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Bengalmama
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- 31. Juli 2014
- Beiträge
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Hallo Bengalmama,
das ist ja wirklich eine besch... Situation -.-
Du schreibst, dass andere Parteien ihre Balkone/Terassen auch verändert haben. Ich weiß jetzt nicht, wie diese Dinge in der Schweiz geregelt sind.
Zuerst wäre mal interessant, gibt es eine Hausordnung?
Im deutschen Recht wäre das so gehandhabt:
Ist eine Hausordnung vorhanden muss geschaut werden, ob diese explizit das Anbringen von Sicht/Sonnenschutz o.Ä. verbietet. Wenn nicht, oder wenn gar nichts darüber erwähnt wird ist das schon mal gar nicht schlecht.
Ist nun zusätzlich im Mietvertrag darüber auch nichts erwähnt oder es nicht explizit verboten, noch besser.
Es muss aber immer der Vermieter um (schriftliche) Erlaubnis gefragt werden.
Hat der Vermieter allerdings anderen Parteien die Erlaubnis gegeben, Sichtschutz etc anzubringen, kann er in DE das einem anderen nicht einfach so verbieten. Also entweder alle, oder keiner. Sprich, sollte er darauf bestehen, dass ihr da nichts anbringen dürft, weder Mietvertrag noch Hausordnung irgendwas in der Hinsicht regeln, hättet ihr in DE das Recht darauf zu bestehen, dass dann auch alle anderen ihre Wintergärten, Sichtschutz etc pp fein säuberlich wieder abbauen müssen.
Vielleicht gibts da in der Schweiz auch eine ähnliche Regelung.
Ich drücke euch die Daumen!
unter DIESEN Voraussetzungen hätte ich dem Vermieter genau DIESE Frage gestellt...
WEnn es isch um denselben Vermieter handelt, kann er nicht einfach so willkürlich entscheiden und genau DAS würde ich ihm sagen
Er meinte es würde im Mietvertrag stehen aber in eben einem "fachlichen Deutsch", jedoch habe ich nichts Dergleichen gefunden und das nervt mich eben auch. Er meinte eben das ALLE die eben Veränderungen hier beim Quartier durchgeführt haben eine Genehmigung von Besitzern und Gemeinde eingeholt haben, was ich einfach nicht glauben kann... wer mach sich denn für zwei Glassscheiben oder zwei Wände Sichtschutz solch eine Arbeit?
Das witzigste ist das er meinte als ich ihn darauf hingewiesen habe das er solche Sachen in den Mietvertrag schreiben müsste..."Das ich richtig lesen muss, es steht nicht drinnen das wir einen Sichtschutz anbringen dürfen " Ich hab seit gestern das Gefühl das ich total doof bin und gar nichts mehr verstehe.. ich bin nur noch verwirrt. Mein Mann ist eben beim Nachbarn der auch in einer Attika Wohnung neben an wohnt (gekauft) mal schauen was er so berichtet, denn sie waren auch fassungslos und wollten mit uns reden... ich selbst möchte aber ersteinmal diese Gespräche nichts führen... für mich ist immer noch Alles unbegreiflich was gestern passiert ist....
Hallo,
zur Elektrozaunfrage:
bei uns steht auch Garten einzäunen an und habe mich auch mit dem Stromzaunthema beschäftigt. Was immer wieder beschrieben ist, dass Katzen an den oben angebrachten Stromzaun kommen und so in Panik geraten, dass sie zur falschen Seite fliehen. Da du die Absicherung ja in Geländerhöhe planst (so 1,10 oder 1,20 Höhe schätze ich mal..) und das ja nun keine Höhe ist für eine Katze - das heißt, da muss sie nichtmal mühsam von unten irgenwas erklettern - hätte ich da größte Bedenken. Worst Case: Katze spring vom Boden ab und will oben auf den Zaun/Geländer und bekommt eine gewischt: die flüchtet geradeaus weiter und liegt dann unten!!
Ich habe die Stromzaun-Idee schon fast verworfen, weil es bei uns 150% sicher sin muss (Innenstadtlage), aber wenn es auf der anderen Seite senkrecht runter geht, hätte ich da massiv Bedenken.
Nur meine Gedanken dazu. Vielleicht sehen andere das anders. Es gibt auch Berichte, dass Katzen einen 1,10 er Stromzaun akzeptieren, aber da landen sie meist dann auf der anderen Seite max. in Nachbars Garten🙁 und nicht mehrere Stockwerke weiter unten.
Ich drücke euch die Daumen, dass ihr eine Lösung findet...
lg tweezel
.....🙁🙁🙁🙁 oh man.... jetzt bin ich leer im Kopf....das gibts doch nicht.... nun ist eben meine letzte Hoffnung gestorben... aber Danke für deinen Hinweis... ich kann meine Katzen nicht ewig einsperren 🙁🙁🙁