Hallo,
ich bin per Zufall auf Euer Forum gestossen und klinke mich kurz ein um ein paar Mißverständnisse aus dem Weg zu räumen.
Bei der durch die FN gestartet Petition handelt es sich nicht um eine Bundestagspetition an die gewissen formelle Voraussetzungen ( nur wahlberechtigte Deutsche sind zeichnungsberechtigt, mindestens 50.000 Unterschriften in Zeitraum X etc. ) geknüpft sind. Die aktuell laufende große Petition der FN wird daher nicht an den Bundestag gerichtet, sondern an den Deutschen Städte- und Gemeindebund. Es handelt sich dabei, wenn man so will, um eine reine "Meinungsäußerung". Aber gerade deswegen ist es wichtig, dass möglichst viele Leute unterzeichnen, eben weil damit zum Ausdruck gebracht wird, dass sehr viele Menschen mit dem Vorgehen der Kommunen nicht einverstanden sind - und es sind auch minderjährige zeichnnugsberechtigt, so sie verstehen um was es dabei geht. Es ist eine Möglichkeit vom puren Kreuzchenmachen bei den Wahlen wegzukommen hin zu Einflußnahme auf das politische Geschehen auch auf kommunaler Ebene. Echte Petitionen sind auf kommunaler Eben gesetzlich nicht vorgesehen.
Die Uhr rechts mit dem grünen Dreieck zeigt nur an, dass die Petition noch läuft. Wie lange sie noch läuft sieht man an dem Balken ein Stückchen darunter. Ist die Petition beendet, dann erscheint in der Uhr ein rotes Quadrat.
Zum Argument der verkoteten Strassen:
Ich finde es schon bedenklich dass jemand der auf einem Pferdehof lebt sich über Pferdemist in seiner Umgebung aufregt, aber, wenn es denn wirklich so viel und so störend ( warum stört es denn ? ) ist, dass man Handlungsbedarf sieht, dann muss man zunächst schauen, ob der Mist auf öffentlichen Strassen liegt oder ob das ein befestigter, womöglich sogar geteerter Feldweg ist oder ein unbefestigter. Im ersten Fall ( = öffentliche Strasse ) sind die Verursacher nach Ordnungsrecht heranzuziehen. D.h. wessen Pferd da hinäppelt, der hat das auch weg zu machen. Dieses Bewusstsein sickert aber erst langsam in die Köpfe der Reiter ein. Da bedarf es noch viel Aufklärung, ebenso wie es weiter Aufklärung bei den Hundeleuten braucht bis auch da das Entfernen der Hundehaufen zur Selbstverständlichkeit wird - auch wenn man da schon weiter ist als bei den Reitern. Auf Feld- und Waldwegen ( auch befestigten ) gibt es eine solche Reinigungspflicht nicht. Hier muss man klar sagen: wer auf dem Land lebt, der muss auch da mit gewissen "Belästigungen" leben, genauso wie man in der Stadt mit Abgasen und Autolärm zurecht kommen muss. Ist die Belastung aber unzumutbar hoch, dann sollte man das beim Hofbetreiber ansprechen. Ist er einsichtig, dann wird er an seinen Traktor ( und die größeren Höfe haben die Teile samt und sonders ) eine Kehrmaschine dranhängen und ein oder zwei mal pro Woche die Straße kehren. Ist der Hofbesitzer uneinsichtig hilft manchmal schon ein Anruf beim Ordnungsamt. Auf unbefestigten Feldwegen wird man allerdings mit dem Problem leben müssen, irgendwo ist Land ja immer noch Land. Und die Belätigungen durch Pferde und ihre Hinterlassenschaften sind nichts im Vergleich zu dem was durch Kuhgülle oder Schweinemist oder auch den Austrag aus Kläranlagen auf den Feldern angerichtet wird.