Das ist es ja auch völlig ohne Zweifel, Tollwutimpfung ist bei einer Wohnungskatze überflüssig und eine unnötige Belastung.
Es sei denn, die Wohnungskatze soll über eine Grenze in ein anderes Land gebracht werden, dann ist es eben einfach gesetzlich vorgeschrieben.
Die ursprüngliche Frage lautet also, soll ich mich an die Gesetze halten oder nicht.
Wie ich gerade gelesen habe, dürfen seit 1.1.15 überhaupt keine ungeimpften Welpen mehr eingeführt werden, d.h. sie dürfen frühestens mit 15 Wochen einreisen. Gilt auch für Katzen. Wurde wohl zuviel Schindluder getrieben.
http://zergportal.de/baseportal/tiere/News&Id==882