Kaydeigh
Erfahrener Benutzer
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- BW
Hallo zusammen,
ich habe nun so viel gelesen, dass mir der Kopf raucht.
Ist es erlaubt, Katzen mit einem Zaun zurückzuhalten, an dem zu diesem Zweck Strom fließt?
Dazu Tierschutzgesetz §3 Punkt 11 steht:
"Es ist verboten, ein Gerät zu verwenden, das durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres, insbesondere seine Bewegung, erheblich einschränkt oder es zur Bewegung zwingt und dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, soweit dies nicht nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften zulässig ist"
Tut das ein Zaun überhaupt, oder geht es hier eher um so etwas Ekelhaftes wie Dressur mit Stromreizen?
Darf man einen Elektrozaun/Weidezaun in einem Wohngebiet aufstellen?
Ist ein hoher (Stabmatten-) Zaun mit E-Litzen nach innen, an den niemand von außen dran kommt, überhaupt einem Elektrozaun/Weidezaun gleichzusetzen?
ich habe nun so viel gelesen, dass mir der Kopf raucht.
Ist es erlaubt, Katzen mit einem Zaun zurückzuhalten, an dem zu diesem Zweck Strom fließt?
Dazu Tierschutzgesetz §3 Punkt 11 steht:
"Es ist verboten, ein Gerät zu verwenden, das durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres, insbesondere seine Bewegung, erheblich einschränkt oder es zur Bewegung zwingt und dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, soweit dies nicht nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften zulässig ist"
Tut das ein Zaun überhaupt, oder geht es hier eher um so etwas Ekelhaftes wie Dressur mit Stromreizen?
Darf man einen Elektrozaun/Weidezaun in einem Wohngebiet aufstellen?
Ist ein hoher (Stabmatten-) Zaun mit E-Litzen nach innen, an den niemand von außen dran kommt, überhaupt einem Elektrozaun/Weidezaun gleichzusetzen?