Bei Beantragung einer Pflegestufe wird hierzulande nicht nach Haustieren gefragt, aber ich bin sicher, dass das beim Hausbesuch auch gleich als Ausschließungsgrund hergenommen wird. Mir wurde nach Ablehnung (Krebspatient + 2 Knieprothesen) und zweimaliger Verhandlung vor dem Sozialgericht die Stufe 1 (von 7) zugestanden, was mir als Pflegeheimbewohner rein gar nichts nützt, weil ich, wenn ich nur einmal täglich irgendeine Leistung des Heims in Anspruch nähme, im Monat genau auf diesen Betrag als "Weggeld" komme; die Leistung müsste ich dann schon aus meinem Taschengeld bezahlen. In meinem Appartement leben zwei Katzen mit mir (dafür habe ich eine Erlaubnis der Heimverwaltung), und ich denke schon, dass die ein willkommener Vorwand für eine Ablehnung der Pflegebedürftigkeit sind, womit man mich zumindest so lange nicht höher einstufen wird, als die Katzen da sind.
In eurem Fall bist ja auch noch du da, also ließe sich um die Betreuung der Katzen schon streiten. Ausserdem zählt hier auch durchaus noch das Argument, dass man (besonders wenn man schon durch Jahrzehnte Haustiere hatte) die Katzen zur Erhaltung der psychischen Gesundheit brauche (so sehe ich das auch für mich, denn die menschlichen Kontakte hier sind vielfach so, dass ich mich liebend gern davon fernhalte). Hier gibt es auch eine Bewohnerin, die bis vor kurzem eine Katze hatte und der vor einigen Monaten die Pflegegeldstufe 3 zugesprochen wurde, es kommt offensichtlich auch sehr auf den Begutachter an.