N
Nomos
Gast
Da der Schaden aber im Vergleich sehr gering ist und die Wahrscheinlichkeit recht hoch, dass der Kater in Zukunft weiterhin in die Wohnung gelockt wird und dort vielleicht mal was kaputt macht, würde ich das nicht einsehen.
Also Schadensregulierung nur bei hoher Schadenssumme und geringer Wiederholungsgefahr?
Ich finde es ja auch eine Frechheit, dass die Nachbarin der TE einfach die Katze der TE füttert und würde das auch nicht weiter zulassen und wenn Sie das nicht einsehen will, dann auch mit einer Unterlassungsklage.
Trotz alledem hafte ich als Tierhalter für den Schaden, den mein Tier verursacht hat. Ob und in welcher Höhe eine Mithaftung der Nachbarin gegeben ist, wird die Haftpflichtversicherung schon klären. Aber hier auf Stur zu schalten bringt der TE nichts.