Obduktion in Leipzig meinte Sepsis, außerdem bekam ich Anrufe vom Amtstierarzt Berlin weil ein Meldepflichtiges Bakterium gefunden wurde.
Deine Katze hatte eine Darm-OP. Eine der Operationen, wo es im Nachinein häufig zu Komplikationen kommen kann, aufgrund eben von Keinen, Bakterien im privaten Wohnumfeld.
In dem Zeitraum von nach der OP bis leider zu dem traurigen Tag wo deine Katze verstarb und bis zur Obduktion kann da durchaus eine Sepsis im Nachhinein (nicht vom TA verursacht) entstanden sein. Die Obduktion besagt nur das zum Zeitpunkt des Ablebens eine Sepsis vorlag, nicht wo, wann und wodurch diese bedingt war. (sorry wenn das gerade so hart klingt)
Desweiteren, wenn die Klinik verdacht auf Darmverschluss hatte (dazu auch noch das Blutbild O.K war) wird diese eben sich auf die Behandlung dieser Ursache beschränkt haben. Eine bakterielle Untersuchung werden in so einem Fall die wenigsten Tierärzte vornehmen.
Somit wird die Klinik nichts von dem meldepflichten Bakterium gewusst haben.
Auch ist nicht gesagt, dass dieses (weiß du eigentlich welches Bakterium das war?) Bakterium etwas mit dem traurigen Umstand zu tun hatte noch wo, wie und wann es in deine Katze gelangte..
Das sind zwei Punkte welche durchaus (auch bei Gerichten) als zu schwammig gelten könnten, als das man sie der Klinik anlasten könnte.
Habe ich ja auch nicht gemacht, wir haben ja sogar geklagt.
Dann verstehe ich die Frage nicht.
Denn dann müsstest du ja einen Ausgang der Klage haben.
a; der Klinik können keine Versäumnisse nachgewiesen werden und du hast damit die erbrachte Leistung zu zahlen.
b; der Klinik konnten Versäuminsse nachgewiesen werden und du musst die Rechnung nicht erbringen
c; es wurde sich auf eine Zwischenlösung geeinigt, wo jede Partei ein Quentchen beisteuern muss
d; die Klage wurde im Vorfeld schon komplett abgelehnt ...dann ist die Rechnung weiterhin von dir zu erbringen oder du kannst weiter versuchen anwaltlich/gerichtlich dagegen vorzugehen.
Was steht denn da in deinen Unterlagen zu Klage.