inreisebestimmungen
Bitte beachten Sie, dass sich die Vorschriften der einzelnen Länder kurzfristig ändern können. Nähere Auskünfte erteilen die Reisedienste, der Automobilclub, die jeweiligen Konsulate oder das zuständige Veterinäramt.
Denken Sie bitte auch an die Länder, die Sie z.B mit dem PKW durchfahren, denn die Bestimmungen unterscheiden sich u.U. von Ihrem Zielland, die aber ebenfalls zu erfüllen sind.
Allgemeiner Hinweis: Zecken und Mücken können in Mitteleuropa und südlichen Ländern Krankheiten wie z. B. die Leishmaniose auf Ihr Tier übertragen. Fragen Sie daher vor der Reise in Ihrer Tierarztpraxis nach einem geeigneten Schutz.
Neu: Der EU-Heimtierausweis ! für die
Einreise in EU-Länder.
Die Bestimmungen des EU-Heimtierausweises sind seit 1.10.2004 absolut verbindlich. Es sind Hunde,
Katzen und Frettchen davon betroffen
1. Jedes Tier braucht bei Grenzübertritt innerhalb der EU einen EU-Heimtierausweis.
2. Das Tier muß mit einer Tätowierung oder einem Chip
( = Transponder ) gekennzeichnet sein, welches im Ausweis eingetragen sein muß.
3. Das Tier braucht eine Tollwut-Schutzimpfung, die eingetragen sein muß. Die Erstimpfung muß mindestens 21Tage alt sein, sie darf nicht älter als 12 Monaten sein.
Für die Länder Irland, Schweden, Malta und das Vereinigte Königreich gelten noch zusäzliche Anforderungen.(siehe unten)
Besuchen Sie auch die Internetseite:
www.tieraerzteverband.de
1. EU-Länder sind:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Griechenland, Finnland, Frankreich, Irland*, Italien, Lettland, Littauen, Luxemburg, Malta*, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden*, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich (=Großbritannien)*, Zypern.
Die mit * gekennzeichneten Länder haben noch zusätzliche Sonderbestimmungen, da sie tollwutfrei sind :
1. Zecken u. Echinococcenbehandlung
2. Tollwut Titerbestimmung in einem zugelassenem Labor.
2. Den EU-Ländern gleichgestellt sind:
Die Länder Andorra, Island, Lichtenstein, Monaco, Norwegen,
San Marino, Schweiz und der Vatikanstaat sind den EU-Ländern
gleichgestellt. (sogen. gleichgestellte Drittländer).
3. Drittländer mit bekannter Tollwutsituation sind:
Die Insel Ascension,Antigua u. Barbuda, niederl. Antillen, Australien, Aruba, Barbados, Bahrain, Bermudas, Kanada, Fiji, Falkland Inseln, Kroatien, Jamaika, Japan, St. Kitts u. Nevis,
Cayman Inseln, Montserrat, Mauritius, Neu-Kaledonien, Neuseeland, Franz.Polynesien, St. Pierre u. Miquelon, Singapur, St. Helena, USA, St. Vincent u. die Grenadininseln,
Vanuatu, Wallis u. Futuna, Mayotte.
Achtung! Die Einreise nach Deutschland ist nun u.U. sehr problematisch geworden:
Die Wiedereinreise nach Deutschland:
aus den Ländern der EU (1.)und den gleichgestellten Drittländern (2.) und den gelisteten Drittländern (3.) ist identisch mit der Ausreise. (EU-Pass, Kennzeichnung, Impfung).
Bei Wiedereinreise aus einem ungelistetem Land, welches oben in keiner der drei Listen (1.,2.,3.) steht, müssen Sie zusätzlich die Wirksamkeit der Tollwutimpfung vor der Ausreise aus Deutschland von einem zugelassenem Labor überprüfen lassen. ( Blutprobe ) !
Die Einfuhr bzw. Ersteinreise nach Deutschland:
Aus einem EU-Land (1.) bedarf der Tollwutimpfung ( mind. 30 Tage alt ), des EU Passes und der Kennzeichnung.
Aus einem gleichgestelltem Land (2.) bedarf der Tollwutimpfung ( mind. 30 Tage alt ) , des EU Passes und der Kennzeichnung.
Statt eines EU Passes gilt auch ein amtstierärztliches Gesundheitszeunis.
Aus einem gelistetem Nicht-EU-Land (3.) bedarf eines amtstierärztliches Gesundheitszeugnisses, der Tollwutimfung
( mind. 30 Tage alt ) und einer Kennzeichnung. Ungeimpfte Tiere, auch Welpen können momentan nicht mehr einreisen !
Die Mitnahme von ungeimpften Tieren auch Welpen ist verboten. Das Mitnehmen von ungeimpften Straßentieren aus dem Urlaub in diesen Ländern ist daher nicht mehr zulässig.
Sie werden u.U. auf Kosten des Besitzers zurückgeschickt oder für 4 Monate in Quarantäne untergebracht.
Aus einem nicht gelistetem Land, welches oben in keiner der drei Listen ( 1.,2.,3.) vorkommt bedarf einer Gesundheitsbescheinigung von einem Amtstierarzt. Auch die Kennzeichnung und Tollwutimpfung ist erforderlich. Zusätzlich muß 30 Tage nach der Impfung und 3 Monate vor der Einreise die Wirkung der Impfung von einem zugelassenem Labor bestätigt werden. Ungeimpfte Tiere, auch Welpen können momentan nicht mehr einreisen !
Die Mitnahme von ungeimpften Tieren auch Welpen ist verboten. Das Mitnehmen von ungeimpften Straßentieren aus dem Urlaub in diesen Ländern ist daher nicht mehr zulässig.
Sie werden u.U. auf Kosten des Besitzers zurückgeschickt oder für 4 Monate in Quarantäne untergebracht.
Welpen und Jungtiere: