Barbarossa
Forenprofi
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Ich bin schon beim Fahrradfahren mitten in eine Treibjagd hineingeraten. Wir fanden mehre tote Wildschweine und dann hörten wir Schüsse. Wir rasten Richtung Hauptweg und da waren dann mehrere Gestalten. Was habe ich die angebrüllt. Ich war nervlich richtig fertig. Das hätte ganz übel für uns enden können... Die Herrschaften hatten einfach "vergessen", die Nebenwege mit Warnschildern auszustatten.
Zum Fütterungsverbot: Hätte ich Wohnungskatzen, würde ich gegen die Bande vorgehen.
Aus dem hessischen Jagdgesetz:
(1) Die Fütterung von Schalenwild in der freien Wildbahn mit artgerechtem Rau- und Saftfutter ist im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. April zulässig.
(2) Zusätzlich ist die Fütterung von Schwarzwild mit heimischem Getreide und Mais zur Erhaltung und ganzjährig zur Ablenkung sowie mit Genehmigung der Jagdbehörde zur Bejagung zulässig. Diese Futtermittel sind so auszubringen, dass sie von anderem Schalenwild nicht aufgenommen werden können.
Gerade (2) ist doch so herrlich dehnbar... Ablenkungsfütterung ist eigentlich Kirrung. Die darf aber nicht Kiloweise, sondern wirklich nur als "Leckerchen" ausgelegt werden. Hier wird z. B. Trester (dazu noch verboten!) Fässerweise in den Wald gekippt, frei zugänglich für "Schalenwild", also Rehe, anderes "Schalenwild" gibt es hier nicht. Und, wie man lesen kann, dient die Fütterung der "Erhaltung". Klar, Jäger wollen Schießen.
Zum Fütterungsverbot: Hätte ich Wohnungskatzen, würde ich gegen die Bande vorgehen.
Aus dem hessischen Jagdgesetz:
(1) Die Fütterung von Schalenwild in der freien Wildbahn mit artgerechtem Rau- und Saftfutter ist im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. April zulässig.
(2) Zusätzlich ist die Fütterung von Schwarzwild mit heimischem Getreide und Mais zur Erhaltung und ganzjährig zur Ablenkung sowie mit Genehmigung der Jagdbehörde zur Bejagung zulässig. Diese Futtermittel sind so auszubringen, dass sie von anderem Schalenwild nicht aufgenommen werden können.
Gerade (2) ist doch so herrlich dehnbar... Ablenkungsfütterung ist eigentlich Kirrung. Die darf aber nicht Kiloweise, sondern wirklich nur als "Leckerchen" ausgelegt werden. Hier wird z. B. Trester (dazu noch verboten!) Fässerweise in den Wald gekippt, frei zugänglich für "Schalenwild", also Rehe, anderes "Schalenwild" gibt es hier nicht. Und, wie man lesen kann, dient die Fütterung der "Erhaltung". Klar, Jäger wollen Schießen.