüße Naturally
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