Der Artikel hinkt etwas, denn Freunde oder Nachbarn können einem wohl selten eine Rechnung schreiben, in der Mehrwertsteuer ausgewiesen ist.
Wenn man allerdings einen Tiersitter engagiert, der eine Rechnung mit ausgewiesener MWST schreibt, dann läßt sich das in der Tat wie im Artikel beschrieben gegenüber dem Finanzamt geltend machen.
Lieben Gruß
Karen