Riesiger Balkon im 1.Stock - Brauche Rat!

  • Themenstarter Themenstarter Jack&Tom
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Es gibt die Möglichkeit einer Fliegengittertür mit Riegel. Diese Tür wird mit eigenem Rahmen auf den Türrahmen aufgesetzt und der Vermieter wird in dem Fall übergangen. :oha:

Es gibt spezielles "Gittermaterial" für Katzen, damit es nicht gleich ein Loch gibt, wenn sie mal dran hochspringen.

So kann man die Balkontür offen lassen und die Katzen sind geschützt.
 
A

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Da gebe ich Dir natürlich recht. Es würde mich auch freuen, wenn die Möglichkeit einer Sicherung langfristig möglich wäre. Aber so ist es momentan leider nicht. Und die Katzen auf den ungesicherten Balkon zu lassen, dass wäre mir zu gefährlich. Also muss man einen Kompromiss finden. Und am offenen Fenster (Fliegengittertür) zu sitzen, wäre ein Anfang.
 
Ihr dürft nichts anbringen. Was soll's da noch für Ideen geben😕
Nichts = nichts.
Ja, was für einen Rat soll man da noch geben, wenn nichts erlaubt ist?

Warum habt Ihr das nicht vorher abgeklärt.Denn auch wenn es für euch eine Traumwohnung ist.Ist es als Verantwortungsvoller Katzenbesitzer Leider eine NOGO-Wohnung.Wo der Vermieter nein sagt da zieht man nicht ein.
Grundsätzlich sehe ich das auch so, aber sagen wir mal so ... hier schien ja schnelles Ausziehen aus einer anderen Wohnung vonnöten gewesen zu sein ... ich würde mich also gar nicht erst allzu häuslich einrichten und was anderes suchen, wo die Katzen auch auf den Balkon können. Denn auf Dauer gibt das nur Stress, Ihr könnt die Balkontür nicht auflassen, wenn Ihr draußen seid, die Katzen sind unzufrieden und die Situation ist für alle unbefriedigend.
 
Ich habe mal bei einer Dame VK gemacht, sie hatte diese Petfence-Stäbe auf dem Balkon angebracht http://www.petfence-systems.de/shop/ unten sieht man ein Beispielfoto mit Balkon. Bei ihr war das so, dass sie auf der äußeren Seite hohe Blumen gepflanzt hat, so dass man das Netz von unten bzw. außen nicht sehen kann, ich gucke jedes Mal wieder auf den Balkon, wenn ich dort vorbeifahre und sehe von dem Netz absolut nichts.
 
Ich habe mal bei einer Dame VK gemacht, sie hatte diese Petfence-Stäbe auf dem Balkon angebracht http://www.petfence-systems.de/shop/ unten sieht man ein Beispielfoto mit Balkon. Bei ihr war das so, dass sie auf der äußeren Seite hohe Blumen gepflanzt hat, so dass man das Netz von unten bzw. außen nicht sehen kann, ich gucke jedes Mal wieder auf den Balkon, wenn ich dort vorbeifahre und sehe von dem Netz absolut nichts.

Genau die hatte ich in der vorherigen Wohnung auch. Und was soll ich dir sagen? Nichts als Theater. Auch wenn sie von unten kaum sichtbar waren, man wußte, sie sind da. Und ich mußte alles wieder abmontieren. Deshalb sind wir letztendlich umgezogen und haben die Erlaubnis zum Vernetzen direkt vor Einzug geklärt und schriftlich im Mietvertrag aufnehmen lassen.
 
Eine Voliere ist eine dauerhafte Veränderung des Gesamtbildes und somit nennen sie es eine bauliche Veränderung und das kann nicht erlaubt sein. Deswegen werde ich bei mir die Seitenmarkisen anbringen. Die kann ich raus und reinfahren wie ich will und verändern nicht das Gesamtbild dauerhaft.
 
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Ich rede von Seitenmarkisen die ich auf und zu ziehen kann. Sie sind somit keine dauerhaften Veränderungen. Das mit der normalen Markise weiß ich. 🙂 Oder hast Du einen besseren Vorschlag?
Aber wenn der Sichtschutz auch nicht erlaubt ist, (was er hoffentlich noch wird) dann ist der Tip leider auch hinfällig.

Ich habe mich letztes Jahr nach einem Sichtschutz erkundigt und bin ebenfalls auf das Problem mit der baulichen Veränderung gestoßen.
Die Alternative wird für mich die Seitenmarkise werden, da kann sich ja niemand drüber aufregen. Es gibt auch schon welche in der Nachbarschaft.
 
ich würde mal über die Möglichkeit einer temporären Lösung nachdenken. Wie schön erwähnt wurde. Eine Konsruktion die man hochzieht wenn die Katzen draussen sind und danach wieder runterlässt.
Wohnt der Vermieter eigentlich selber in der Anlage, dann geht das natürlich nicht. Aber wenn er nicht da wohnt würde ich das mal versuchen.
 
