Klausel im Schutzvertrag

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Raffaela

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Österreich
Vor ein paar Wochen habe ich ja Thabo aus dem Tierheim geholt. Im Schutzvertrag steht ein Punkt, mit dem ich mich aber nur schwer anfreunden kann bzw. wo ich nicht genau weiß wie ich damit umgehen soll.
Laut diesem Punkt müsste ich nämlich vor dem Einschläfern das Tierheim um Erlaubnis bitten oder wenn sie nicht einverstanden sind, Thabo wieder zurückgeben...
Ich muss ehrlich sagen, dass ich wahrscheinlich im Fall der Fälle (hoffentlich passiert das nie oder zumindest erst in ferner Zukunft) nicht die Nerven hätte, geschweige denn daran denken würde dort anzurufen. Noch dazu passiert schlimmes erfahrungsgemäß nicht zu den allgemeinen Öffnungszeiten und in akuten Fällen würde ich auch nicht warten und dann um Erlaubnis fragen.
Wie seht ihr das bzw. wie denkt ihr, würdet ihr euch verhalten? Welche rechtliche Grundlage hat so ein Schutzvertrag überhaupt?
 
A

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In Deutschland sind solche Klauseln überwiegend als unwirksam einzustufen. In deinem Profil steht zwar Österreich, aber so unterschiedlich ist euer Recht ja nicht.

Ganz ehrlich, ich würde mir da im Fall der Fälle gar keine Gedanken drüber machen. Vor allem da das Ganze ja wohl erst in vielen, vielen Jahren "aktuell" sein wird.
 
Dein Schutzvertrag ist im Wesentlichen ein Kaufvertrag. Du hast deinen Kater vom Tierheim erworben, egal wie man die gezahlte Summe auch bezeichnen mag, und somit gehört er dir.
Einigung - Übergabe - fertig.

Alles andere im Schutzvertrag ist zwar nett gemeint und soll dem Schutz der Tieres dienen, aber rechtlich durchsetzbar ist das meiste nicht.
Ich schließe mich dp an: mach dir keinen Kopf 🙂
 
Die PS, von der wir Felix und Terence haben/hatten, hatte ebenso solch eine Klausel im Schutzvertrag. Wir haben sie damals bzgl Felix' Herzfehler auf dem Laufenden gehalten und ich wusste, dass sie mir vertraute, die richtige Entscheidung zu treffen. Nachdem sich sein Zustand nach 6 Monaten mit Medikamenten verschlechtert hatte, konnten wir an einem Morgen nicht anders handeln als ihn zu erlösen. Ich habe sie danach angerufen und ihr gesagt, dass wir diesen schweren Schritt gehen mussten. Und mehr war das dann nicht.
Ich würde nicht um Erlaubnis bitten. Bei einem entsprechenden Krankheitsbild würde ich in Bezug auf eventuelle Erfahrungswerte mit der PS Rücksprache halten.
 
Bei Tom hatte ich auch so einen Vertrag - heute würde ich wohl vor dem Unterschreiben um Streichung bitten. Ich kann verstehen, dass man eine Katze zum Beispiel vor dem Einschläfern aus Kostengründen bewahren will, aber in einer akuten Krankheitslage halte ich es für unzumutbar, erst den Verein/das Tierheim zu kontaktieren und um "Erlaubnis" zu bitten.

Ich habe das auch nicht getan, bevor Tom eingeschläfert wurde - es hätte auch einfach zusätzliche Zeit und Qual für ihn bedeutet, wenn ich erst den Verein kontaktiert hätte (kleiner Verein, ehrenamtliche Mitarbeiter, Pflegestelle aus der er kam, längst aufgelöst-> da hätte ich erst einmal recherchieren müssen).
 
Ich habe ja hier schon von Leuten gehört, die, wenn sie keine Lust mehr auf das Tier hatten bzw. es 'probleme' gemacht hat, es zum TA gebracht und einschläfern lassen haben

Ich denke mal, dass die Klausel wegen solcher Leute eingeführt wurde, einfach mal zur Abschreckung damit sie nicht zu schnell einschläfern lassen
 
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Danke euch allen für die zahlreichen Antworten! Dann bin ich beruhigt, weil ich glaube wirklich, dass ich im Fall, dass ich sowas entscheiden müsste nicht in der Lage wäre auch noch im TH anzurufen.

@ Inai: ich hätte eigentlich gedacht, dass ein TA da nicht mitmacht. Ich war immer der Meinung es ist verboten ein Tier ohne medizinischen Grund einzuschläfern?! 😕 Vielleicht irre ich mich aber auch 🙁
 
Danke euch allen für die zahlreichen Antworten! Dann bin ich beruhigt, weil ich glaube wirklich, dass ich im Fall, dass ich sowas entscheiden müsste nicht in der Lage wäre auch noch im TH anzurufen.

@ Inai: ich hätte eigentlich gedacht, dass ein TA da nicht mitmacht. Ich war immer der Meinung es ist verboten ein Tier ohne medizinischen Grund einzuschläfern?! 😕 Vielleicht irre ich mich aber auch 🙁

Leider gibt es immer noch TÄ, die das machen😡 Wird aber GSD weniger.

Diese Klausel steht auch in meinen Vermittlungsverträgen vom TH und TSV. Bisher habe ich das nicht gemacht und mit dem TA gemeinsam entschieden.

Im Anschluss daran habe ich aber immer das jeweilige TH oder den TSV informiert und hätte auch jede Frage dazu beantwortet und jeden medizinischen Befund bei Bedarf an sie weitergegeben. Das hat aber noch niemand gewollt. Eigentlich haben die eher noch mich ein wenig getröstet.

Also: Keine Angst. Das ist wirklich für die gedacht, die auf die Idee kommen, aus "Kostengründen" einzuschläfern.
 
Die Entscheidung triffst Du als Besitzer gemeinsam mit Deinem Tierarzt, sonst niemand. Ich finde es fair, bei dauerhaft gutem Kontakt zum Verein, diesen
vom Ableben des Tieres zu informieren.
Wirksam ist diese Klausel nicht, erkundige Dich aber in Deinem Land, dann
hast Du Sicherheit.
Das man Tiere ohne Grund einschläfert, ist meines Wissens auch in Oestereich nicht erlaubt. Das sollte dem Verein bekannt sein und somit erübrigt sich diese Klausel ebenfalls.

Grüsse
Tadi
 

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