Socken für Katzen

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Phibie_10

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Hallo,

Ich bin mal auf eure Meinungen und Antworten gespant zu folgenden Aussagen: mein Vermieter hat mir plötzlich im Mai wegen Eigenbedarf nach vier Jahren gekündigt. Ich bin inzwischen ausgezogen und zurück in der alten Wohnung bleibt ein durch von Katzenkrallen (von 2 Wohnungskatzen) beanspruchter Korkfußboden im Schlafzimmer. Die Kratzer sind entstanden durch spielen, rennen, die eine oder andere Verfolgungsjagd, etc. Jetzt geht das so ein bißchen zwischen uns hin und her wer nun welche und wieviel Kosten von dem neuen Fußboden zu zahlen hat.

U.a. hat er nun wie folgt argumentiert: die Katzen hätten auch Socken tragen können, damit der Fußboden nicht zerkratzt wird. Ferner …die Kratzer sind entstanden durch Scharren, Springen oder plötzliches Abstoppen an der Tür, welches auf eine nicht mehr normale und artgerechte Fortbewegung der Katzen zurückzuführen ist….

So, jetzt bin ich mal auf eure Antworten gespannt. Vielen Dank im Voraus!

Lieben Gruß, Silvia
 
A

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Socken für Katzen?? Ist dem die Hitze zu Kopf gestiegen? 😕🙁
 
Hallöchen,
ich glaube keine Katze würde sich die Socken anziehen lassen bzw. sie an den Füßen lassen.

Wegen dem Vermieter würde ich mich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen und mich dort beraten lassen.

Wer hat denn den Korkboden bezahlt und ins Schlafzimmer machen lassen? Auch nach nur vier Jahren muß ein Vermieter mit Verschleiß rechnen, da man ja da lebt und sich bewegt und die Wohnung benutzt. Waren den die Katzen genehmigt? Und kann man die Kratzer nicht mit etwas Politur oder ähnlichen wegmachen?

http://www.hausjournal.net/korkboden-ausbessern
 
Meine Meinung, der Spinnt.

Das ist auch meine Meinung!

Ich glaube kaum, dass sich irgendeine Katze Socken anziehen lassen würde. Anziehen vielleicht, aber nicht anbehalten. Davon hab ich ja noch nie gehört, dass jemand sowas verlangt.
Wenn in dieser Wohnung Katzen nicht verboten waren, muss er doch damit rechnen, dass solche Abnutzungsspuren auftreten. Die Katzen haben den Fußboden bestimmt nicht umgegraben. 😉

Ich denke schon, dass Katzen sich artgerecht bewegen, nur der teils rutschige Boden ist (wenn überhaupt) nicht artgerecht.
 
Das mit den Socken würde ich mal eher als Scherz am Rande auffassen. Und sollte es das nicht sein, dann kann derjenige, der so etwas äußert, auch nicht beurteilen, was artgerechtes normales Springen und Laufen ist.

Zitat:
….die Kratzer sind entstanden durch Scharren, Springen oder plötzliches Abstoppen an der Tür ….

Das kann ja durchaus so sein. Vielleicht haben sie auch mit irgendeinem Spielzeug gespielt. Und ob das normal ist oder nicht, darum geht es doch gar nicht.

Ich würde erst mal in den Mietvertrag schauen, was da zu den Schönheitsreparaturen eventuell drin steht, was für Dich maßgeblich ist. Sonst geh zum Mieterverein oder lass Dich anwaltlich beraten, vielleicht hast du ja eine Rechtschutz-Versicherung mit Mieterschutz.

Aber vielleicht kannst Du dich ja auch ohne weitere Lauferei einigen. Vom Gefühl her finde ich schon, dass der Vermieter dafür ein Entgegenkommen vom Mieter erwarten kann. Denn das geht ja über das normale Maß hinaus, was der „Mieter ohne Tiere“ abnutzen würde.

Ich finde, Leute haben so oft Schwierigkeiten, Mietwohnungen zu finden und Tiere halten zu dürfen. Und Streitigkeiten wegen solchen Reparaturen, wenn sie dann auch noch öffentlich als Beispiel in der Zeitung stehen, schrecken wiederum andere Vermieter ab. Das finde ich schade dabei. Und so etwas sollte man aus Solidarität mit den vielen Katzenhaltern, die auf Wohnungssuche sind, zumindest nicht vergessen.
 
Also ich hatte den Fall nun, dass ich wegen einer OP bzw nachdem der Verband dann nach dem Fädenziehen abbleiben konnte zeitweise ein Söckchen auf die Pfote habe. Aber das musste ich nochmal fixieren, denn das wäre keine 20 Sekunden sonst dran geblieben.

