Katzengehege - Baurecht

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wie schon geschrieben, deutschland und die regeln und gesetze...

@frank - du hast schon recht, man muss nur wissen, wie man damit umzugehen hat. 😉

wir werden erstmal die winkel an die trennwände tackern. vielleicht interessiert es ja keinen 😀 schließlich haben wir keinerlei berührungspunkte mit öffentlichem land. hat auch seine vorteile 😀

viele grüße
brigitta
 
A

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Weiß eventuell auch jemand von euch, wie das NRW-Baurecht für Freigehege ist?
 
Weiß eventuell auch jemand von euch, wie das NRW-Baurecht für Freigehege ist?
Hier schau mal:

Bauordnung des Landes NRW -Landesbauordnung-
§ 65
Genehmigungsfreie Vorhaben
(1) Die Errichtung oder Änderung folgender baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und
Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 bedarf keiner Baugenehmigung:

Einfriedungen, Stützmauern, Brücken
13. Einfriedungen bis zu 2,0 m, an öffentlichen Verkehrsflächen bis zu 1,0 m Höhe über der Geländeoberfläche, im Außenbereich nur bei Grundstücken, die bebaut sind oder deren Bebauung genehmigt ist,...
Bliebe eigentlich nur noch zu klären was man unter "an öffentlichen Verkehrsflächen" versteht.
 
Supi, danke 🙂

Dann nerve ich für Details morgen einfach die Stadt. Die werden das ja ganz genau wissen müssen 🙂
 

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