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Fräulein Plüsch
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- Paderborn
Huhu,
vielleicht kann mir jemand die rechtliche Seite nennen.
Ich weiß das ich durch den Einbau einer Katzenklappe in die Wohnungstür meinen Versicherungsschutz verliere, wenn durch diese bei einem Einbruch die Tür geöffnet wurde.
Wenn die Tür aber abgeschlossen ist und somit nicht durch die Katzenklappe die Klinke betätigt werden kann auch?
Und wenn ich eine Katzenklappe in der Terassentür einbauen lasse, diese dann Chipgesteuert ist und die Terassentür geschlossen, erlischt bei einem Einbruch der Versicherungsschutz dann auch?
Auch dann wenn die Terasse von einem 2,30 m hohen Zaun direkt umgeben ist, zwar mit einem Törchen, dieses ist aber auch abgeschlossen?
Fragen über Fragen ^^
Lg Christina
vielleicht kann mir jemand die rechtliche Seite nennen.
Ich weiß das ich durch den Einbau einer Katzenklappe in die Wohnungstür meinen Versicherungsschutz verliere, wenn durch diese bei einem Einbruch die Tür geöffnet wurde.
Wenn die Tür aber abgeschlossen ist und somit nicht durch die Katzenklappe die Klinke betätigt werden kann auch?
Und wenn ich eine Katzenklappe in der Terassentür einbauen lasse, diese dann Chipgesteuert ist und die Terassentür geschlossen, erlischt bei einem Einbruch der Versicherungsschutz dann auch?
Auch dann wenn die Terasse von einem 2,30 m hohen Zaun direkt umgeben ist, zwar mit einem Törchen, dieses ist aber auch abgeschlossen?
Fragen über Fragen ^^
Lg Christina