C
catwoman3
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- Mitglied seit
- 8. Dezember 2014
- Beiträge
- 24
Hallo zusammen,
ich brauche dringend eure Hilfe, ist ein etwas komplizierter Fall…
Letztes Jahr im Juli bin ich mit meinem Freund zusammen in eine 3 Zimmer Wohnung gezogen. Die Wohnung haben wir über eine Maklerin bekommen (nennen wir sie mal Frau R.)
Die Wohnung gehörte damals einem Verwandten von ihr (Herr E.). Herr E. war damals bereits im Seniorenheim. Im Dezember haben wir uns dann zwei Katzen geholt, die ausschließlich in unserer Wohnung sind.
Frau R. haben wir nichts gesagt und Herr E. ist vor ca. zwei Monaten verstorben.
Da seine Erbschaft derzeit noch ungeklärt ist kümmert sich sein Anwalt nun erst einmal um alle Wohnungsangelegenheiten.
Vorgestern erhielten wir von dem Anwalt ein Schreiben in dem steht:
„Sehr geehrte Frau XY,
von Frau R. höre ich, dass sie eine Katze in ihrer Wohnung halten. Die Tierhaltung ist gemäß §10 des Mietvertrages von der Zustimmung des Vermieters abhängig, die Sie in diesem Fall nicht eingeholt haben.
Die Zustimmung ist nur dann entbehrlich, wenn es sich um Kleintiere handelt, „durch deren Haltung keinerlei Schäden, Belästigungen oder Gefährdungen entstehen können.“
Ob dies bei der Haltung einer Katze der Fall ist, kann dahin stehen.
Sie sollen wissen, dass die Tierhaltung von Frau R. nicht gewünscht ist.“
So. Hört sich für mich eigentlich lediglich nach Information an. Er verlangt ja keine Rückmeldung von mir?!
In unserem Mietvertrag steht Folgendes:
„Tierhaltung (z.B. Hunde- und Katzenhaltung) ist nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig. Sie gilt nach Ausübung billigen Ermessens bei Erteilung nur für den Einzelfall und kann bei Vorliegen eines berechtigten Interessens widerrufen werden. Einer Zustimmung bedarf es nicht für solche Kleintiere, durch deren Haltung keinerlei Schäden, Belästigungen oder Gefährdungen entstehen können und keine Ekelgefühle bei Dritten hervorgerufen werden. Eine erteilte Zustimmung erlischt mit dem Tod oder der Abschaffung des Tieres. (…) Der Mieter haftet für alle aus Tierhaltung (…) entstanden Schäden des Vermieters, gegebenenfalls auch ohne Vorliegen eines Verschuldens.“
Was soll ich denn nun eurer Meinung nach tun? Die Katzen hergeben kommt für uns unter keinen Umständen in Frage! Und die Wohnung wollen wir auch nicht aufgeben, da die Wohnungssituation hier katastrophal ist. Die Wohnungen sind sehr begrenzt und echt teuer.
Kennt sich jemand mit dem aktuellen Mietrecht aus?
Tut mir leid, wenn es dieses Thema bereits gibt, ich hab den richtigen Thread nicht gefunden
Danke schonmal.
ich brauche dringend eure Hilfe, ist ein etwas komplizierter Fall…
Letztes Jahr im Juli bin ich mit meinem Freund zusammen in eine 3 Zimmer Wohnung gezogen. Die Wohnung haben wir über eine Maklerin bekommen (nennen wir sie mal Frau R.)
Die Wohnung gehörte damals einem Verwandten von ihr (Herr E.). Herr E. war damals bereits im Seniorenheim. Im Dezember haben wir uns dann zwei Katzen geholt, die ausschließlich in unserer Wohnung sind.
Frau R. haben wir nichts gesagt und Herr E. ist vor ca. zwei Monaten verstorben.
Da seine Erbschaft derzeit noch ungeklärt ist kümmert sich sein Anwalt nun erst einmal um alle Wohnungsangelegenheiten.
Vorgestern erhielten wir von dem Anwalt ein Schreiben in dem steht:
„Sehr geehrte Frau XY,
von Frau R. höre ich, dass sie eine Katze in ihrer Wohnung halten. Die Tierhaltung ist gemäß §10 des Mietvertrages von der Zustimmung des Vermieters abhängig, die Sie in diesem Fall nicht eingeholt haben.
Die Zustimmung ist nur dann entbehrlich, wenn es sich um Kleintiere handelt, „durch deren Haltung keinerlei Schäden, Belästigungen oder Gefährdungen entstehen können.“
Ob dies bei der Haltung einer Katze der Fall ist, kann dahin stehen.
Sie sollen wissen, dass die Tierhaltung von Frau R. nicht gewünscht ist.“
So. Hört sich für mich eigentlich lediglich nach Information an. Er verlangt ja keine Rückmeldung von mir?!
In unserem Mietvertrag steht Folgendes:
„Tierhaltung (z.B. Hunde- und Katzenhaltung) ist nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig. Sie gilt nach Ausübung billigen Ermessens bei Erteilung nur für den Einzelfall und kann bei Vorliegen eines berechtigten Interessens widerrufen werden. Einer Zustimmung bedarf es nicht für solche Kleintiere, durch deren Haltung keinerlei Schäden, Belästigungen oder Gefährdungen entstehen können und keine Ekelgefühle bei Dritten hervorgerufen werden. Eine erteilte Zustimmung erlischt mit dem Tod oder der Abschaffung des Tieres. (…) Der Mieter haftet für alle aus Tierhaltung (…) entstanden Schäden des Vermieters, gegebenenfalls auch ohne Vorliegen eines Verschuldens.“
Was soll ich denn nun eurer Meinung nach tun? Die Katzen hergeben kommt für uns unter keinen Umständen in Frage! Und die Wohnung wollen wir auch nicht aufgeben, da die Wohnungssituation hier katastrophal ist. Die Wohnungen sind sehr begrenzt und echt teuer.
Kennt sich jemand mit dem aktuellen Mietrecht aus?
Tut mir leid, wenn es dieses Thema bereits gibt, ich hab den richtigen Thread nicht gefunden
Danke schonmal.