Satz der GOT anhand der Rechnung erkennen?

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Warnhinweis bei medizinischen Ratschlägen

Achtung: Bei medizinischen Problemen sollte stets die Meinung eines niedergelassenen Tierarztes oder einer Tierklinik eingeholt werden.
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29. Oktober 2012
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Heyho.
Wir waren letzte Woche mit Fairy abends in der Klinik. Nun frage ich mich, wie ich anhand meiner Rechnung erkenne, dass nach dem 3-fachen Satz der GOT abgerechnet wurde und nicht nach dem 2-fachen Satz. Habe zwar schon gegoogelt, aber irgendwie verwirrt mich dieses ganze Fachchinesisch. :/
Vielleicht kann mich ja jemand aufklären. Danke!
 

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Ich GLAUBE, dass erkennt man am Bereitschafts- und Nachtzuschlag, denn der darf bis zum 3-fachen GOT-Satz berechnet werden.
 
Leider ist das oftmals gar nicht zu erkennen und auch auf genaue Nachfrage nicht zu erfahren.

Beispiel: Die TK Hofheim hat den Satz voreingestellt. Auf welche Höhe, das weiß leider niemand zu sagen. O-Ton: "Aber die Krankenversicherungen akzeptieren und zahlen unsere Rechnungen problemlos. Wird also ein normaler Satz sein."
 
Dass die 'nen voreingestellten Satz haben, kann ich gut glauben. :<
Meine Katzen sind ja auch versichert und die Uelzener hat den dreifachen Satz in der Rechnung anscheinend erkannt. Kann mir aber auch irgendwie nicht vorstellen, dass die in der Klinik angerufen haben - who knows. Ich rufe wohl morgen mal in der Klinik an und vergewissere mich dann nochmal, hab den Abend nämlich vergessen nachzufragen, weil da 'nen Notfall rein kam. Dachte halt, dass man das irgendwie an der Rechnung erkennt. 😀
 
Soweit ich weiß, kann auch jeder Posten nach einem unterschiedlichen Satz abgerechnet werden, je nach Aufwand.

Wenn der Satz nicht mit draufsteht, hilft dann nur selber rechnen.

In der GOT steht ja immer der einfache Satz, der beträgt für die allgemeine Untersuchung mit Beratung bei einer Katze 8,02 €.
http://www.gesetze-im-internet.de/got/BJNR169100999.html

14,80:8,02=1,845

Fluoreszeinprobe je Auge einfacher Satz 2,87 €
3,92:2,87=1,366

Der Nachtzuschlag verdoppelt das ganze dann noch mal so in etwa (bezahlt habt ihr für die Leistungen ohne Medikamente ja 18,72 Euro und draufgeschlagen wurden 18,50).

Weiß aber nicht, inwieweit man das auf jeden einzelnen Posten umlegen muss bzw. wie da die Regelung der Versicherung ist - ob die dann einfach den Nachtzuschlag nicht bezahlen oder von beiden Leistungen den doppelten Satz nehmen, den bezahlen (also in euerem Fall dann 21,78 plus Medikamente) und den Rest eben nicht erstatten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es wurden sogar 40,71€ erstattet. Habe auch versucht auf die Zahl zu kommen, aber weiß der Geier was die da gerechnet haben. Endsumme minus Nachtzuschlag ergibt nämlich 40,58€.
Werde nachher einfach anrufen, interessiert mich - geht ja auch um mein Geld.

Der Nachtzuschlag verdoppelt das ganze dann noch mal so in etwa (bezahlt habt ihr für die Leistungen ohne Medikamente ja 18,72 Euro und draufgeschlagen wurden 18,50).
Kann man denn das so einfach sagen? Also von wegen verdoppeln?
 
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Hm, das ist dann wirklich komisch. Entweder sie haben sich einfach verrechnet oder da steckt was anderes dahinter.

Das mit dem Verdoppeln: Meistens schon.
§ 3 Gebührenhöhe in besonderen Fällen

(4) Einfache Gebührensätze nach Absatz 1 erhöhen sich um 100 vom Hundert, bei landwirtschaftlich genutzten Tieren um 50 vom Hundert, für Leistungen, die auf Verlangen des Tierbesitzers bei Nacht (zwischen 19.00 und 7.00 Uhr), an Wochenenden (samstags 13.00 bis montags 7.00 Uhr) und an Feiertagen erbracht werden.
 
Theoretisch kann er mehr als den 3-fachen Satz abrechnen, muss das aber vorab mit dir abklären wie auch eine Einwilligung nötig ist.

Jeder Mehraufwand der dies rechtfertigt MUSS ausgewiesen sein.

Eine Verpflichtung dich mit dem 2-fachem abzurechnen besteht ja nicht?

So gesehen kann deine Rechnung sehr vielfältig gestaltet werden vom Tierarzt.

Letztendlich weißt du nur ob du eindeutig zuviel bezahlt hast wenn du alle Minimalsätze mal drei rechnest. Auch ist es besser evtl ausgewiesene Posten nochmals genauer zu betrachten denn eine berechnete ist nicht immer eine erbrachte Leistung?
 

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