Neuer Mietvertrag, schriftliche bestätigung katzenhaltung

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Honeybee123

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Hallo zusammen ,

wir ziehen in ca. 6 Wochen um. Unser neuer vermieter weiss das wir 2 Katzen mitbringen, und sagte uns mündlich auch zu das dies überhaupt kein problem ist.
Nunja, ich bin zwar blond aber nicht blöd, ich würde mir dies gerne von dem vermieter unterschreiben lassen. Das heisst ich würde ein "Wisch" aufsetzten, aber wie schreibe ich dies nunam besten?

"Hiermit bestätigen wir, das wir über die Katzenhaltung unserer Mieter xx/xx informiert sind und dieser zugestimmt haben."

???
Bin da gerade ein wenig einfallslos, soll schon nach was klingen irgendwie...

Ein schönes wochenende
 
A

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Also, das sollte schon in eurem Mietvertrag mit aufgenommen werden.
Katzenhaltung genehmigt, erlaubt bzw. wird zugestimmt. Ihr solltet den Mietvertrag genau lesen.
 
Bei mir steht im Mietvertrag nach dem Standardsatz zur Haltung von Haustieren, die der Zustimmung des Vermieters bedarf schlicht "Die Haltung von Katzen ist gestattet". Wurde damals extra eingefügt.
 
das ist ja das "Problem". Wir haben so einen 08/15 mietvertrag aus dem discounter... da steht nicht mal ne qm-zahl drin (werde ich nachtragen lassen), mündlich haben wir mehrmals die zusage, ich wills aber schriftlich haben. :-D
Offiziel steht im mietvertrag auch drin das tierhaltung NICHT erlaubt ist. Gut ok, das steht in unserem alten mietvertrag auch, wir hatten damals den vermieter gefragt und war ok. ich möchte im endeffekt nur auf der sicheren seite stehen. Aber wurde hier im forum nicht auch mal nen urteil genannt das katzenhaltung generelll nicht verboten werden kann? oder täusche ich mich?
 
Da täuscht du dich. Das entscheidet jedes Gericht anders.

Habt ihr kein Feld für "zusätzliche Bestimmungen" oder so? Lass doch da einfach "Katzenhaltung ist gestattet" eintragen und den Satz zur Tierhaltung durch "mit Ausnahme von Katzen" ergänzen.
 
wäre auch eine möglichkeit
 
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Aber wurde hier im forum nicht auch mal nen urteil genannt das katzenhaltung generelll nicht verboten werden kann? oder täusche ich mich?

Wie bereits gesagt wurde, da entscheidet jedes Gericht anders. Es gibt eine Regelung über Kleintierhaltung wie Hamster und Meerschweinchen. Aber hier liegt eben auch wieder im Auge des Betrachters, was ein "Kleintier" ist.
 
Hallo,

ich würde auch dringend dazu raten auf einen entsprechenden Nachtrag im Mietvertrag zu bestehen. Schließlich bezieht sich Euer Geschäftsabschluss auf dieses Dokument und alle Nebenabsprachen sollten hier mit aufgeführt sein.
 
Lass auf jeden Fall einen schriftlichen Zusatz in dem Mietvertrag aufnehmen das euer Vermieter die Katzenhaltung erlaubt.

Bei uns steht extra drin "Dem Mieter wird Katzenhaltung erlaubt"

Wir haben zusätzlich noch die schriftliche Genehmigung das wir den Balkon katzensicher machen durften.

Ist immer gut alles schriftlich zu haben 😉
 
Das mit dem drauf bestehen ist so ne Sache.

Unser neuer Vermieter hat uns zwar ein Katzennetz gestattet und das auch schriftlich bestätigt, jedoch haben wir für die Katzenhaltung trotz mehrmaliger Bitte KEINE schriftliche Bestätigung erhalten, nur eine mündliche.
 
sollte in dem vertrag wirklich drin stehen : tierhaltung ist nicht gestatt, dann ist diese klausel so oder so unwirksam.


ich würde mir trotzdem in den vertrag ( und wenn es handschriftlich mit unterschrift ist) schreiben lassen, das die katzenhaltung erlaubt ist.
 
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Bundesgerichtshof das Urteil ist von 2007 also noch recht neu.

Diese Thema interessiert uns auch sehr und habe auch mit meinem Anwalt gesprochen darüber. Er sagt auch laut Bundegerichtshof, sind diese Klausen schon so gut wie unwirksam geworden.
Vorher sollte man eine Unterschriften Sammlung der Nachbarn einholen, dass diese sich nicht durch Geräusche und Verhalten der Katze/n gestört fühlen. Und das auch keiner der Nachbarn an Katzenhaarallergien leiden.

