Ich kann mir auch gerade schwer vorstellen, dass alles so eng ist, dass keine Feuerwehr rankommt, aber Platz genug ist, einen 20 m hohen Baum von unten zu fällen.
Vor allem -wer fällt einen so hohen Baum von unten? Der braucht ja eine Menge Platz zum fallen und gefährlich ist es auch. Und er muss ja mind. bis auf 3-5 m Schräge fallen - damit die Katze runtespringen kann.
*grübel*
Also seltsam kommt mir das auch vor...
Der TE hat geschrieben, die Feuerwehr kommt dort nicht hin. Das ist bei uns relativ häufig. Wir hatten früher einen Garten, da hätte die Feuerwehr auch nichts bezwecken können
- sehr enge Hofeinfahrt, Großfahrzeuge der Feuerwehr wären nicht auf den Hof gekommen (Haus löschen könnte man problemlos von vorn)
- kleinere Hubsteiger kamen bis auf den Hof, ABER - Garten ca. 1,5m unter Hofniveau (mit schmaler Treppe), also unmöglich, den Hubsteiger in den Garten zu bringen
- am Ende des Gartens eine Mauer, also von dort auch kein Zugang möglich, rechts und links weitere Gärten mit absolut identischen Bedingungen.
Ich würde nicht immer und grundsätzlich alles anzweifeln, nur weil ich es mir nicht vorstellen kann.
Weißt du zufällig, wie es mit Birken aussieht? 🙄
Hier darf man Bäume nur zu bestimmten Zeiten fällen, hier ab Oktober oder November, wg. der Brutzeit, hat man mir erklärt.
Baumschutzsatzungen werden von der Gemeinde erstellt. Entsprechend vielfältig und schwachsinnig sind diese Satzungen gestaltet. Zedern beispielsweise dürfen bei uns bedenkenlos umgehauen werden, egal wie schön, groß oder alt. Dafür sind Götterbäume geschützt, ein absolutes Baumunkraut, das weder hierher gehört noch einmal etabliert wieder loszuwerden ist (Begründung war, dass sie so allergikerfreundlich sind...). In der Regel ausgenommen vom Schutz sind Pappeln, Weiden, Birken - alles drei Baumarten, die dazu neigen, überall und schnell hochzuschießen und irgendwann plötzlich und unerwartet einzugehen oder mit großen Ästen zu werfen. Ausnahme aber wieder (bei uns) für die Trauerweide - die muss stehen bleiben. Fichte darf weg, Tanne nicht - obwohl in unseren Breiten eine völlig schwachsinnige Idee als Gartenbaum. Und die Stadt darf alles abhauen, muss es sich nur selbst genehmigen
🙄
Wenn man also in einer Gemeinde mit Baumschutzsatzung lebt, dann sollte man die genau studieren - welche Baumarten sind geschützt, ab welcher Größe, auf welchen Grundstücken.
Grundsätzlich kann man natürlich nur Bäume fällen, Büsche entfernen, Hecken stärker schneiden etc. während der erlaubten Zeit Oktober bis Februar. Außer bei Gefahr in Verzug - wenn ein Baum durch einen Sommersturm so geschädigt wurde, dass der Nachbar um Leib und Leben fürchten muss, dann kann der Baum natürlich auch von März bis September abgemacht werden.