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selene1991
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- Mitglied seit
- 22. März 2012
- Beiträge
- 8
Hallo
Vielleicht hat ja jemand eine Antwort für mich hoffentlich..
Guten Tag, wir hatten hier gerade einen Konflikt, nämlich hat mein Partner eine Katze die angeschafft wurde mit seiner Ex-Partnerin.
Seit einem Jahr sind diese getrennt und die Katze lebt samt Impfpass bei ihm.
In diesem Jahr wurde keinerlei Anpruch auf die Katze erhoben und sich dafür nicht interessiert.
Gerade eben ist diese Ex Partnerin aufgetaucht und hat die Katze entwendet(Katze kam neugierig zur Tür und sie hat sich die Katze direkt gekrallt).
Die Polizei(die gerufen wurde) hat dieses vorerst genehmigt, weil leider im Impfpass noch der Name der Mutter der Ex Partnerin steht.
Wir würden die Katze natürlich gerne zurück, denn die Ex hat sich wirklich ein Jahr nicht für sie interessiert und hängt nicht an ihr, wir jedoch sehr. Es ist doch ein LEbewesen wie kann man ihr jetzt nur aus Böswilligkeit so etwas antun (wirklich böswillig weil es gibt noch viele nebengeschichten die es nicht wert sind es zu erzählen...sie tut es nur damit wir die katze nicht haben wies derkatze dabei geht ist ihr egal..)
Leider ist das in einem normalen Gespräch nicht zu klären darum frage ich mich:
Wie sieht die Rechtslage da aus. Uns wurde zwar gesagt wir könnten sie auf Unterhaltskosten verklagen, aber wir wollen die Katze... =/
liebe Grüße Lisa =(
achja und ich habe das gefunden, vll weis einer ob das rechtsgültig ist weil katzen ja leider als "Sachen" gehandelt werden
§ 864
Erlöschen der Besitzansprüche
(1) Ein nach den §§ 861, 862 begründeter Anspruch erlischt mit dem Ablauf eines Jahres nach der Verübung der verbotenen Eigenmacht, wenn nicht vorher der Anspruch im Wege der Klage geltend gemacht wird.
(2) Das Erlöschen tritt auch dann ein, wenn nach der Verübung der verbotenen Eigenmacht durch rechtskräftiges Urteil festgestellt wird, dass dem Täter ein Recht an der Sache zusteht, vermöge dessen er die Herstellung eines seiner Handlungsweise entsprechenden Besitzstands verlangen kann.
Vielleicht hat ja jemand eine Antwort für mich hoffentlich..
Guten Tag, wir hatten hier gerade einen Konflikt, nämlich hat mein Partner eine Katze die angeschafft wurde mit seiner Ex-Partnerin.
Seit einem Jahr sind diese getrennt und die Katze lebt samt Impfpass bei ihm.
In diesem Jahr wurde keinerlei Anpruch auf die Katze erhoben und sich dafür nicht interessiert.
Gerade eben ist diese Ex Partnerin aufgetaucht und hat die Katze entwendet(Katze kam neugierig zur Tür und sie hat sich die Katze direkt gekrallt).
Die Polizei(die gerufen wurde) hat dieses vorerst genehmigt, weil leider im Impfpass noch der Name der Mutter der Ex Partnerin steht.
Wir würden die Katze natürlich gerne zurück, denn die Ex hat sich wirklich ein Jahr nicht für sie interessiert und hängt nicht an ihr, wir jedoch sehr. Es ist doch ein LEbewesen wie kann man ihr jetzt nur aus Böswilligkeit so etwas antun (wirklich böswillig weil es gibt noch viele nebengeschichten die es nicht wert sind es zu erzählen...sie tut es nur damit wir die katze nicht haben wies derkatze dabei geht ist ihr egal..)
Leider ist das in einem normalen Gespräch nicht zu klären darum frage ich mich:
Wie sieht die Rechtslage da aus. Uns wurde zwar gesagt wir könnten sie auf Unterhaltskosten verklagen, aber wir wollen die Katze... =/
liebe Grüße Lisa =(
achja und ich habe das gefunden, vll weis einer ob das rechtsgültig ist weil katzen ja leider als "Sachen" gehandelt werden
§ 864
Erlöschen der Besitzansprüche
(1) Ein nach den §§ 861, 862 begründeter Anspruch erlischt mit dem Ablauf eines Jahres nach der Verübung der verbotenen Eigenmacht, wenn nicht vorher der Anspruch im Wege der Klage geltend gemacht wird.
(2) Das Erlöschen tritt auch dann ein, wenn nach der Verübung der verbotenen Eigenmacht durch rechtskräftiges Urteil festgestellt wird, dass dem Täter ein Recht an der Sache zusteht, vermöge dessen er die Herstellung eines seiner Handlungsweise entsprechenden Besitzstands verlangen kann.