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Forenprofi
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Bodies und eine Menge Nachkontrollen sind sicher nicht üblich und auch in den meisten Fällen nicht nötig. Aber es ist kein Pfusch, wofür man die TÄ irgendwo anzeigen kann.
Und auch Wundheilungsstörungen bei beiden Katzen sind per Definition noch kein Pfusch worüber man eine Beschwerde einreichen kann.
Ob man die Vorgehensweise jetzt gut oder schlecht findet, sei mal dahingestellt.
Stutzig ist der TE ja nun selbst auch geworden und wechselt den TA. Mehr Konsequenzen
als das sie einen Kunden verprellt hat, wird es aber für die operierende TÄ nicht geben.
Etwas anderes ist es, wenn der nächste Tierarzt feststellt, dass etwas nicht lege artis durchgeführt wurde.
Und auch Wundheilungsstörungen bei beiden Katzen sind per Definition noch kein Pfusch worüber man eine Beschwerde einreichen kann.
Ob man die Vorgehensweise jetzt gut oder schlecht findet, sei mal dahingestellt.
Stutzig ist der TE ja nun selbst auch geworden und wechselt den TA. Mehr Konsequenzen
als das sie einen Kunden verprellt hat, wird es aber für die operierende TÄ nicht geben.
Etwas anderes ist es, wenn der nächste Tierarzt feststellt, dass etwas nicht lege artis durchgeführt wurde.