So noch nen Versuch... was haltet ihr von einem Paravent? Den stellt man zu der Zeit auf, wo die Katzen mit draussen sind und stellt ihn dann wieder rein. Ist doch nichts dauerhaftes und wird nur aufgestellt.
 
Na man muss schon was hinstellen, dass sie nicht umkippen und die zwei nicht drunter durch kommen. Aber es wäre eine Idee die man natürlich verbessern müsste mit praktischen Tips. :smile:
 
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um den ganzen Balkon rum? 😀

Liebe Tiha, ich versuche hier ne Lösung zu finden, womit Mensch und Katze und Vermieter leben können. An der Frontseite könnte man ja Pflanzen aufstellen. Die kann man ja schon recht groß kaufen. :zufrieden:


Hast Du ne bessere Idee? :oha:
 
Also noch mal mein Vorschlag:

Ich würde den Balkon einfach einnetzen und es darauf ankommen lassen.

Wo kein Kläger, da kein Richter...

Wie geschrieben ist die Anlage komplett vermietet, also wohnt der Eigentümer nicht dort...

Die Frage an euch: Ich habe ein Bild eingestellt von unserem Balkon.

Seht ihr dort das Netz?

(Es ist übrigens schwarz und von innen sieht man es sehr wohl aber das ist mir egal)
 
Ich würde den Balkon einfach einnetzen und es darauf ankommen lassen.

Wo kein Kläger, da kein Richter...

Das Problem kann nur sein, dass die Katzen den Balkon lieben lernen.

Was macht man dann, wenn das Netz demontiert werden muss?

LG Claudia
 
Die Katzen kommen ja schon aus einer Wohnung mit gesichertem Balkon, das heißt, wenn man jetzt nichts wagt, müssen sie sich so oder so mit der reinen Wohnung bescheiden.

Aber wer nichts wagt, der nicht gewinnt...

Ich würde es niemandem raten, dessen Katzen bislang an reine Wohnungshaltung ohne Balkon gewöhnt waren.

Damit man sie nicht hinterher enttäuschen muss, wenn sie den lieb gewonnenen Balkon wieder hergeben müssen.

Aber in der Situation sind sie ja jetzt schon!
 
Aber momentan ist eh alles neu für die zwei. Und sie haben den Balkon noch nicht in Beschlag genommen. Ich würde auch erst die geeignete Lösung suchen, ohne die zwei dann wieder einzuschränken.
 
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Ich denke jetzt die ganze Zeit nach wie man das doch noch hinbekommen kann. Wie groß ist der Balkon denn, bzw. wie breit?

Wenn man an das Geländer ein Netz machen würde das nicht nach oben geht sondern quasi nach innen, so schräg nach oben innen und das ca 30 cm breit ist?
Und den Rand nicht verstäkt so daß kein draufspringen möglich ist?
Von unten springen die Katzen ja nicht gegen ein Netz. Und wenn man dann keine höhen Gegenstände wie Tisch oder Stühle in die Nähe stellt sondern wenn dann ganz an die Innenwand des Balkons.
Das müßte doch gehen und man könnte es von außen auch nicht sehen.
Der Balkon ist ja groß und damit würde der begehbare Raum nur etwas eingeschränkt.

Keine Ahnung ob ich das jetzt so erklären konnte daß es verständlich ist.
Aber ich würde das so machen. 🙂
 
Keine Ahnung ob ich das jetzt so erklären konnte daß es verständlich ist.
Aber ich würde das so machen. 🙂

Ich habe es verstanden. :yeah:
Aber würden sie dann nicht trotzdem drauf springen? Das müsste ja dann ziemlich breit nach innen sein. Aber die Idee finde ich auch ganz gut.
 
Ich habe es verstanden. :yeah:
Aber würden sie dann nicht trotzdem drauf springen? Das müsste ja dann ziemlich breit nach innen sein. Aber die Idee finde ich auch ganz gut.

