stuffelschn
Forenprofi
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Naja du bindest dich so richtig fest damit ja nicht für 10 Jahre.
§ 11 IV VVG:
(4) Ein Versicherungsvertrag, der für die Dauer von mehr als drei Jahren geschlossen worden ist, kann vom Versicherungsnehmer zum Schluss des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
Steht auch so in den Versicherungsbedingungen von der Uelzener.
§ 11 IV VVG:
(4) Ein Versicherungsvertrag, der für die Dauer von mehr als drei Jahren geschlossen worden ist, kann vom Versicherungsnehmer zum Schluss des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
Steht auch so in den Versicherungsbedingungen von der Uelzener.