Raffaela
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- Österreich
Vor ein paar Wochen habe ich ja Thabo aus dem Tierheim geholt. Im Schutzvertrag steht ein Punkt, mit dem ich mich aber nur schwer anfreunden kann bzw. wo ich nicht genau weiß wie ich damit umgehen soll.
Laut diesem Punkt müsste ich nämlich vor dem Einschläfern das Tierheim um Erlaubnis bitten oder wenn sie nicht einverstanden sind, Thabo wieder zurückgeben...
Ich muss ehrlich sagen, dass ich wahrscheinlich im Fall der Fälle (hoffentlich passiert das nie oder zumindest erst in ferner Zukunft) nicht die Nerven hätte, geschweige denn daran denken würde dort anzurufen. Noch dazu passiert schlimmes erfahrungsgemäß nicht zu den allgemeinen Öffnungszeiten und in akuten Fällen würde ich auch nicht warten und dann um Erlaubnis fragen.
Wie seht ihr das bzw. wie denkt ihr, würdet ihr euch verhalten? Welche rechtliche Grundlage hat so ein Schutzvertrag überhaupt?
Laut diesem Punkt müsste ich nämlich vor dem Einschläfern das Tierheim um Erlaubnis bitten oder wenn sie nicht einverstanden sind, Thabo wieder zurückgeben...
Ich muss ehrlich sagen, dass ich wahrscheinlich im Fall der Fälle (hoffentlich passiert das nie oder zumindest erst in ferner Zukunft) nicht die Nerven hätte, geschweige denn daran denken würde dort anzurufen. Noch dazu passiert schlimmes erfahrungsgemäß nicht zu den allgemeinen Öffnungszeiten und in akuten Fällen würde ich auch nicht warten und dann um Erlaubnis fragen.
Wie seht ihr das bzw. wie denkt ihr, würdet ihr euch verhalten? Welche rechtliche Grundlage hat so ein Schutzvertrag überhaupt?