Schön daß mich jemand versteht. 🙂

Von unten springen sie nicht drauf denke ich und wenn es keine Fläche sondern eben nur ein relativ loses Netz ist das auch noch durchsichtig ist. Sie müßten ja über das Netz springen um auf die Brüstung zu gelangen. Wenn das Netz 30cm breit ist sollte das reichen.
Und es darf halt kein hoher Gegenstand in der Nähe sein der das überspringen möglich macht.
Der für Menschen nutzbare Innenraum des Balkons würde sich halt verkleinern. 😉





öh, ich kann nicht so gut zeichnen und die Hauswand ist schief geworden. Aber ich hoffe so sieht man was ich meine.
Die zweite Variante wäre ein Netz an der Brüstung zu befestigen und dann nach oben und hinten an die Hauswand zu ziehen. Damit wäre es von außen auch kaum zu sehen. Vielleicht geht das?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich meine nur eine Sammleklage aller Katzenbesitzer oder eine Unterschriftensammlung mit Vorlage bei der letzten Instanz würde endlich was bringen.Blöde ausgeblichene Deutschlandfahnen und Geranien,Kahle Abstellbalkonsersatzkammern verschandeln viel mehr und sind ein eintöniges Bild unseres Landes.Katzenbesitzer mit Balkons machen auch was für die Umwelt sie begrünen vielfältig und das sorgt auch für frische Luft.Und ist ein Städtischer Filter gegen Abgase und allmöglichen Smog.Und das müsste doch jeder GUTHEIßEN.Ich nenne das auch ein Stück Guerilla-Gärtnern.




Katzennetz am Balkon - verschiedene Urteile
§ Recht/Urteile - Sonstige Urteile / WEG und Mietrecht / Allgemein


Fragliches Fangnetz für den Katzensprung


Mieter dürfen auf ihrem Balkon ein Fangnetz anbringen, damit ihre Katze nicht entwischen oder abstürzen kann. So das Urteil des Amtsgerichts Köln. Damit wies das Gericht die Klage eines Vermieters auf Beseitigung des Fangnetzes im zweiten Stock eines Mietshauses ab.

Zwar müssten Mieter grundsätzlich die Zustimmung ihres Vermieters einholen, wenn sie eine Veränderung an der Mietsache vornehmen. Ob die Mieter vorher um Erlaubnis gefragt haben oder ob der Vermieter ausdrücklich zugestimmt hat oder nicht, sei aber dann nicht entscheidend, wenn der Vermieter nach Treu und Glauben auf jeden Fall verpflichtet wäre, der Anbringung des Fangnetzes zuzustimmen, so das Gericht.

Die Ständer, an denen das Fangnetz von den Mietern aufgehängt wurde, waren mit der Balkonbrüstung verschraubt worden. Diese Verschraubungen seien ohne Eingriffe in die Mietsache wieder zu entfernen, so das Gericht. Auch ansonsten störe das von den Mietern installierte Fangnetz nicht: Es sei keine hässliche, ins Auge fallende Anlage, wie der Vermieter behauptet hatte, sondern es sei vielmehr kaum zu erkennen.

Aktenzeichen: Amtsgericht Köln 222 C 227/01.



Das Bayerische Oberste Landesgericht stellte allerdings die Sicherheit von Hauskatzen hinter den ästhetischen Ansprüchen von Hauseigentümern zurück. Das Gericht entschied, dass ein auf dem Balkon angebrachtes Katzennetz entfernt werden muss, wenn es eine negative Veränderung des optischen Gesamteindrucks der Wohnanlage darstellt.

Die Richter wiesen einen Antrag der Katzenbesitzerin gegen einen entsprechenden Beschluss der Eigentümergemeinschaft zurück. Die Frau, der eine Wohnung im Hochparterre einer Eigentumswohnanlage gehört, hatte von ihrem Balkon ein Netz zum darüber liegenden Balkon gespannt, um das Entwischen ihrer Katze zu verhindern. Die Richter befanden, der Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums durch die Frau habe zu einem Nachteil geführt, der über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgehe.

Aktenzeichen: Bayerisches Oberstes Landesgericht 2Z BR 38/03


Quelle: www.sueddeutsche.de

Katzennetze am Balkon
Darf ein Mieter ein Katzennetz vor seinen Balkon spannen? Nicht ohne Erlaubnis des Vermieters. Und die Gestattung der Tierhaltung in der Wohnung durch den Vermieter beinhaltet nicht automatisch auch die Genehmigung eines Katzennetzes am Balkon. Das Amtsgericht Wiesbaden entschied, dass der Vermieter diese Beeinträchtigung der Fassadenoptik nicht dulden muss. Der Mieter hätte vorher die Genehmigung einholen müssen.