Manche Menschen haben Vorstellungen :massaker::massaker::massaker::massaker:
 
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Ich habe gerade vor kurzem im Fernsehen etwas gesehen, wo Rechtsfragen geklärt wurden. Da war das Beispiel mit einem Hund, solange das Tier erlaubt war, kann der Vermieter dir gar nichts. Das nach einer gewissen Zeit Abnutzungsspuren auf dem verlegten Boden entstehen ist normal, kann auch z.b durch Möbel rücken entstehen.
Würde aber an deiner Stelle dennoch einen Anwalt zu rate ziehen.
 
Socken für Katzen?? Ist dem die Hitze zu Kopf gestiegen? 😕🙁

Nicht nur zu Kopf gestiegen, die kleinen grauen Zellen befinden sich offenbar im fortgeschrittenen Stadium der Auflösung😀

Selten so einen Unsinn gehört. Und noch nie eine Katze mit Socken gesehen.

Phibie, wie alt war denn dieser Korkfussboden? Wenn es ein Billig-Fußboden war, der schon ein paar Jahre auf dem Buckel hatte, dürfte der Zeitwert gegen null gehen und Du musst da nichts ersetzen oder bezahlen.
 
Ich habe gerade vor kurzem im Fernsehen etwas gesehen, wo Rechtsfragen geklärt wurden. Da war das Beispiel mit einem Hund, solange das Tier erlaubt war, kann der Vermieter dir gar nichts. Das nach einer gewissen Zeit Abnutzungsspuren auf dem verlegten Boden entstehen ist normal, kann auch z.b durch Möbel rücken entstehen.
Würde aber an deiner Stelle dennoch einen Anwalt zu rate ziehen.

So ist es. Geringe Spuren von Tieren zählen unter normalen Abnutzungserscheinungen.

Beim Auszug kann der Vermieter ( wenn Tierhaltung erlaubt ) keinen Ersatz für normale Beschädigungen durch Katze verursachte bspw. Kratzer auf Fussböden oder bspw. kleinere Kratzer an Fenster und Türen geltend machen.
Diese *Schäden* gehören zur gewöhnlichen Abnutzung des Mietobjektes.

Ich hatte hier nämlich bei der Wohnungsübergabe einige Kratzer an Fussböden und Türen in das Übergabeprotokoll aufnehmen lassen. Meine VM meinte, das diese zur normalen Abnutzung zu zählen sind OT: "Das ist das Leben".
Ich hab' s nur deshalb in das Ü - Protokoll aufnehmen lassen, da ich ja auch Katzen habe und falls ich hier mal ausziehen sollte, man mich wegen dieser Kratzer nicht zur Rechenschaft ziehen kann.

Zur Sicherheit, falls dein VM da weiterhin Theater macht: RA befragen.
 
Was die Haltbarkeit von Korkfußböden angeht kommt es sehr stark auf die Qualität an und darauf wie sie verlegt wurden.

Gute Korkfussböden sind aber versiegelt und haben dann eine ähnliche Oberflächenstruktur wie Laminat, darauf gibt es dann auch keine Kratzer. Bei Kork-Auslegeware oder Korkfliesen sieht das oft schon anders aus, aber das sind dann meistens Billig-Böden.
 
Rechtsanwalt lohnt sich spätestens ab ~1000 Euro Streitwert.

Wie viel verlangt der Vermieter denn als Entschädigung ?
 
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Genau und viele wollen hier Sparen und kaufen die unversiegelte Auslegware um Geld zu sparen. Bei dem Zeug zum Versiegeln wird dann auch was billiges gekauft und womöglich nicht korrekt angewandt.

Genau das meinte ich. Wenn der Korkfußboden hier dermaßen zerkratzt ist, dann ist der zum einen nicht mehr taufrisch und war zum anderen bei der Anschaffung nicht gerade teuer. Sprich, der Zeitwert dürfte gegen null gehen.

@Phibie: Ich würde vom Ex-Vermieter erst einmal einen Kaufbeleg für den Fußboden verlangen. Mal schauen, wie er dann reagiert. Gut möglich, dass er nur versucht, aus Dir noch etwas Geld für die Eigenbedarfs-Renovierung rauszupressen. Das Spielchen hatte ich mit meinem Ex-Vermieter auch...
 
Kobra hat da Recht, TE.

Wenn die beiden Katzen genehmigt waren, ist auch eine Benutzung des Korkfußbodens durch die Katzen in kätzischer Weise (also gelegentliche Krallenspuren) genehmigt.

Generell geht es bei diesem Thema um übermäßige Abnutzung, die mit dem normalen Mietgebrauch nichts mehr zu tun hat. Ein Beispiel dafür (ohne Tiere) wäre beispielsweise, wenn der Backofen 10 Stunden am Tag ununterbrochen laufen würde, weil der Mieter illegal für einen Cupcakeladen backen würde. Wenn der Mieter dann nach zwei Jahren auszieht und der vorher neu eingebaute Backofen total hinüber ist, ist das übermäßiger Gebrauch, weil der Normalmieter keine 10 Stunden täglich den Backofen verwendet.