Sprich dein Vermieter muss handfeste Gründe haben um die Wohnungshaltung zu verbieten. Da in den meisten Fällen eine "akustische" Lautstärke von Katzen nicht ausgeht.

Hoffe das hilft dir weiter. Und auch mündliche Absprachen gelten als Rechtens.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und auch mündliche Absprachen gelten als Rechtens.

Natürlich. Dennoch ist es immer schwierig, nach sagen wir 5 Jahren zu beweisen, dass es anders ist, als im Mietvertrag schriftlich vereinbart. Wenn ein neuer Vertrag geschlossen wird, kann man einfach den Tierhaltungs-Passus streichen und festhalten, dass Katzenhaltung erlaubt ist. Das kann man notfalls auch mit einem Zusatzblatt machen, als Anlage zum Mietvertrag.
 
und drauf achten das nicht drin steht 1 katze ist erlaubt!!!
 
Natürlich. Dennoch ist es immer schwierig, nach sagen wir 5 Jahren zu beweisen, dass es anders ist, als im Mietvertrag schriftlich vereinbart. Wenn ein neuer Vertrag geschlossen wird, kann man einfach den Tierhaltungs-Passus streichen und festhalten, dass Katzenhaltung erlaubt ist. Das kann man notfalls auch mit einem Zusatzblatt machen, als Anlage zum Mietvertrag.

Sicher immer drin vermerken das die Haltung erlaubt ist. Aber es würde Aussage gegen Aussage stehen und wenn man einen guten Anwalt hat, der boxt das Fellchen dadurch grade nach 5 Jahren. Es gibt auf jedenfall immer "mittel" und "tricks" wie man seine Miezen behalten kann....
Natürlich alles Kostenfaktor daher ist defintiv besser direkt eine Erlaubniss zu haben.
 
Vielen Dank für eure Antworten.

Ich will ja keinem was böses unterstellen, aber in der heutigen zeit ist es wirklich besser wenn man alles schriftlich hat. daher werden wir einen wisch aufsetzten sozusagen als anlage zum mietvertrag und werden uns den unterschreiben lassen, wer weiss was in 5 jahren ist. ausserdem kennen wir auch die anderen mieter nicht, hinterher ist da oma pusch die den ganzen tag nix zu tun hat.... :-D
 
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Macht doch einfach eine offizielle Ergängzung des Mietvertrags, die beide Parteien unterschreiben.

Das hat meine Wohnungsgesellschaft im Auftrag des Eigentümers bei mir auch für bestimmt Aspekte gemacht, die in einem Standardmietvertrag nicht drinstanden (Ich z.b. 2 Gärten, die ich aber nicht zu einem reinen Gemüseacker umgraben soll, da als "Zier"gärten angelegt). Da müsste ein einfaches Anschreiben reichen (Briefkopf, Betreff: Ergänzung zim Mietvertrag XY, Formulierung über Tierhaltungserlaubnis, Unterschriften beider Parteien).

Ansonsten steht bei mir drin, dass ich in Absprache Tiere halten kann und die Katzen sind offiziel eingetragen
(haben aber nicht unterschrieben :aetschbaetsch2:, müssten also mit mir ausziehen, wenn ich kündige :aetschbaetsch2:)

Gute Beratung bietet aber auch ein Mieterschutzverein oder die Verbraucherzentrale!
 
So, Freitag gehts los, mit meinem "Wisch" allerdings stehe ich immernoch auf Kriegsfuss.....

Kann ich das so schreiben???

"Als Vermieter der obengenannten Wohnung, bestätigen Sie, dass Sie über die Haltung von 2 Hauskatzen informiert sind und gestatten diese."


Für Kommentare wäre ich euch dankbar....
 
Huhu,

ich habe vor 3 Wochen auch sowas an den Vermieter geschrieben!

Der Text war etwa:

Hiermit beantrage ich, "Name", wohnhaft in der Wohnung "sowieso, dort und dort", die Haltung von zwei Katzen in der oben genannten von mir gemieteten Wohnung. Bitte bestätigen sie mir schriftlich Ihre Zustimmung.
Vielen Dank für Ihre Mühen.
Mit freundlichen Grüßen,
xxx

Das hat bei uns völlig ausgereicht und unsere zuständige Sachbearbeiterin hat gleich ein Formular ausgefüllt und mir mitgegeben!

Ich hoffe, ich konnte dir ein bisschen helfen!

Liebe Grüße,
Grietje
 
allso wir haben auf den Zusatz Katzenhaltung erlaub bestanden und haben ihn auch drin.
Solltest du auf jeden Fall machen, sonst könnte es später ein blöses erwachen geben.
 

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