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Justi, wenn es mal so einfach wäre. Es gibt kein Recht auf Artgerechten Auslauf. Der Hund muß sich LÖSEN können. Mehr nicht. Und dieses kann er auch im Hinterhof. Was mesinst du kann der Amtstierarzt machen. Die Leute zwingen mit dem Hund 2 Stunden spazieren zu gehen ? Nein, sicher nicht. Wenn dieses so wäre, dann müßte er ja gegen jedes Tierheim vorgehen, denn die meisten Tiere sitzen dort den ganzen Tag im Zwinger. Zur Sache mit dem Anonymen melden. Das wird nicht funktionieren. Denn sonst könnte ja jeder da anrufen und irgendwas sagen weil er Ärger mit dem Nachbarn hat oder ähnliches. Und mal abgesehen davon, der Halter müsste ihn nicht mal in die Wohnung lassen. Denn es gilt das Recht der Unverletzlichkeit der Wohnung.
Sry, aber ich finde es total heftig, wie hier andere Menschen direkt verurteilt werden und man denen das Vetamt etc. auf den Hals hetzen will.
Man sollte wohl am ehesten das persönliche Gespräch suchen, das zeugt auch von menschlicher Kompetenz.
Und wie gesagt, tut mir Leid, aber ich könnte nicht sagen, wann meine Nachbarn mit dem Hund gehen.
Dieses rauslassen auf den Hof ist vlt auch nur für zwischendurch, unser Hund ist auch mehrere Male am Tag in den Garten gelaufen und hat dort hingemacht und das obwohl es auch stundenlange Spaziergänge gab.
Hier fehlt gleich nur noch einer, der sich hinstellt und "Kampfhund, Tötungsmaschiene" schreit.
Lasst doch mal die Kirche im Dorf.
Diesen Schrei wirst Du von mir sicher nicht hören.😛
Aber sie scheint die Sache ja schon länger zu beobachten. Und da finde ich es schon angebracht, dass man nicht weg schaut.
Was soll die Polizei denn machen ? Die Wohnung aufbrechen ? Liebe Leute, das ist nicht so einfach. Fakt ist die Polizei ist dafür nicht zuständig. Nochmal es gibt kein Recht auf einen Auslauf. In Deutschland ist sogar die Zwingerhaltung erlaubt. Das heißt ich kann meinen Hund den ganzen Tag im Zwinger halten wenn ich Lust dazu habe. Er muß sich lediglich lösen können. Was meint ihr denn was die ganzen Schäferhundhalter machen ? Die meisten sitzen den ganzen Tag im Zwinger und kommen nur dann raus wenn der Halter mit ihnen zum Hundeplatz geht. Sicher die meisten Menschen die sich ein Tier anschaffen haben andere Vorstellungen von der Tierhaltung, aber dieses ist nicht Gesetz. Und ein Tierschutzverein kann Null machen.
Was steht nun in diesem Blatt, was gegen die Haltung spricht ?
Was soll die Polizei denn machen ? Die Wohnung aufbrechen ? Liebe Leute, das ist nicht so einfach. Fakt ist die Polizei ist dafür nicht zuständig. Nochmal es gibt kein Recht auf einen Auslauf. In Deutschland ist sogar die Zwingerhaltung erlaubt. Das heißt ich kann meinen Hund den ganzen Tag im Zwinger halten wenn ich Lust dazu habe. Er muß sich lediglich lösen können. Was meint ihr denn was die ganzen Schäferhundhalter machen ? Die meisten sitzen den ganzen Tag im Zwinger und kommen nur dann raus wenn der Halter mit ihnen zum Hundeplatz geht. Sicher die meisten Menschen die sich ein Tier anschaffen haben andere Vorstellungen von der Tierhaltung, aber dieses ist nicht Gesetz. Und ein Tierschutzverein kann Null machen.