Ich habe kürzlich in den Medien (Tageszeitung, glaube ich; das wäre dann die Berliner Morgenpost gewesen, evtl. der dortige Immobilienteil) gelesen, dass übermäßiger Mietgebrauch seitens des Mieters vorliegt, wenn dieser (vermutlich mit Genehmigung) vier reine Wohnungskatzen gehalten hat und diese die Fußböden dermaßen vollgepinkelt haben, dass die Fußbodenbeläge incl. Estrich usw. für einen fünfstelligen Betrag erneuert werden mussten.

Dagegen sind Krallenspuren vom Spurten und Anhalten harmlos! ^^

Bist du Mitglied im örtlichen Mieterverein? Dort beizutreten wegen der Problematik mit dem Fußboden und sogleich Rechtsschutz und Beratung durch den Mieterverein zu haben, lohnt sich sicherlich auch jetzt noch (die Vereinsbeiträge sind nicht soooooo hoch).

LG
 
OT:
Tini ... mach mal bitte dein PF leer 😉.. OT Ende
 
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Für Schäden die ein Tier verursacht , haftet eben der Halter. Durch deine Katzen zerkratze Böden sind auch kein normaler Gebrauch oder Abnutzung. Wenns da hart auf hart kommt (Gericht) musst du zahlen. Frage ist nur wie alt war der Boden bei Einzug. Im schlimmsten Falle müsstest du anteilig für die Instandsetzung zahlen. Allerdings nur wenn das wirklich eingeklagt wird, wenn der Boden schon paar Jahre liegt so 5-10 wird der Vermieter kaum diesen Weg gehen
 
Durch Katzen zerkratze Böden sind auch kein normaler Gebrauch oder Abnutzung.

Normale Kratzspuren ( wir reden jetzt nicht von Durchgrabeversuche bis nach Timbuktu ) zählen zur normalen Abnutzung einer Wohnung.
 
Für Schäden die ein Tier verursacht , haftet eben der Halter. Durch deine Katzen zerkratze Böden sind auch kein normaler Gebrauch oder Abnutzung. Wenns da hart auf hart kommt (Gericht) musst du zahlen. Frage ist nur wie alt war der Boden bei Einzug. Im schlimmsten Falle müsstest du anteilig für die Instandsetzung zahlen. Allerdings nur wenn das wirklich eingeklagt wird, wenn der Boden schon paar Jahre liegt so 5-10 wird der Vermieter kaum diesen Weg gehen

Sry, aber bei genehmigter Katzenhaltung in der Wohnung zählen bei weichen Böden wie beispielsweise Korkparkett die gängigen Krallenspuren zum normalen und nicht zum übermäßigen Gebrauch. Ich hatte ja schon weiter oben die Grenzen (die natürlich der lokalen Rechtsprechung unterliegen; Mietrecht ist weitgehend lokales Recht, weil nur wenige Grundsatzfragen vor den BGH zur bundesweiten Regelung kommen (wie etwa die bekannten Urteile zu den Schönheitsreparaturen)) dargelegt mit der Rechtsprechung zur Haltung von vier Katzen, die die Wohnung vollgepinkelt hatten. Dass DAS dann übermäßiger Gebrauch (auch bei gestatteter Katzenhaltung) ist, sollte auf der Hand liegen.

Aber es ist auch absolut unsinnig, wie der Vermieter zu argumentieren, dass den Tieren hätten Söckchen angezogen werden müssen, etc.!!!
So etwas wäre Tierquälerei wie beispielsweise das Krallenziehen, weil es das natürliche Verhalten der Tiere (Kratzmarkieren, Gebrauch der Krallen beim Ersteigen des Kratzbaums, Abwehr beim Spielraufen usw.) zu stark einschränken würde.

Letztlich hätte sich der Vermieter bei so einem empfindlichen Bodenbelag wie Kork nötigenfalls vorher überlegen müssen, ob er Tierhaltung gestattet! Er hätte ja nein sagen können bzw. die übliche (und AGBrechtlich wirksame) Klausel mit dem individuellen Erlaubnisvorbehalt in den Mietvertrag aufnehmen können!

Zwei Katzen in reiner Wohnungshaltung und ohne weitere Macken sind normaler Mietgebrauch und könnten bestenfalls problematisch werden auf der Tierschutzseite, also wenn sie beispielsweise ohne Balkon im Schuhkarton (sehr kleine Einzimmerwohnung ohne weitere Rückzugsmöglichkeiten) wohnen müssten.

Und nein, natürlich bin ich keine Hellseherin, ich mache nur zufällig seit 25 Jahren u. a. Miet- und Sachenrecht.... 😉
 
OT:
ich mache nur zufällig seit 25 Jahren u. a. Miet- und Sachenrecht.... 😉

Und dafür liebe ich dich 🙂. Macht es doch heute mein Gespräch mit meiner VM um so einiges leichter 😉. OT Ende
 

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