Nur mit Erlaubnis: Schutz für Tiere an Balkonen
Sicherheitsnetze zum Schutz von Haustieren dürfen nur mit Erlaubnis des Vermieters am Balkon angebracht werden. Das berichtet die vom Deutschen Tierhilfswerk in München herausgegebene Zeitschrift "Mensch und Tier" (Ausgabe 03/2000) unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts Wiesbaden (Az.: 93 c 3460/99-25). In dem verhandelten Fall hatte ein Mieter ein Sicherheitsnetz vor seinem Balkon angebracht, das seine Katze vor einem Sturz in die Tiefe schützen sollte. Der Anblick habe jedoch seinen Vermieter gestört, der daraufhin Klage erhob und auch Recht bekam, so die Zeitschrift. Ein ähnliches Urteil hatte zuvor schon das Pfälzische Oberlandesgericht in Zweibrücken gesprochen (Az.: 3 W 44/98). gms

Gericht: OLG Zweibrücken vom 09.03.1998, 3 W 44/98

Katzennetz auf Loggia
Der Inhaber einer Eigentumswohnung brachte an seiner Loggia ein Katzennetz an, um zu verhindern, dass sein Haustier den Wohnbereich verlässt. Das Oberlandesgericht Zweibrücken sah wegen der optischen Beeinträchtigung darin eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums, die der Zustimmung aller Wohnungseigentümer bedurft hätte. Da ein einstimmiger Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung nicht vorlag, musste der Katzenfreund die Schutzvorrichtung wieder beseitigen.


Katzennetz am Balkon kann aus optischen Gründen verboten werden.

Ein Katzennetz am Balkon kann zum Schutz eines Tieres durchaus sinnvoll sein. Wenn aber die übrigen Eigentümer einer Wohnanlage etwas dagegen haben, dann muß der Tierhalter dieses Netz wieder entfernen. Auf das entsprechende Urteil eines Zivilsenates beim Oberlandesgericht Zweibrücken wird hingewiesen (Aktenzeichen: 3 W 44/98).
Sachverhalt: Ein Tierfreund sah kein größeres Problem darin, ein dünnes und flexibles Netz am vorderen Ende seines Balkons anzubringen. Schließlich sei diese Vorrichtung, die seine Katze vor dem ,,Sprung ins Nichts" schützt bzw. von der Flucht abhält, von außen kaum zu erkennen. Die anderen Eigentümer protestierten aber dagegen. Sie sahen in dem Netz eine gravierende Verunstaltung der Fassade, der einheitliche Anblick der gesamten Wohnanlage werde dadurch gestört. Nachdem der Fall nicht friedlich zu schlichten war, mußte sich die Justiz damit auseinandersetzen.

Urteil: Die Richter stellten fest, daß ein Katzennetz im Regelfall als bauliche Veränderung im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG, Paragraph 22) zu gelten hat. Eine wesentliche Rolle spiele dabei die Frage, ob dieses Netz in der Balkonmauer verankert wird und damit in das Gemeinschaftseigentum eingreift. Eine solche bauliche Veränderung bedarf der Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer. Wie die Landesbausparkasse (LBS) mitteilt, legt die Rechtsprechung stets besonders dann kritische Maßstäbe an, wenn es um die Gestaltung von Hausfassaden geht. Selbst kleinere Veränderungen können den optischen Eindruck einer Wohnanlage beeinträchtigen. Ein weiteres Problem: Was einem Eigentümer gestattet wird, das kann einem anderen schlecht verwehrt werden. Eine Vielzahl von Katzennetzen würde das Aussehen der Gesamtanlage aber in jedem Fall erheblich verändern.
Urteil des AG Wiesbaden vom 17.12.1999
93 C 3460/99-25 , NJW-RR 2000,1031



Gebäudeästhetik ist wichtiger als Katzenliebe
Bayerisches Oberstes Landesgericht München, Az: 2Z BR 38/03

FALL:
Gertrud Grabowski liebte ihre beiden Katzen, nur wollte sie ihnen das Ausbüxen so schwer wie möglich machen. Von ihrem Hochparterre-Balkon spannte sie deshalb bis zum darüber liegenden Balkon ein katzensicheres Netz. Ihre Nachbarn waren entsetzt über diese Verschandelung. Die Eigentümerversammlung forderte Gertrud auf, das Netz abzunehmen. Gertrud hielt dem entgegen, ohne Netz sei die Gefährdung ihrer Katzen einfach zu groß. Der Streit wurde erst vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht in München entschieden:

Die Sicherheit von Hauskatzen muss hinter den ästhetischen Ansprüchen von Hauseigentümern zurückstehen. Das Katzennetz stellt eine negative Veränderung des optischen Gesamteindrucks der Wohnanlage dar und muss deshalb entfernt werden.

Wohl oder übel muss Gertrud ihren Katzen nun einen Durchschlupf gewähren.


Weitere Urteile:
http://www.sibicats.de/sibirische-katzen-recht.htm

http://www.sibiland.de/Recht/katzen_und_Mietwohnung.htm
 

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