Stubs
Benutzer
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- 14. Mai 2008
- Beiträge
- 58
Hallo,
ich wollte meinen Katzen ein Netz am balkon anbringen,hatte den Vermieter gefragt (laut mietvertrag nur mit zustimmung), diese wurde mir verwährt weil die es allgemein nicht wollen. nun habe ich beim Mieterverein folgendes gefunden:
Fangnetz erlaubt
(dmb) Mieter dürfen auf ihrem Balkon - 2. Obergeschoss - ein Fangnetz errichten, damit ihre Katze nicht entweichen bzw. nicht vom Balkon abstürzen kann, entschied jetzt das Amtsgericht Köln (222 C 227/01).
Nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes (DMB) wies das Kölner Gericht die Klage eines Vermieters auf Beseitigung des Fangnetzes ab. Zwar müssten Mieter grundsätzlich die Zustimmung ihres Vermieters einholen, wenn sie eine Veränderung an der Mietsache vornehmen. Ob die Mieter aber vorher um Erlaubnis gefragt haben bzw. ob der Vermieter ausdrücklich zugestimmt hat oder nicht, ist aber nach Darstellung des Mieterbundes dann nicht entscheidend, wenn der Vermieter nach Treu und Glauben auf jeden Fall verpflichtet wäre, der Anbringung des Fangnetzes zuzustimmen. Und genau das bejahte das Kölner Amtsgericht, nachdem es die Situation vor Ort geprüft hatte.
Die Ständer, an denen das Fangnetz von den Mietern aufgehängt worden ist, sind mit der Balkonbrüstung verschraubt worden. Diese Verschraubungen lassen sich ohne Eingriffe in die Mietsache wieder entfernen. Auch ansonsten stört das von den Mietern installierte Fangnetz in keinster Weise, es ist keine hässliche, ins Auge fallende Anlage, wie der Vermieter behauptet hatte, vielmehr ist es kaum zu erkennen.
Fazit, so der Deutsche Mieterbund, das Fangnetz ist weder eine Eingriff in die Substanz der Mietsache noch führt es zu optischen Beeinträchtigungen und ist deshalb erlaubt.
Einen Anwalt hatte ich dazu auch befragt und der sagte mir solang nichts gebohrt wird brauch ich keine zustimmung vom Vermieter und darf es hängen lassen auch wenn der vermieter mir das nicht erlaubt. Was haltet ihr davon?
Achso der Vermieter meinte noch was er nicht weiß macht ihn nicht heiß aber auf langer sicht (der läuft öfter vorbei) wird er es wohl sehen...
ich wollte meinen Katzen ein Netz am balkon anbringen,hatte den Vermieter gefragt (laut mietvertrag nur mit zustimmung), diese wurde mir verwährt weil die es allgemein nicht wollen. nun habe ich beim Mieterverein folgendes gefunden:
Fangnetz erlaubt
(dmb) Mieter dürfen auf ihrem Balkon - 2. Obergeschoss - ein Fangnetz errichten, damit ihre Katze nicht entweichen bzw. nicht vom Balkon abstürzen kann, entschied jetzt das Amtsgericht Köln (222 C 227/01).
Nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes (DMB) wies das Kölner Gericht die Klage eines Vermieters auf Beseitigung des Fangnetzes ab. Zwar müssten Mieter grundsätzlich die Zustimmung ihres Vermieters einholen, wenn sie eine Veränderung an der Mietsache vornehmen. Ob die Mieter aber vorher um Erlaubnis gefragt haben bzw. ob der Vermieter ausdrücklich zugestimmt hat oder nicht, ist aber nach Darstellung des Mieterbundes dann nicht entscheidend, wenn der Vermieter nach Treu und Glauben auf jeden Fall verpflichtet wäre, der Anbringung des Fangnetzes zuzustimmen. Und genau das bejahte das Kölner Amtsgericht, nachdem es die Situation vor Ort geprüft hatte.
Die Ständer, an denen das Fangnetz von den Mietern aufgehängt worden ist, sind mit der Balkonbrüstung verschraubt worden. Diese Verschraubungen lassen sich ohne Eingriffe in die Mietsache wieder entfernen. Auch ansonsten stört das von den Mietern installierte Fangnetz in keinster Weise, es ist keine hässliche, ins Auge fallende Anlage, wie der Vermieter behauptet hatte, vielmehr ist es kaum zu erkennen.
Fazit, so der Deutsche Mieterbund, das Fangnetz ist weder eine Eingriff in die Substanz der Mietsache noch führt es zu optischen Beeinträchtigungen und ist deshalb erlaubt.
Einen Anwalt hatte ich dazu auch befragt und der sagte mir solang nichts gebohrt wird brauch ich keine zustimmung vom Vermieter und darf es hängen lassen auch wenn der vermieter mir das nicht erlaubt. Was haltet ihr davon?
Achso der Vermieter meinte noch was er nicht weiß macht ihn nicht heiß aber auf langer sicht (der läuft öfter vorbei) wird er es wohl sehen...